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Thema: Straftaten

  1. gesperrt

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    AW: Straftaten

    ...und auch nicht schlecht in dem #6398er Link:
    "...Laut rbb blieb das Verwenden gefälschter Pässe offenbar für die meisten Inhaber ohne Folgen."

  2. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Wenn ich so etwas lese, fehlen mir einfach nur die (zulässigen) Worte:

    ▷ POL-KR: Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld: Raub ... | Presseportal

  3. gesperrt

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn ich so etwas lese, fehlen mir einfach nur die (zulässigen) Worte:

    ▷ POL-KR: Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld: Raub ... | Presseportal
    ...nicht nur Dir fehlen die Worte...muss mich auch zurückhalten!

    Denk' ich an Deutschland in der Nacht...

  4. gesperrt

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    AW: Straftaten

    Eine Frage in die Runde:
    Ist es noch zeitgemäß, dass wir unsere demokratischen Grundrechte über die Verbrechens- und Kriminalitätsbekämpfung stellen oder müssen unsere Überwachungs-, Durchsuchungs-, polizeiliche Befugnis-, Strafgesetz- und -vollzugshürden usw. auf den Prüfstand?
    Evtl. aber wäre schon mal ein erster Schritt die Erkenntnis, dass nicht jeder Deutsche und nicht jeder Fremde ein Guter ist...

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    AW: Straftaten

    Ist das eine ernsthafte Frage?
    Demokratische Grundrechte aufgeben?

  6. gesperrt

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Duffeline Beitrag anzeigen
    Ist das eine ernsthafte Frage?
    Demokratische Grundrechte aufgeben?
    Selber habe ich jedenfalls kein Problem mit Kameras im öffentlichen Raum, mit staatlicher Datenerfassung und vielfältigen Zugriffsmöglichkeiten usw., denn ich bin "sauber"...und logisch, dass Missbrauch auch härter bestraft werden muss, wenn der staatliche Datenschutz usw. gelockert wird bzw. die Exekutive mehr Vollmachten erhält usw.

    Allein die Vermeidung eines einzelnen unschuldigen Opfers würde dies in meinem Augen rechtfertigen...Ring frei!

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von nargol Beitrag anzeigen
    Eine Frage in die Runde:
    Ist es noch zeitgemäß, dass wir unsere demokratischen Grundrechte über die Verbrechens- und Kriminalitätsbekämpfung stellen oder müssen unsere Überwachungs-, Durchsuchungs-, polizeiliche Befugnis-, Strafgesetz- und -vollzugshürden usw. auf den Prüfstand?
    Evtl. aber wäre schon mal ein erster Schritt die Erkenntnis, dass nicht jeder Deutsche und nicht jeder Fremde ein Guter ist...
    In jedem Staat der Welt gibt es einen kriminellen Untergrund. Ich erinnere mich an die Aussage von Golda Meir, Ministerpräsidentin des jungen Israels, als das erste neugebaute Gefängnis in Israel eröffnet wurde (bis dahin wurden die britischen Gefängnisse, die aus der Türkenzeit stammten, genutzt): "wir sind jetzt ein normaler Staat, der Kriminelle ins Gefängnis steckt".

    Nordrhein-Westfalen hat ja neue Polizeibefugnisse erlassen wollen, die aber wegen drohender Klagen beim Landesverfassungsgericht oder dem EuGH wahrscheinlich sowieso gekippt würden. Drastische Verschärfung der Strafen, vorsorgliche Inhaftierung von potentiell Kriminellen gelten als die ideale Antwort auf Stammtischniveau. Helfen tut es aber nicht.

    Die Polizei in NRW schient Millionen von Überstunden vor sich her. Dringend benötigte Streifenpolizisten werden eingesetzt, um Fußballspiele und Demonstrationen zu schützen und z.B. Räumung des Hambacher Waldes durchzuführen, die jetzt aber wieder zusehen müssen, dass die Demonstranten längst wieder dort wieder aktiv sind. Was natürlich zur Demotivation führt. Es fehlen inzwischen einige 10.000 Polizisten ( genauso wie bei Lehrern und Richtern), die nicht irgendwo auf dem Arbeitsamt ersetzt werden können, sondern lange Ausbildungszeiten haben.

    Als ich noch in jungen Jahren in der Jugendgerichtshilfe tätig war, waren die Strafverfahren schneller, die Polizei überwachte Schulschwänzer und erwischte im Streifendienst zu Fuß mehr Jugendliche auf frischer Tat. Das schnelle Erwischtwerden schreckt die meisten Jugendlichen ab, die Strafen sind nahezu unbedeutend. Ich wurde als 15jähriger von der Post innerhalb von 2 Tagen angepeilt, als ich einen selbstgebauten Mittelwellensender betrieb. Das Material wurde beschlagnahmt und ich binnen einer Woche ins Amtsgericht von einem Jugendrichter zum Gespräch in sein Büro gebeten. Erst in der Ausbildung erfuhr ich, dass das Gespräch ein Strafverfahren war, das mit einer Ermahnung endete. Mein Sohn wurde mit 16 Jahren bei einem Pfandflaschenklau in einem Großmarkt verhaftet. Er wurde in einer damals noch "Grünen Minna" auf die Wache gebracht, wo wir ihn abholen durften. Er hat sich zu Tode geschämt, weil er fest davon überzeugt war, dass alle Schulkameraden und Lehrer ihn in der Grünen Minna gesehen haben mussten. Er wurde ebenfalls ermahnt und bekam ein Jahr Hausverbot im Großmarkt, an das er sich strikt gehalten hat.

    Der Erfolg der damaligen Jugendgerichtshilfe und der Jugendrichter war, dass 70 - 80 % der Verurteilten strafrechtlich nie mehr in Erscheinung getreten sind.

    Unser Strafrecht reicht immer noch aus, wenn es angewendet wird. Die Beschlagnahme von ergaunerten Vermögen, selbst nach einer Geldwäsche braucht sehr mutige Polizisten und Richter. Darin müssen wir sie bestärken.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  8. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Paraplumeau Beitrag anzeigen
    Es gibt Gesetze, was mit welchen Daten angestellt werden kann. Die Fingerabdrücke von Deutschen, die bei der Beantragung von Reisepässen genommen werden, können nicht zur Strafverfolgung benutzt werden. Die Fingerabdrücke, die bei Einreise von Flüchtlingen erhoben wurden, können nicht zur Strafverfolgung herangezogen werden. Es sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
    Nur eine Frage zum Verständnis:

    Das bedeutet doch, daß beispielsweise Fingerabdrücke, die an irgend einem Tatort gefunden werden, nicht mit der Datenbank verglichen werden dürfen. Aber es bedeutet nicht, daß Mehrfachidentitäten nicht an die Polizei gemeldet werden können, auch wenn sie durch Abgleich von Fingerabdrücken festgestellt werden (ist das so richtig?):

    Vertreter der Polizei warnen jedoch vor Sicherheitsrisiken: „Der Appell der BAMF-Chefin greift viel zu kurz“, sagt Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Mit den Fingerabdrücken sollten zwar Mehrfachidentitäten aufgedeckt werden, aber nur, um möglichen Sozialbetrug zu verhindern. „Aus sicherheitspolitischer Sicht ist jedoch wesentlich wichtiger, dass festgestellte Mehrfachidentitäten endlich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.“
    Das Problem mit den Fingerabdrucken - WELT


    Ich hatte ja schon mal verlinkt, die Herausgabe der Daten bei Verdacht auf oder sogar festgestellten Mehrfachidentitäten ist doch offenbar rechtens, warum sollte es das auch nicht sein:
    Und die musste laut NDR sogar die Staatsanwaltschaft einschalten, um die Landesbehörde zur Herausgabe der Akten zu bewegen.
    Frau belastet Chefs: Behorden vertuschten Sozialbetrug durch Asylbewerber - Video - FOCUS Online (da ging es nicht um Fingerabdrücke)

    Und dabei kommt es doch nicht darauf an, wie das amtlicherseits festgestellt wurde. Wenn es darauf ankäme, könnte man das mit den Fingerabdrücken tatsächlich auch lassen, und müßte alle Mehrfachidentitäten, die nicht zufällig jemandem mit fotografischem Gedächtnis etc. auffallen (so soll es in dem Fall in Braunschweig gewesen sein), eben erdulden und durchwinken. Oder habe ich da einen Denkfehler? Wenn ja, wo?
    Geändert von Inaktiver User (24.10.2018 um 11:37 Uhr)

  9. User Info Menu

    AW: Straftaten

    Ein bevorzugtes Mittel der Jugendstrafe war zu meiner Zeit die Verhängung von Jugendarrest. Beginnend mit bis zu 4 Wochenend- oder Freizeitarresten, einer bis 4 Wochen Dauerarrest. Es wurde gerne angewandt bei einem zweiten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen. Es gab und gibt es auch heute, dass Jugendliche aus dem richtigen Milieu erst ihre Mannbarkeit durch einen Gefängnistaufhalt erreichen. Sie erhielten diese Erfahrung in einem überschaubaren Zeitraum, erneute Straffälligkeit sank wiederum um über 50%.

    Soweit ich das heute überblicke, wird diese Strafe nur noch selten angewandt. Allerdings sank die Anstaltsdichte auch auf derzeit 35 Einrichtungen in der ganzen Bundesrepublik. So müssten jugendliche Straftäter aus Ostwestfalen-Lippe (meine Heimat) bis in die 5 Arrestanstalten in Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid und Wetter(also alle im Großraum Ruhrgebiet) weit über 150 km fahren, was eine Bestrafung der Eltern bedeutet.
    In anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus: in Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Brandenburg gibt es jeweils nur eine.

    Wegen kompletter Überfüllung der Jugendstrafanstalten werden viele Haftstrafen von beträchtlicher Höhe zur Bewährung ausgesetzt, was nicht wenige der Verurteilten als Freispruch empfinden. Und selbst der pflichtgemäß beigefügte Bewährungshelfer kann selbst bei schweren Verstößen gegen die umfangreichen Bewährungsauflagen kaum noch einen Widerruf beim Jugendrichter durchsetzen. Da macht eine Bewährungsstrafe kaum noch Sinn.

    Das Durchschnittsalter der in den Jugendstrafanstalten Einsitzenden beträgt inzwischen etwa 22 Jahre. Da möchte auch niemand mehr einen 14 oder 15-jährigen hinschicken, egal, was er angestellt hat.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  10. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    .
    Geändert von Inaktiver User (25.10.2018 um 09:20 Uhr) Grund: überflüssige Wdhg.

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