Habt Ihr von diesem Fall gehört?
Am 24. November wird Kristina Hänel vor dem Gießener Amtsgericht stehen. Der Vorwurf lautet: „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“. Denn die Allgemeinärztin schreibt auf ihrer Website, dass sie nicht nur EKGs und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse durchführt, sondern auch Schwangerschaftsabbrüche. Deshalb wurde sie von selbsternannten „Lebensschützern“ angezeigt. Die Initiative „Nie wieder!“, die Abtreibungen mit dem Holocaust vergleicht, hat bereits Hunderte Ärztinnen wg. Verstoß gegen den §219a angezeigt. Dieses Gesetz bestraft ÄrztInnen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wenn sie ihres „Vermögensvorteils wegen (…) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (…) anbieten, ankündigen oder anpreisen“. Bis dato stellten die Staatsanwaltschaften die Verfahren meist ein.
So auch schon zweimal bei Hänel, diesmal aber nicht.
Hänel dazu:
Es heißt, es gäbe da einen Staatsanwalt, der das Gesetz besonders scharf auslegt. Außerdem hat sich das gesellschaftliche Klima verschärft. Es gibt immer mehr Krankenhäuser, die Frauen Abbrüche verweigern. Und immer weniger Ärzte, die Abbrüche durchführen. Wenn man das tut, gerät man in so eine „Schmuddelecke“. Ich bin innerhalb der Ärzteschaft eine Außenseiterin.
Diese Entwicklung war bisher an mir vorbei gegangen.
Mittlerweile gibt es aber viel Unterstützung für die Ärztin, die außerdem eine Petition für die Abschaffung des § ins Leben gerufen hat.
Am Freitag wird es vor der Verhandlung beim Gießener Amtsgericht eine Solidaritätskundgebung geben.
@Moderation: Ich hatte überlegt, das im Straftatenstrang zu posten, aber eine Straftat, die eigentlich gar keine sein sollte, finde ich dort fehl am Platz.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 1242
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19.11.2017, 15:14Inaktiver User
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
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19.11.2017, 16:25Inaktiver User
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19.11.2017, 16:45
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Wobei ich mich wundere, dass eine Allgemeinmedizinerin Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Müsste das nicht ein Gynäkologe machen?
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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19.11.2017, 16:46Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Das habe ich mich auch gefragt.
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19.11.2017, 17:00
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Ist der öffentliche Hinweis denn notwendig?
Man muss in Deutschland doch ohnehin einen Beratungstermin wahrnehmen. Erhält man nicht dort Adressen der Ärzte, die einen Eingriff durchführen?
Und ist es für den Arzt lukrativ, Abbrüche durchzuführen?
Nur dann würde „Werbung“ im Sinne von Vermögensvorzeil erwerben doch Sinn ergeben?
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19.11.2017, 17:11
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
hier ist der bericht nicht ganz so reißerisch, sondern ein wenig sachlicher dargestellt
Werbung fur Schwangerschaftsabbruche - Arztin angeklagt | hessenschau.de | Gesellschaft
anscheinend ist die aerztin nicht sonderlich gut beraten worden, was die gestaltung ihrer homepage anbetrifft
und jetzt nimmt es ein staatsanwalt eben ganz genau
und legt ein vorhandenes gesetz sehr eng aus
offen gestanden ich habe nicht allzu viel mitleid mit der aerztin, zumal sie wegen der homepage nicht zum ersten mal aerger hat
ich sehe diesen prozess voellig losgeloest davon, das es um das thema abtreibung geht
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19.11.2017, 17:12Inaktiver User
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19.11.2017, 17:17Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Ich weiß es nicht genau, vermute aber stark, dass das von der jeweiligen Beratungsstelle abhängt.
Nein, Vermögensvorteil heißt nur, dass man damit Geld verdient.Und ist es für den Arzt lukrativ, Abbrüche durchzuführen?
Nur dann würde „Werbung“ im Sinne von Vermögensvorzeil erwerben doch Sinn ergeben?
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19.11.2017, 17:17Inaktiver User
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19.11.2017, 17:31Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Noch wurde sie nicht verurteilt.
Sie wurde angezeigt von Radikalen, das war der Ärger. Hätte sie vor denen kuschen und ihre Homepage ändern sollen?und jetzt nimmt es ein staatsanwalt eben ganz genau
und legt ein vorhandenes gesetz sehr eng aus
offen gestanden ich habe nicht allzu viel mitleid mit der aerztin, zumal sie wegen der homepage nicht zum ersten mal aerger hat
Außerdem: Sie macht keine Werbung im Sinne von "Frauen, brecht Eure Schwangerschaften bei mir ab!", sondern sie hat in der Liste ihrer Leistungen eben auch diese Leistung mit aufgezählt und bietet auf Nachfrage Informationen dazu an.
Und dies sollte legal sein, um dem Informationsbedürfnis der Frauen Rechnung zu tragen.
Sie selbst dazu im Emma-Interview:
Der Vorwurf, dass ich „Werbung“ für Abtreibungen mache, ist doch wirklich absurd. Ich arbeite auch im Rettungsdienst. Wenn ich da mein T-Shirt „Notärztin“ trage, kommt niemand auf die Idee, dass ich Werbung für Herz-Kreislauf-Stillstände mache.Geändert von Inaktiver User (19.11.2017 um 17:40 Uhr)



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