Wenn jetzt nur noch diejenigen mitreden dürfen, die schonmal ungewollt schwanger waren, wird das ganze natürlich sehr einseitig.
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15.01.2020, 00:01Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
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15.01.2020, 00:02
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Die Frage verstehe ich nicht. Du selbst schrubst doch dass die Beratungen ergebnisoffen sein sollten. Also taugen sie nicht als (druck)mittel gegen Abtreibung.
Nun soll ein angedachter Wegfall der Pflichtberatung ungeborenes Leben gefaehrden?
Deine Frage machte ja nur Sinn, wenn Du die Pflichtberatung als wirkungsvolles Mittel zum Schutz von Ungeborenen betrachtest. Kannst Du das empirisch belegen?
Ansonsten waere nur ein generelles Abtreibungsverbot wirkungsvoll. Ich will das nicht.
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15.01.2020, 00:12Inaktiver User
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15.01.2020, 00:13Inaktiver User
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15.01.2020, 05:48
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Gesetzgeber die Aufgabe, das ungeborene Leben zu schützen. Diesen Schutz soll die Beratungspflicht gewährleisten.
Nun, wenn ich die Diskussion hier betrachte, kommen in mir daran erhebliche Zweifel auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Recht auf Leben das Selbstbestimmungsrecht der Frau überwiegt. Das heißt im Klartext: Wenn die Pflichtberatung wirkungslos ist, hat der Gesetzgeber das Ungeborene anderweitig zu schützen.
Der Gesetzgeber hat demnach gar nicht die Möglichkeit, den Abbruch zu legalisieren, weil er damit faktisch diesen Schutz aufgeben würde.
Ein generelles Abtreibungsverbot würde die Notlage der Schwangeren definitiv verschärfen, weil sie dann die Möglichkeit zum straffreien Abbruch nicht mehr hat. Das will ich auch nicht, denn das löst das Problem nicht. Im Gegenteil. Es würde verschärft.Geändert von Wolfgang11 (15.01.2020 um 06:27 Uhr) Grund: Korrektur
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15.01.2020, 06:26Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Das Bundesverfassungsgericht war zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen ein Haufen alter Männer! Im Bundestag waren deutlich mehr Männer!
Nur mal so.
Erklärt recht gut, warum die Paragraphen 218/219 an der Lebenswirklichkeit so vieler junger Frauen vorbei geschrieben sind.
Wären Frauen paritätisch im BVG, wäre die Gesetzgebung sicher eine andere.
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15.01.2020, 06:31Inaktiver User
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15.01.2020, 06:34Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Kann gut sein.
Leider.
Denn was Du damit schreibst, ist doch:
Frauen würden das ungeborene Leben einfach gar nicht schützen, jedenfalls nicht bis zum dritten Monat.
Mal ganz davon abgesehen finde ich es ziemlich bedenklich, dass Du davon ausgehst, dass Juristinnen das Grundgesetz anders auslagen würden als Juristen - was ist denn das für eine Gesetzgebung, wenn es auf das Geschlecht des Richters ankommt?
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15.01.2020, 06:37
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
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15.01.2020, 06:40Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Das Grundgesetz wurde von alten Männern geschrieben. Die haben irgendwann definiert, dass ein Zellhaufen mehr wert ist als das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das ist nicht Gottes Gesetz - sondern ein Paragraph alter Männer. Und den könnte man ändern - rein theoretisch.
Ich finde da nix bedenkliches sondern gerade DAS bedenkenswert.


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