und wenn man sie legalisiert in D, die durch D-Recht zustehenden Ansprüche anerkennt, vergleiche es einmal mit einer Las-Vegas Heirat, sie hat in D keine Gültigkeit. Was davon aber nicht beeinflust wird, in Syrien geschlossen zb ( man sezte das Land seiner Wahl ein) ist sie gültig und die Ansprüche daraus, verfallen nicht.
„Damit werden denjenigen, die wir eigentlich schützen sollten, ihre Unterhalts-, Versorgungsausgleichs- und Erbansprüche genommen“, sagte die Grünen Bundestagsabgeordnete.
kann D-Recht das Syrische ausser Kraft setzen, nicht das ich wüste.
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Thema: Straftaten
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07.06.2018, 13:06
AW: Straftaten
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07.06.2018, 13:10
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07.06.2018, 13:10Inaktiver User
AW: Straftaten
Sein Asylantrag war im Dezember 2016 abgelehnt worden. Dagegen hatte er Klage eingereicht, weshalb ihm die Stadt eine Aufenthaltsgestattung gewährt hatte. Der 35 Jahre alte Türke was aus Sicht der Polizei bislang unauffällig. Er hatte im Juni 2017 eine Asylantrag gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist.
Also beide Asylbewerber, auch der Türke. Bei dem Iraker war der Antrag bereits abgelehnt worden.
Und die Gegenwart der ganzen Familie stoppte ihn keineswegs, im Gegenteil: Die deckten ihn.
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07.06.2018, 13:12
AW: Straftaten
Einige Aspekte scheinen mir aber hier eine Rolle zu spielen.
1. Wären die Verbrechen überhaupt nicht passiert, hätte es einen Schutz der Grenze gegeben.
Diese sind ein add on zu den Problemen, die wir zweifelsohne bereits haben und hatten.
2. Das dümmlich-naiv-unrealistische Bild, das von den Migranten gezeichnet wurde und die Vehemenz, mit der jeder als "rechts" und Ausländerhasser abgekanzelt wurde, der dies Bild kritisch hinterfragte.
3. Die Reziprozitätflying is the art of falling to the ground without touching
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07.06.2018, 13:14Inaktiver User
AW: Straftaten
Die "Las-Vegas-Heirat" von Deutschen kann in Deutschland anerkannt werden. Ohnehin gültig ohne jeden Anerkennungsakt ist sie, wenn sie von Amerikanern geschlossen worden ist.
Das deutsche Recht kann das syrische nicht außer Kraft setzen.
Wenn sich die Syrerin, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland hat, aber z.B. in Deutschland scheiden lassen will, ist für die resultierenden Rechte (z.B. Trennungsunterhalt) wichtig, ob sie nach deutschem Recht verheiratet ist. Ebenso ist sie nur erbberechtigt, wenn der Mann, der gestorben ist, ihr Ehemann war.
Aber letztlich hat sich der Bundestag anders entschieden. Auch dafür gab es gute Gründe. Nur ging es bei der Argumentation der Grünen (und der Linken und wie dargestellt z.B. auch mehrerer Kinderschutzorganisationen) nicht um die Legalisierung von Kindesmissbrauch.
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07.06.2018, 13:16Inaktiver User
AW: Straftaten
Richtig. Aber aus der Zahl von Postings zu einem Thema im Internet abzuleiten, für das eine Thema bestünde Interesse und für das andere nicht, halte ich für mehr als verwegen.
Die verstärkten Probleme mit Migranten, die sich Zugang nach Europa verschaffen und hier Übergriffe begehen, sind relativ neu, deswegen stehen sich auch stärker im Fokus des Interesses als Kindesmissbrauch, gegen den seit vielen Jahren gekämpft wird.
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07.06.2018, 13:19Inaktiver User
AW: Straftaten
Die Erkenntnis und die besondere Rücksichtnahme darauf sowie der besondere Schutz, der daraus folgt, daß 14Jährige keine Erwachsenen sind, ist noch nicht wieder so alt. Erst seit so hundert Jahren wieder weiß man das (wahrscheinlich wußte man es irgendwann vorher schon mal). Und mancherorts hat es sich wohl noch nicht herumgesprochen, und mancherorts gerät es vielleicht wieder in Vergessenheit. Gesellschaftlicher, sozialer, zivilisatorischer usw. Rückschritt halt.
Bzw., also ich vermute mal, jeder weiß das, und schon immer. Nur manchen ist es vielleicht ganz recht, wenn nicht auf diese Wahrheit so gedrungen wird.
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07.06.2018, 13:23Inaktiver User
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07.06.2018, 13:24
AW: Straftaten
und wieder mal eine Ehrverletzung,
Turkische Familie prugelt Liebhaber ins Spital | krone.at
Der 32-Jährige sperrte seine Frau in der gemeinsamen Wohnung ein und benutzte ihr Handy, um mit dem Nebenbuhler ein Treffen zu vereinbaren. Zur Bewachung seiner Frau holte er seine Mutter.
Mütterliche Fürsorge oder eine Unterstützung bei einer Straftat ?
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07.06.2018, 13:32Inaktiver User



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