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Thema: Straftaten
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21.08.2020, 13:46Inaktiver User
AW: Straftaten
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23.08.2020, 14:36Inaktiver User
AW: Straftaten
Geändert von Inaktiver User (23.08.2020 um 14:46 Uhr)
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28.08.2020, 16:46
AW: Straftaten
Diese Brutalität ist hne Worte.
Zwei Buben vergewaltigt und lebendig begraben | krone.at
luci
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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28.08.2020, 18:31Inaktiver User
AW: Straftaten
Tja..was soll man dazu noch sagen.
Hervorhebung von mir aus dem Zitat:
Beide Männer sind bereits polizeibekannt. Der 21-Jährige hatte erst Anfang Juli eine Haftstrafe wegen Brandstiftung verbüßen müssen, weil er Molotow-Cocktails in ein Autogeschäft geworfen hatte. Er hat insgesamt bereits sechs Vorstrafen. Der 18-Jährige fuhr ohne Führerschein und kam 2019 wegen Autodiebstahls in eine Jugendanstalt.
Mich wundert gar nix mehr....
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23.09.2020, 18:24
AW: Straftaten
Baden-Badener Prozess wegen Gruppenvergewaltigung bei Pfadfindern | Karlsruhe | SWR Aktuell Baden-Wurttemberg | SWR Aktuell | SWR
Hier geht es um eine Gruppenvergewaltigung eines Kindes von Kindern unter Druck eines Pfadfinderbetreuers.
Die Tat ist 30 Jahre her.
Weiter Taten sind bekannt, aber verjährt.Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu!
Andra tutto bene!
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23.09.2020, 18:36
AW: Straftaten
Krefeld: Misshandelte Frau in Kofferraum gefunden - Stundenlang Sorge um vier Kinder
Und dieser Fall beschäftigt mich auch sehr.
Wieder Gewalt gegen eine Frau.
Was für ein Leid für die ganze Familie.Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu!
Andra tutto bene!
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23.09.2020, 20:01Inaktiver User
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24.09.2020, 11:28Inaktiver User
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20.10.2020, 19:35
AW: Straftaten
man beachte die Tatzeit. 20:30 Uhr von 3 Typen überfallen. Da kann man noch froh sein, das Ganze ohne bleibende Schäden überlebt zu haben:
48-Jahrigen uberfallen und Geldborse gestohlen - Blaulicht - Ludwigsburger Kreiszeitung
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20.10.2020, 21:13Inaktiver User
AW: Straftaten
Der Angeklagte ist bereits einschlägig wegen Sexualdelikten verurteilt (Strafbefehle, Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt).
Im Lauf der Berichterstattung haben sich weitere Opfer gemeldet, die Aussagen waren erschütternd. Einer der Geschädigten hat vor rund 20 Jahren Strafanzeige erstattet, das Verfahren endete mit einer Veurteilung.
Dass diese fürchterlichen Taten, die jetzt Gegenstand eines Strafprozesses sind, überhaupt noch verfolgt werden können, ist der letzten Verjährungsreform zu verdanken. Früher knüpften die Fristen an den Tatzeitpunkt an. Mit der Verschiebung des Verjährungsbeginns - je nach Schwere der Tat - an die Volljährigkeit, ans 21. Lebensjahr bis hin zum 30. Lebensjahr hat man der Erkenntnis Rechnung getragen, dass Kinder erstens oftmals nicht dazu in der Lage sind, die Taten einzuschätzen und zweitens häufig vom Täter und das den Täter schützende Umfeld manipuliert oder bedroht werden können. Wohlgemerkt: es geht hier um den Beginn der Verjährung, dh. die Opfer haben viele Jahre Zeit, nachdem sie erwachsen sind, um noch rechtlich vorgehen zu können.
Man bemüht sich, Ansätze zu finden, um das Anzeigeverhalten von Opfern zu fördern, nachdem gerade in dem Deliktsbereich so gut wie keine strafprozessuale Aufarbeitung stattfindet, die Täter weitgehend ungeschoren davonkommen und die Opfer allein gelassen werden.
In mehreren Verhandlungstagen wurde bisher eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt, die noch nicht abgeschlossen ist, das Verfahren wird nächste Woche fortgesetzt.



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