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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Ja,okay.
    Aber eine gute Beratung ist ergebnisoffen.
    Und hier scheint ja die Beratung als Solche ein Problem zu sein.
    Ich denke,sie ist als Schutz gedacht,um über eine weitgreifende Entscheidung nachdenken zu können.
    Abtreibung ist auch nicht die einzige medizinische Leistung,vor der Bedingungen erfüllt werden müssen
    Auch nicht die einzige,vor der eine Beratung erfolgen muss.
    Seien wir doch froh, dass es für eine dolche Situation Beratung gibt.
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, eigentlich nicht, denn es scheint hier ja einige Missverständnisse zu geben, was werbliche Aussagen sind. Ist die Nennung der eigenen Motivation eine werbliche Aussage? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn dann müsste man neue Wörter erfinden, denn irgendwo sind die meisten Wörter schon werbeplaziert vorgekommen.
    Wenn damit dem Kunden ein "Mehrwert oder Vorteil" angedeutet wird, dann ist es schon als Werbung zu verstehen.

  3. gesperrt

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Ich treffe Entscheidungen nach den Informationen, die mir vorliegen bzw. die ich mir beschaffe oder die mir zugetragen werden. Ich denke, das macht ziemlich jeder so.
    Nur - wenn du weder am Telefon die Auskunft bekommen "darfst", dass in dieser Praxis Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, noch auf der Internetseite einen Hinweis darauf, geschweige denn verschiedene Methoden, dann wird's eng mit den Informationen. Vor allem wenn der Zeitraum für eine (weitreichende) Entscheidung kurz ist.

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Ja,okay.
    Aber eine gute Beratung ist ergebnisoffen.
    Und hier scheint ja die Beratung als Solche ein Problem zu sein.
    Ich denke,sie ist als Schutz gedacht,um über eine weitgreifende Entscheidung nachdenken zu können.
    Abtreibung ist auch nicht die einzige medizinische Leistung,vor der Bedingungen erfüllt werden müssen
    Auch nicht die einzige,vor der eine Beratung erfolgen muss.
    Seien wir doch froh, dass es für eine dolche Situation Beratung gibt.
    Der von dir formulierte Schutzgedanke ist in der Tat richtig. So wurde es zumindest vom Bundesverfassungsgericht formuliert.

    Zusätzlich wurde das Werbeverbot installiert, damit die Schwangere möglichst unvoreingenommen in die Beratung geht.

    Ich denke es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Sinn der Beratung in dem Maße schwindet, in dem schon vorher eine Vorentscheidung getroffen wurde.

  5. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Wenn damit dem Kunden ein "Mehrwert oder Vorteil" angedeutet wird, dann ist es schon als Werbung zu verstehen.
    Natürlich ist das ein Vorteil, ein menschlicher. Deine Argumentation verstehe wer will.

    Sag doch einfach, du bist gegen Schwangerschaftsbrüche. Kommt auf dasselbe raus und wir ersparen uns ellenlange Logikrätsel.

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Nur - wenn du weder am Telefon die Auskunft bekommen "darfst", dass in dieser Praxis Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, noch auf der Internetseite einen Hinweis darauf, geschweige denn verschiedene Methoden, dann wird's eng mit den Informationen. Vor allem wenn der Zeitraum für eine (weitreichende) Entscheidung kurz ist.
    Der Hinweis, dass Abbrüche nach gesetzlicher Vorgabe gemacht werden, ist mittlerweile zulässig.

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    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das ein Vorteil, ein menschlicher. Deine Argumentation verstehe wer will.

    Sag doch einfach, du bist gegen Schwangerschaftsbrüche. Kommt auf dasselbe raus und wir ersparen uns ellenlange Logikrätsel.
    Das Herausstellen eines Vorteils bei Nutzung einer bestimmten entgeltlichen Dienstleistung wird gemeinhin als Werbung verstanden.

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...

    Sag doch einfach, du bist gegen Schwangerschaftsbrüche. Kommt auf dasselbe raus und wir ersparen uns ellenlange Logikrätsel.
    geht nicht, ist OT...


    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Das Herausstellen eines Vorteils bei Nutzung einer bestimmten entgeltlichen Dienstleistung wird gemeinhin als Werbung verstanden.
    Wolfgang, schalt mal einen Gang runter oder macht es dir Spaß, so verbissene Wortklauberei zu betreiben!
    Deiner Gesinnung hast du jetzt wirklich breitesten Raum gegeben, ich lese seit mehreren Seiten nichts Neues!

  9. gesperrt

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Der Hinweis, dass Abbrüche nach gesetzlicher Vorgabe gemacht werden, ist mittlerweile zulässig.
    Bist du dir sicher? Denn du argumentierst ja gleich wieder mit:

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Das Herausstellen eines Vorteils bei Nutzung einer bestimmten entgeltlichen Dienstleistung wird gemeinhin als Werbung verstanden.

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Bist du dir sicher? Denn du argumentierst ja gleich wieder mit:
    Da bin ich mir sicher.

    In Par. 219a heisst es:
    "Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
    1.
    auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder..."

    Ganz klar. Auf diese Tatsache darf hingewiesen werden.

    Die Informationen von Frau Hänel jedoch gehen sehr viel weiter und sollen explizit durch den zitierten Satz, ein Gefühl des gut aufgehoben seins vermitteln.
    Geändert von Wolfgang11 (16.01.2020 um 14:12 Uhr) Grund: Korrektur

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