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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Noch zwei längere Zitate aus einem Vortrag des österreichischen Gynäkologen Dr. Christian Fiala (Hervorhebungen in Fettschrift von mir):

    "Die Diagnose einer ungewollten Schwangerschaft bringt die betroffenen Frauen in einen Informationsnotstand. Innerhalb sehr kurzer Zeit benötigen sie sehr viele Informationen. Diese Suche nach Informationen wird durch einige Besonderheiten deutlich erschwert:

    - Die Informationen betreffen einen der intimsten Bereiche des Lebens
    - Dieser Bereich ist in unserer Gesellschaft stark tabuisiert
    - Häufig ist die Schwangerschaft auch nicht das Ergebnis einer bestehenden, sozial akzeptierten Beziehung, weshalb schon alleine die Tatsache der Schwangerschaft nicht bekannt werden darf
    - Das eigene soziale Umfeld der Frau, aber auch Professionalisten aus dem Sozialbereich reagieren nicht selten mit moralischer Verurteilung, Ablehnung von Hilfe oder gar irreführenden Informationen
    - Die benötigten Informationen sind sehr umfangreich und komplex. Sie betreffen körperliche, als auch psychische Abläufe. Gefragt ist sowohl Grundsätzliches über den Abbruch, als auch Konkretes, wie Methoden des Abbruchs und Adressen.
    - Die anstehende Entscheidung hat große Auswirkungen auf das eigene soziale Umfeld, zentrale zukünftige Lebensbereiche und ist nicht rückgängig zu machen.
    - Mit dem Partner ist eine zweite Person unmittelbar und direkt betroffen und in die Entscheidung mehr oder weniger mit einbezogen.
    - Nicht zuletzt ist das Informationsbedürfnis individuell sehr verschieden und liegt teilweise sehr weit auseinander, wodurch es nicht immer leicht ist, die individuell notwendigen Informationen zu vermitteln.

    Auf diese Bedürfnisse reagieren die Gesellschaften unterschiedlich, wobei historisch fast ausnahmslos eine rigide Bevormundung vorherrschte."

    "Zusammenfassend kann man sagen, dass die Rahmenbedingungen im Vorfeld eines Abbruchs, sowie bei der Durchführung, in den meisten Ländern kaum bis gar nicht nach den Bedürfnissen der betroffenen Frauen ausgerichtet sind und häufig wenig Spielraum für individuelle Bedürfnisse lassen. Vielmehr manifestieren sich in den willkürlich anmutenden und von Land zu Land sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen die Phantasien und Projektionen von beruflich Unerfahrenen und persönlich Nichtbetroffenen. Leider führen die restriktiven, nicht bedarfsorientierten Rahmenbedingungen genau zum Gegenteil dessen, was sie angeblich erreichen sollen.
    Vergleicht man die Häufigkeit von Abbrüchen in verschiedenen Ländern, ist offensichtlich, dass diejenigen Länder die niedrigsten Abbruchraten haben, in welchen sich die Rahmenbedingungen am ehesten nach den Bedürfnissen richten und Frauen im Zugang zu Sexualaufklärung, Verhütung und zum Abbruch größtmögliche Autonomie haben, z.B. Holland."


    Link zum vollständigen Text:

    abtreibung.at ::: Gesellschaftliche Zusammenhange <<

    Ansonsten haben sich inzwischen auch der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Ärztinnenbund in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen den§219a ausgesprochen, Link:

    Deutscher Juristinnenbund e.V. - Pressemitteilung 17-42 / Deutscher Juristinnenbund und Deutscher Arztinnenbund fordern gemeinsam die Abschaffung des Straftatbestandes „Werbung fur den Schwangerschaftsabbruch“
    Geändert von Analuisa (04.12.2017 um 09:12 Uhr) Grund: Fremdtext zur besseren Erkennbarkeit in blau gesetzt

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Paraplumeau Beitrag anzeigen
    Ich verstehe das Problem nicht so richtig.
    Wenn das freikirchliche Krankenhaus die Abtreibung nicht durchführt, gehe ich in ein kommunales oder ins Uniklinikum.
    Und wenn es kein kommunales Krankenhaus mehr gibt? Wenn der einzige Gynäkologe im Umkreis keine Abbrüche durchführt? Wenn die anderen Gyns nicht darüber informieren dürfen, ob sie Abbrüche machen? Nicht jede möchte alle Gyns abtelefonieren. Es wäre besser, wenn auf def Hompage steht und ich z. B. eine Mail schicken kann. Zumal es oft schwierig ist, eine Praxis überhaupt am Telefon zu errichten.

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es ist durchaus auch eine ethische Frage, ob Frauen das Recht auf ihren Körper vorenthalten wird. Der jetzige §218 ist für mich zutiefst unethisch....

    Ich erwarte aber auch, dass Frauen die Entscheidung gegen das Austragen des Kindes nicht unnötig schwer gemacht wird und das Frauen bei dieser Entscheidung durch die Gesellschaft genauso unterstützt werden, als wenn sie sich für das Kind entscheiden. Ein Schwangerschaftsabbruch wird kein bisschen besser, wenn frau dies nur mit ganz viel schlechtem Gewissen tut. Und es ist auch nicht gut, wenn ein Kind nur deshalb ausgetragen wird, weil die Frau nicht rechtzeitig die richtige Beratungsstelle gefunden hat.

    Ich stelle es mir extrem gruselig vor, wenn ich gegen meinen Willen gezwungen worden wäre, ein Kind auszutragen.
    Zustimmung zu jedem Satz.

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Ich bin gegen Abtreibung.
    Ich bin für das Recht der Frau auf Abtreibung.
    Ich bin für Abtreibung und das Recht der Frau, selbst darüber zu entscheiden mit der grösstmöglichen Hilfe medizinischer und gesellschaftlicher Fachkräfte.

    Abtreibung ist für etliche Frauen auf der Welt das einzige Mittel, doch noch über ihr Leben selbst zu bestimmen, weil sie keine Verhütung benutzen kann oder darf und weil sie gedrängt wird zum ungeschützten Geschlechtsverkehr. Dass eine Abtreibung ohne gesellschaftliche Konsens oft eine medizinische und seelische Barberei ist, kann man sich vorstellen.

    Für mich nicht nachvollziehbar, dass eine Ärztin diesen medizinischen Service benennen darf. Hier muss eine Gesetzesänderung her.
    Da hast Du wahrscheinlich ein NICHT vergessen?

    Zitat Zitat von Marta-Agata Beitrag anzeigen
    Denn ein Kind hat ein eigenes Recht auf Leben, und keiner darf es töten, und das ist staatlich zu gewährleisten.
    Wenn das Kind geboren ist, ist ein Kind. Auch dann hat niemand ein "Zugriffsrecht" auf das Kind. Leider gewährleistet der Staat keinen Schutz für geborene Kinder. Wenn alle geborenen Kinder endlich nicht mehr der Willkür und der Gewalt ihrer Eltern/Grosseltern/Stiefeltern ausgesetzt sind, dann können wir gerne über Rechte an dem ungeboren Kind diskutieren.



    Zitat Zitat von Himiko Beitrag anzeigen
    Exakt das ist m. E. der Punkt. Wenn man gegen Abtreibung ist, soll man sie verbieten. Wenn man Abtreibung aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt, dann muss diese Möglichkeit allen offenstehen, die diese Bedingungen erfüllen. Und nicht nur denjenigen, die in einer Großstadt leben / eine Beratungsstelle in der Nähe haben, die bereit ist, die Adressen von Ärztinnen rauszugeben / bereit sind, 200 km bis zur nächsten Praxis zu fahren /eine Freundin haben, die eine Adresse weiss / einen regelmäßigen Zyklus haben, so dass sie die Schwangerschaft auch rechtzeitig bemerken etc. Und die anderen gucken in die Röhre.
    Das geht nicht, weil es beliebig ist, und wenn ein Gesetz etwas nicht sein darf, dann beliebig. Entweder ich darf etwas tun oder nicht, und wenn ich es darf, darf es nicht von irgendwelchen sachfremden Umständen abhängen, ob ich es faktisch kann.
    Zustimmung zu Deinem Beitrag mit der Einschränkung dass eine Meinung von irgendwem, einem Mann, einem Richter, einem Abtreibungsgegener völlig irrelevant sein sollte für eine Gesetzgebung.

    Einzig das Recht der Frau auf ihren eigenen Körper und ihr Leben sollte gelten, solange sie das Kind noch nicht geboren hat.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und was den Schutz des ungeborenen Lebens angeht, eine Schwangere hat in Deutschland das Recht das Ungeborene massiv zu schädigen, ohne dass frau dafür jemals belangt wird. Nikotin, Alkohol, Drogen, Medikamente, andere Chemikalien, aber auch Hungern oder Extremsport, um nur ein paar Punkte zu nennen. (Ich möchte hier nicht die Diskussion um die einzelnen Punkte lostreten, es sind für mich nur Beispiele.)
    1. das und 2. halte ich die Formulierung Schutz des ungeborenen Lebens für falsch. Es ist noch kein Leben. Das Leben beginnt nach der Geburt.

    Aber dann interessiert sich sowieso kaum einer mehr dafür, dass Kinder ein schönes Leben haben. Hauptsache es ist geboren.

    Zitat Zitat von britwi Beitrag anzeigen
    Auf diese Bedürfnisse reagieren die Gesellschaften unterschiedlich, wobei historisch fast ausnahmslos eine rigide Bevormundung vorherrschte."

    "Zusammenfassend kann man sagen, dass die Rahmenbedingungen im Vorfeld eines Abbruchs, sowie bei der Durchführung, in den meisten Ländern kaum bis gar nicht nach den Bedürfnissen der betroffenen Frauen ausgerichtet sind und häufig wenig Spielraum für individuelle Bedürfnisse lassen.
    Und die die es am wenigsten angeht reden am lautesten mit.
    Abtreibungsgegner sind Frauenunterdrücker.
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

  4. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen

    1. das und 2. halte ich die Formulierung Schutz des ungeborenen Lebens für falsch. Es ist noch kein Leben. Das Leben beginnt nach der Geburt.
    Ist das Deine juristische, philosophische, biologische oder moralische Einschätzung?

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist das Deine juristische, philosophische, biologische oder moralische Einschätzung?
    Kann man so nicht sagen. Vielleicht eine ethische.
    Das Kind ist im Bauch der Mutter, sie hat das alleinige Recht eine Entscheidung pro oder contra zu treffen. Kein Mensch ausser der Mutter darf und soll über das Kind bestimmen, wenn es im Bauch der Mutter ist.

    Wenn das Kind geboren ist, ist neues Leben entstanden. Ab da gelten andere Rechte und andere Regeln.
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    Kari Bremnes

  6. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Nur unterscheidet sich der Entwicklungszustand des Kindes am Tag vor und Tag nach der Geburt nicht wesentlich.

    Ich habe mal gelesen, dass das Verfassungsgericht damals die Frage, wann das Leben beginnt, für deren Entscheidung ausgeklammert hat, da nicht relevant. Ich weiß aber nicht mehr wo.
    Vielleicht die pragmatischste Einstellung dazu. Denn es gibt auch Menschen, die Geburt als Kriterium für das Lebensrecht ablehnen.

    Nebenbei gehöre ich vermutlich auch zur „Persönlich gegen Abtreibung, aber für das Recht auf Abtreibung“-Fraktion.

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Inzwischen gibt es im Bundestag wie auch im Bundesrat parteiübergreifende Debatten über die ersatzlose Streichung (oder zumindest eine Modifikation, die dem im Schwangerschaftskonfliktgesetz ja ausdrücklich enthaltenen Informationsrecht der betroffenen Frauen Rechnung trägt) des §219a, siehe z.B.

    Debatte um Abschaffung von SS219a: Vier zu eins - taz.de

    Abtreibungsparagraf im Bundesrat: SS219a ist „vollstandig entbehrlich“ - taz.de
    Geändert von britwi (16.12.2017 um 13:19 Uhr)

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    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Noch ein Hintergrundartikel zu Kristina Hänel, der auch sehr plastisch die Rahmenbedingungen beschreibt, mit denen ungewollt Schwangere und die sie betreuenden ÄrzInnen umgehen müssen:

    Giessener Arztin: Kristina Hanels Kampf gegen das Tabu der Abtreibung - Reportageseite - Tagesspiegel

  9. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Danke für die Information.

  10. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von britwi Beitrag anzeigen
    Noch ein Hintergrundartikel zu Kristina Hänel, der auch sehr plastisch die Rahmenbedingungen beschreibt, mit denen ungewollt Schwangere und die sie betreuenden ÄrzInnen umgehen müssen:

    Giessener Arztin: Kristina Hanels Kampf gegen das Tabu der Abtreibung - Reportageseite - Tagesspiegel
    Alle Achtung vor dieser Courage und diesem Durchhaltevermögen. Hoffentlich hat sie damit Erfolg.

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