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Thema: Straftaten

  1. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Jetzt mal jenseits der Stellungnahme von Jelpke (die man teilen kann oder nicht):

    Ich kenne in meinem Umfeld keine "Flüchtlingsfreunde" (und lese dich bei der Benutzung dieses Wortes als sehr herablassend und diskreditierend), sondern Menschen, die die Einhaltung der gesetzlichen Wege fordern für Menschen, die die entsprechenden Anträge in Deutschland gestellt haben und diese Menschen bis zur Entscheidung über diese Anträge unterstützen.
    Hier war die Entscheidung gefallen. Und der Flüchtling hat sich dieser Entscheidung mit Rudelgewalt widersetzt. Ich bin absolute Befürworterin der Einhaltung des Rechts. Schon an der Grenze. Das ist vermutlich der Unterschied.

    Auch wenn ich langweile:
    Wenn ein Nazi sich gegen seine polizeiliche Verbringung an einen anderen Ort mit einem Rudel gewaltbereiter Mitnazis dagegen wehrt, würde die Lage von der werten linken Dame ganz anders eingeschätzt werden. Dabei ist die Tat identisch. Und alle Menschen sind gleich.

  2. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Ein Bericht aus Ö:
    Mit Meißel Asylwerber getötet, dann Kinder bedroht

    Zuerst wurde der Nigerianer festgenommen, da er am Donnerstag auf einem Spielplatz in Maria Enzersdorf - wie berichtet - mit einem Steinmeißel auf Kinder losgegangen war. Dann der Knalleffekt: Ermittlungen ergaben, dass der Afrikaner nur Stunden zuvor in seiner Unterkunft einen Asylwerber (26) erschlagen haben soll!

    Zwei weitere wurden verletzt.

  3. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich kenne in meinem Umfeld keine "Flüchtlingsfreunde" (und lese dich bei der Benutzung dieses Wortes als sehr herablassend und diskreditierend), sondern Menschen, die die Einhaltung der gesetzlichen Wege fordern für Menschen, die die entsprechenden Anträge in Deutschland gestellt haben und diese Menschen bis zur Entscheidung über diese Anträge unterstützen.
    Es gibt ja ganz eindeutige rechtliche Vorschriften zum Asyl- und Bleiberecht in Deutschland. Selbstverständlich ist es in Ordnung, wenn Menschen "Flüchtlinge" beraten und ihnen beistehen. Solange sich alles innerhalb des rechtlich festgelegten Rahmens bewegt. Wir hatten hier aaauch schon Beispiele verlinkt, bei denen die Beratung weit über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht. Wenn aber den "Flüchtlingen" geraten wird, ihre Fluchtgeschichte zu frisieren oder gar ganz neu zu erfinden, um die Bleibechancen zu erhöhen, hört für mich der Spaß auf.

    Youssif O. aus Togo hatte bereits in Italien einen Antrag auf Asyl gestellt. Somit dürfte die Rechtslage klar sein. Er muss nach Italien zurückgeschickt werden. Was soll da jetzt noch groß herumprozessiert werden? Italien ist ein Rechtsstaat, ein Teil der EU. Sollen wir jetzt auch noch andere EU-Staaten als nichtsichere Herkunftsstaaten erklären? Das würde die EU ad absurdum führen.

    Menschen, die ihn nun immer noch unterstützen in seinen Bemühungen, hier doch noch ein Bleiberecht durchzudrücken, darf man meiner Meinung nach zu recht als "Flüchtlingsfreunde" bezeichnen, auch wenn diese das als herablassend empfinden mögen. Mir fielen für solche Helfer noch ganz andere Begriffe ein. Schließlich schaden sie mit ihrem Tun der Solidargemeinschaft, indem sie ihr immense Kosten aufbürden.

  4. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    .......

    Menschen, die ihn nun immer noch unterstützen in seinen Bemühungen, hier doch noch ein Bleiberecht durchzudrücken, darf man meiner Meinung nach zu recht als "Flüchtlingsfreunde" bezeichnen, auch wenn diese das als herablassend empfinden mögen. Mir fielen für solche Helfer noch ganz andere Begriffe ein. Schließlich schaden sie mit ihrem Tun der Solidargemeinschaft, indem sie ihr immense Kosten aufbürden.
    Soweit ich den Fall in Ettlingen verfolgt habe, waren es andere Bewohner der Unterkunft, die versucht haben, seine Abschiebung zu verhindern (weil sie wahrscheinlich ihre eigene Abschiebung vor Augen haben und fürchten - kann man als Verzweiflung verstehen und trotzdem ihr Vorgehen verurteilen)

    Italien braucht m.M.n keinesfalls eine Einstufung als nichtsicherer Staat, sondern eine europäische Lösung in der Flüchtlingsfrage.

  5. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt ja ganz eindeutige rechtliche Vorschriften zum Asyl- und Bleiberecht in Deutschland.
    Ich sehe das Problem weniger bei den einzelnen Helfern als beim Staat, der die Beugung des Rechts nicht ahndet.

    Beihilfe zu einer Straftat ist ebenfalls strafbar. Statt dessen bekommen solche Leute womöglich noch Lob oder gar Ehrungen.

    DAS ist für mich eine Untergrabung des Rechtsstaats, denn wenn die Außerkraftsetzung des Rechts wegen "humanitärer Gründe" erlaubt ist, können wir auch gleich die Scharia akzeptieren.

  6. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    @nachgefragt
    Welcher Fall in Ettlingen? Ich dachte, hier geht es um Ellwangen.

  7. gesperrt

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn ein Nazi sich gegen seine polizeiliche Verbringung an einen anderen Ort mit einem Rudel gewaltbereiter Mitnazis dagegen wehrt, ...
    Eine durchaus kuriose Vorstellung: Die noch lebenden Nazis wehren sich körperlich...

    Oder meinst Du Neonazis?

  8. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von nargol Beitrag anzeigen
    Eine durchaus kuriose Vorstellung: Die noch lebenden Nazis wehren sich körperlich...
    Untote?

  9. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    @nachgefragt
    Welcher Fall in Ettlingen? Ich dachte, hier geht es um Ellwangen.
    Sorry, mein Fehler : natürlich Ellwangen

  10. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich sehe das Problem weniger bei den einzelnen Helfern als beim Staat, der die Beugung des Rechts nicht ahndet.

    Beihilfe zu einer Straftat ist ebenfalls strafbar. Statt dessen bekommen solche Leute womöglich noch Lob oder gar Ehrungen.

    DAS ist für mich eine Untergrabung des Rechtsstaats, denn wenn die Außerkraftsetzung des Rechts wegen "humanitärer Gründe" erlaubt ist, können wir auch gleich die Scharia akzeptieren.
    Habe ich etwas verpasst ?

    Ich las, dass am Folgetag mit einem Großaufgebot der Polizei demonstriert wurde, dass der Rechtsstaat die Entscheidung durchsetzt - da war meines Wissens nach kein Lob für die aufgebrachten Asylbewerber oder der Wunsch nach Ehrung der Bewohner der Unterkunft im Gespräch - und ob gegen sie ein (kostenintensives) Verfahren angestrengt wird, bevor sie selbst abgeschoben werden (was bei einigen wohl wahrscheinlich ist), bleibt abzuwarten .

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