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  1. User Info Menu

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Nachprüfbarkeit ist da natürlich auch so eine Sache. Wenn sich rumspricht, dass Infos über Methoden nur gegeben werden,wenn man sagt, dass man den Schein hat, wird genau dies jeder tun.
    Die Arzthelferin kann ja am Telefon oder anhand der Onlineanfrage nicht überprüfen,ob die Angabe "Ich war bei der Beratung und habe den Schein" zutrifft.
    Den Schein bei einer Onlineanfrage beifügen zu müssen, hätte vermutlich datenschutzrechtliche Problematiken.

    Also vermutlich bleibt nichts anderes übrig, als zu sagen/ auf die Website zu schreiben ; "Wir führen Abtreibungen durch,kommen Sie mit dem Schein um einen Termin zu vereinbaren." ?
    Vielleicht geht auch eine Terminvereinbarung unter dem Hinweis, dass zum Termin der Schein mitgebracht werden muss. ?

    Ich bin keine Juristin und kann das nicht beurteilen.
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

  2. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Ich komme klar zu dem Ergebnis, dass diese den Anforderungen von Par. 219a nicht entspricht.

    Einerseits fehlt auf der Seite selbst der Verweis auf die Einhaltung von Par. 218, welcher gesetzlich gefordert ist.

    Andererseits ist eine Broschüre verlinkt, deren Inhalt weit über die reine Tatsachennennung, dass sie Abbrüche vornimmt, hinausgeht.

    Die von ihr angebotenen Methoden incl, genauem Ablauf werden explizit beschrieben.
    Habe ich mir jetzt auch mal angesehen. Auf der komplett veralterten Seite steht so gut wie nichts. Die verlinkte "Broschüre" ist eine Informationsschrift, wie ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird, was zu beachten ist etc. Sie enthält den Hinweis auf § 218 etc.

    Ich kann beim besten Willen keine Werbung erkennen, es sei denn, man bewertet medizinische Detailinformationen als Werbung.

  3. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Nach über 900 Beiträgen hier scheint mir (leider) der Hinweis nötig, dass das erste Urteil, das die ganze Sache ins Rollen gebracht hat, hier nachzulesen ist, und der Link zur Broschüre, um die es eigentlich geht, auf der Homepage von Frau Hänel unter Spektrum/Frauengesundheit zu finden ist.

    Letztendlich wird in der Broschüre über die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ablauf in der Praxis bei verschiedenen Methoden und deren mögliche Nachwirkungen, sowie die notwendigen Unterlagen informiert. Die rechtlichen Voraussetzungen und die jeweiligen medizinischen Verfahren sind in allen Praxen gleich, so dass ich selbst in Hinweisen wie Sie sollten bequeme Kleidung tragen sowie Damenbinden, Socken und ein Badehandtuch für Ihren Aufenthalt im Ruheraum mitbringenSie sollten bequeme Kleidung tragen sowie Damenbinden, Socken und ein Badehandtuch für Ihren Aufenthalt im Ruheraum mitbringen. keinerlei Werbevorteil erkennen kann.

    Sowohl 219a,als auch das Gießener Urteil halte ich persönlich für frauenverachtend, weil damit unterstellt wird, dass Frauen sich bei der Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft an Werbung (Vorschlag: Sehen Sie, was bei uns abgeht!) orientieren wollen, es ihnen also nicht darum geht, so früh wie möglich und so umfassend wie möglich über mögliche Risiken eines Abbruchs informiert zu sein. Diese Informationen sind m. E. für viele Frauen auch wichtig für die Entscheidung, überhaupt eine Abtreibung zu erwägen und eine Beratungsstelle aufzusuchen.

  4. User Info Menu

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Wenn es so war, wie es jetzt aktuell auf der Homepage zu sehen ist, dann ist das reine Information. Inkl. Einer Broschüre mit den gesetzlichen Bestimmungen auf deutsch, türkisch und englisch.
    Danke, Xanidae.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Habe ich mir jetzt auch mal angesehen. Auf der komplett veralterten Seite steht so gut wie nichts. Die verlinkte "Broschüre" ist eine Informationsschrift, wie ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird, was zu beachten ist etc. Sie enthält den Hinweis auf § 218 etc.

    Ich kann beim besten Willen keine Werbung erkennen, es sei denn, man bewertet medizinische Detailinformationen als Werbung.
    Ich hab mir die Broschüre runtergeladen und durchgelesen. Ich sehe da keinerlei Werbung.

  5. gesperrt

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Interessant wird die Sache dennoch, denn nach der aktuellen Gesetzeslage dürfte die Praxis in dem Telefonat noch nicht einmal die in dieser Praxis angebotenen Methoden nennen, geschweige denn gleich einen Termin vereinbaren.
    Wolfgang, bitte Vorsicht.
    Natürlich hat die Rezeptionistin oder die Arzthelferin am Telefon eine gewisse Auskunftspflicht. Wer einen Termin wegen eines Abbruchs haben möchte, muss diesen auch bekommen, wenn die Praxis das durchführt. Und diesen Termin nicht erst in einem halben Jahr.

    Über die genauen Methoden klärt die Ärztin oder der Arzt auf. Meistens gibt es ein Vorgespräch und dann einen zweiten Termin für den Abbruch. Es ist ja keine Fließbandarbeit...Dass die Ärztin aufklärt, kenne ich als Antwort auf meine Frage nach der bevorzugten Methode x: "Chryseis, welche Methode für Sie die beste ist, legt der Arzt bzw. die Ärztin beim Termin fest. Bitte stellen Sie diesen die Fragen, ich kann sie Ihnen leider nicht so umfassend beantworten."

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Darüber hinaus findet sich folgender Satz: "Frauen in Notlagen adäquate medizinsche und psychosoziale Betreuung zu bieten ist meine Berufung."

    Das ist in meinen Augen eindeutig Werbung.
    Das soll Werbung sein?

    Wolfgang, dieser Satz ist im übertragenen Sinne eine ausgestreckte, helfende Hand, damit eine Frau sich in ihrer Notlage, die sich übrigens nicht nur auf eine ungewollte Schwangerschaft bezieht, medizinisch und psychosozial angenommen fühlt. D.h. eine Frau ist nicht eine "Kundin", sondern ein Mensch mit all seinen Nöten und Sorgen, aber auch Vorzügen und Stärken, die manchmal statt eines medizinischen Eingriffs "nur" ein Gespräch mit einem Sichtwechsel benötigen.

    Ein anderer Laden wirbt mit eine ökologischen und günstigen Lösung für Wohneinrichtungen, oder gesundem und günstigem Essen, was ja auch nicht immer stimmt. Denen könntest du eine Anzeige und einen Prozess nach dem anderen wegen irreführender Werbung verpassen.

  6. VIP

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Die enthaltene einseitige Nennung von profamilia ist alles, aber sicherlich nicht korrekt.
    Hoffentlich auch nicht legal.
    Wieso sollte sie illegal sein?

    ProFamilia ist hier die einzige Stelle, die die Beratung bezüglich Schwangerschaftsbbruch anbietet und den Schein ausstellt.

    Eine Beratung bei der Caritas ist - für einen Abbruch in der Praxis - nutzlos, weil diese keinen Beratungsschein ausstellen.

    Warum also sollte eine Praxis eine Frau in Not nicht dahin schicken, wo sie das bekommt, was sie braucht, um einen Schwangerschaftsabbruch straffrei durchführen zu lassen- wenn sie dies auch nach der Beratung noch möchte?

    Die Frau steht unter Zeitdruck. Deshalb sind so konkrete Angaben wie möglich notwendig.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  7. VIP

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Sentenza_ Beitrag anzeigen
    Danke, Xanidae. Ich hab mir die Broschüre runtergeladen und durchgelesen. Ich sehe da keinerlei Werbung.
    Gerne.

    Ich sehe da auch keine Werbung, sondern eine klassische Patienteninformation.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Gerne.

    Ich sehe da auch keine Werbung, sondern eine klassische Patienteninformation.
    Ich auch.

    Há gente que fica na história
    Da história da gente


    Ja zur EU

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Habe ich mir jetzt auch mal angesehen. Auf der komplett veralterten Seite steht so gut wie nichts. Die verlinkte "Broschüre" ist eine Informationsschrift, wie ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird, was zu beachten ist etc. Sie enthält den Hinweis auf § 218 etc.

    Ich kann beim besten Willen keine Werbung erkennen, es sei denn, man bewertet medizinische Detailinformationen als Werbung.
    Das ist eben keine allgemeine Broschüre, die grundsätzlich erklärt, wie ein Abbruch abläuft. Sie erklärt vielmehr die von dieser Praxis durchgeführten Methoden bis ins Detail. Es wird sogar darauf hingewiesen, was die Patientin zum Abbruch selbst alles mitbringen muss. Alles individuell gemünzt auf diese eine Praxis.

    Darüber hinaus ist der von mir zitierte Satz definitiv eine Werbeaussage, denn er hebt darauf ab, dass sie sich in besonderem Maße kümmert, es sogar als ihre Berufung ansieht, auch psychosozial zu betreuen.

  10. User Info Menu

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Über den Satz lässt sich unter den gegebenen Umständen streiten. Ich fände es besser,wenn er weggelassen würde.
    Jeder Arzt sagt doch ohnehin im hippokratischen Eid, was seine Berufung ist. Da halte ich solche Sätze generell für unnötig.
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

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