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Thema: Straftaten

  1. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Schweiz: "Gotthard-Raser" muss Strafe in Deutschland absitzen - SPIEGEL ONLINE

    Ja, er hat das Gesetz gebrochen. Aber er hat keinem einzigen Menschen geschadet, noch einer Institution Schaden zugefügt.
    Macht nichts. Ein Jahr Bau. Gesetz ist Gesetz. Dummerweise nicht immer. Z.B. sehr oft nicht dann, wenn Menschen oder Institutionen wirklich Schaden erleiden. Dann findet man selbst in fortgesetzten Fällen immer wieder Ausreden, bis zum großen Blutvergießen.

    Rechststaat, ick liebe dir!
    Er ist wegen "Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln" verurteilt (Zitat aus dem von Dir verlinkten Artikel).

    Der Straftatbestand liest sich wie folgt:

    Gefährdung des Lebens
    Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.


    Den Straftatbestand gibt es bei uns in ähnlicher Form für den Straßenverkehr auch (sonst gäbe es übrigens auch keine Möglichkeit, dass er die Strafe bei uns absitzen müsste), heißt Straßenverkehrsgefährdung. Für eine Verurteilung muss die konkrete Gefährdung von Menschen feststehen, dass es also nur dem Zufall überlassen war, dass es nicht zu einem (in diesem Fall: tödlichen) Unfall gekommen ist. Finde ich zu Recht strafbar.

    Angesichts des Strafrahmens bis zu fünf Jahren mag zwar die Verurteilung nicht gerade milde sein, aber völlig außer Verhältnis zur Tat finde ich sie wirklich nicht.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Für eine Verurteilung muss die konkrete Gefährdung von Menschen feststehen, dass es also nur dem Zufall überlassen war, dass es nicht zu einem (in diesem Fall: tödlichen) Unfall gekommen ist. Finde ich zu Recht strafbar..
    Ich auch - umso verständnisloser bin ich, wenn sogar tatsächlich eine junge Frau getötet wird und das Urteil "Bewährung" lautet (Kölner Raser).
    flying is the art of falling to the ground without touching

  3. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Uh! Da haben Staat und Presse nach Köln aber viel gelernt!
    Aus welchem Grund sollte eine solche Tat in allen ihren blutigen Einzelheiten geschildert werden müssen?

    Sie wird im Rahmen der Anklageschrift schon noch detailliert dargestellt werden, dann kann sich jeder, der es nötig hat, daran weiden.

  4. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Butterblume Beitrag anzeigen
    Ich auch - umso verständnisloser bin ich, wenn sogar tatsächlich eine junge Frau getötet wird und das Urteil "Bewährung" lautet (Kölner Raser).
    Dafür gibt es viele Gründe. Angefangen damit, dass hier zwei völlig unterschiedliche Gerichte, auch aufgrund einer unterschiedlichen Rechtsordnung, geurteilt haben.

  5. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Tat ist auf Seite 2 des Durchsuchungsbeschlusses detailliert beschrieben, also amtlich bestätigt. Absolut grauenvoll!
    Das ist schon der zweite Fall in kurzer Zeit, in dem ein Täter sein kleines Kind regelrecht schlachtete.
    Es ist doch dieselbe Tat - also die Tat vom Jungfernstieg ist doch bekannt? Übrigens finde ich es auch absolut widerlich, dass jemand eine solche Bluttat nicht nur filmt (hat der wirklich zu diesem Zeitpunkt nichts Besseres zu tun), sondern auch noch - wahrscheinlich in der Hoffnung auf möglichst viele Klicks - auf Youtube einstellt.

  6. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es ist doch dieselbe Tat - also die Tat vom Jungfernstieg ist doch bekannt?
    Nein, es gab zuvor einen zweiten Fall in Hamburg. Kein Afrikaner, ein Pakistani.

    Ich find´s auch absolut widerlich, dass jemand so etwas filmt.

  7. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von nargol Beitrag anzeigen
    Falls die Fragen ernst gemeint sind:
    Der Staat hat diese Pflicht, um von seinen friedfertigen und unschuldigen Bürger Schäden an Eigentum, an Gesundheit und Leben abzuwenden!

    Logisch auch, dass staatlicher Missbrauch härter geahndet und unschuldige Opfer stärker geschützt werden müssen.
    Ich sehe es tatsächlich nicht als Schutz unschuldiger Opfer, wenn dieser Schutz dadurch gewährleistet wird, dass der Staat alle Bürger regelmäßig überwacht. Dies endet dann damit, dass der Staat diejenigen, die nicht mit seinen Vertretern heulen, als Staatsfeinde betrachtet und behandelt.

    Es wäre schon ausreichend, wenn unsere Gesetze auch angewendet werden. Wiederholungstäter dürfen nicht frei rumlaufen und Straftaten sind vernünftig zu ahnen, wobei immer der Opfer- und nicht der Täterschutz im Fokus zu stehen hat. dazu brauchen wir noch keinen Überwachungsstaat.

  8. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ....

    Ich find´s auch absolut widerlich, dass jemand so etwas filmt.
    Ich finde es vor allem widerlich, wenn jemand sein Kind köpft.

    Das Filmen selbst sehe ich zwiespältig. Ich brauche die Bilder nicht, aber als Beweis vor Gericht und wenn, wie jetzt, die Presse mal wieder nur teilweise berichtet, dann sind die Bilder als Beweis nicht schlecht. Auch in diesem Strang wurde die 2. Kindesenthauptung ja gerade als fake vermutet.

  9. gesperrt

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ... dass der Staat alle Bürger regelmäßig überwacht. Dies endet dann damit, dass der Staat diejenigen, die nicht mit seinen Vertretern heulen, als Staatsfeinde betrachtet und behandelt.

    ...
    Ok, man kann Legislative, Exekutive und Judikative in Demokratien misstrauen oder gar als Feind betrachten...

    Denn mal viel Vergnügen mit den grinsenden Kriminellen und feixenden Schläfern und unserer Zukunft...

    Ich bin dann mal weg...

  10. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aus welchem Grund sollte eine solche Tat in allen ihren blutigen Einzelheiten geschildert werden müssen?
    Sie wird im Rahmen der Anklageschrift schon noch detailliert dargestellt werden, dann kann sich jeder, der es nötig hat, daran weiden.
    Es gibt ziemlich viel in der Presse, deren Veröff. für viele Menschen keinen echten Mehrwert hat.
    Wer genau soll darüber entscheiden, was andere zu wissen haben und was nicht?
    Wen es nicht interessiert, der braucht sich damit nicht zu beschäftigen, allerdings ist es auch nicht nötig, den Wissensdurst anderer Menschen herabzuwürdigen.

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