Er ist wegen "Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln" verurteilt (Zitat aus dem von Dir verlinkten Artikel).
Der Straftatbestand liest sich wie folgt:
Gefährdung des Lebens
Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Den Straftatbestand gibt es bei uns in ähnlicher Form für den Straßenverkehr auch (sonst gäbe es übrigens auch keine Möglichkeit, dass er die Strafe bei uns absitzen müsste), heißt Straßenverkehrsgefährdung. Für eine Verurteilung muss die konkrete Gefährdung von Menschen feststehen, dass es also nur dem Zufall überlassen war, dass es nicht zu einem (in diesem Fall: tödlichen) Unfall gekommen ist. Finde ich zu Recht strafbar.
Angesichts des Strafrahmens bis zu fünf Jahren mag zwar die Verurteilung nicht gerade milde sein, aber völlig außer Verhältnis zur Tat finde ich sie wirklich nicht.
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Thema: Straftaten
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26.04.2018, 09:24Inaktiver User
AW: Straftaten
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26.04.2018, 09:41
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26.04.2018, 10:01Inaktiver User
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26.04.2018, 10:02Inaktiver User
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26.04.2018, 10:06Inaktiver User
AW: Straftaten
Es ist doch dieselbe Tat - also die Tat vom Jungfernstieg ist doch bekannt? Übrigens finde ich es auch absolut widerlich, dass jemand eine solche Bluttat nicht nur filmt (hat der wirklich zu diesem Zeitpunkt nichts Besseres zu tun), sondern auch noch - wahrscheinlich in der Hoffnung auf möglichst viele Klicks - auf Youtube einstellt.
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26.04.2018, 10:23Inaktiver User
AW: Straftaten
Nein, es gab zuvor einen zweiten Fall in Hamburg. Kein Afrikaner, ein Pakistani.
Ich find´s auch absolut widerlich, dass jemand so etwas filmt.
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26.04.2018, 10:28Inaktiver User
AW: Straftaten
Ich sehe es tatsächlich nicht als Schutz unschuldiger Opfer, wenn dieser Schutz dadurch gewährleistet wird, dass der Staat alle Bürger regelmäßig überwacht. Dies endet dann damit, dass der Staat diejenigen, die nicht mit seinen Vertretern heulen, als Staatsfeinde betrachtet und behandelt.
Es wäre schon ausreichend, wenn unsere Gesetze auch angewendet werden. Wiederholungstäter dürfen nicht frei rumlaufen und Straftaten sind vernünftig zu ahnen, wobei immer der Opfer- und nicht der Täterschutz im Fokus zu stehen hat. dazu brauchen wir noch keinen Überwachungsstaat.
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26.04.2018, 10:34Inaktiver User
AW: Straftaten
Ich finde es vor allem widerlich, wenn jemand sein Kind köpft.
Das Filmen selbst sehe ich zwiespältig. Ich brauche die Bilder nicht, aber als Beweis vor Gericht und wenn, wie jetzt, die Presse mal wieder nur teilweise berichtet, dann sind die Bilder als Beweis nicht schlecht. Auch in diesem Strang wurde die 2. Kindesenthauptung ja gerade als fake vermutet.
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26.04.2018, 10:48
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26.04.2018, 11:00Inaktiver User
AW: Straftaten
Es gibt ziemlich viel in der Presse, deren Veröff. für viele Menschen keinen echten Mehrwert hat.
Wer genau soll darüber entscheiden, was andere zu wissen haben und was nicht?
Wen es nicht interessiert, der braucht sich damit nicht zu beschäftigen, allerdings ist es auch nicht nötig, den Wissensdurst anderer Menschen herabzuwürdigen.



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