Antworten
Seite 30 von 125 ErsteErste ... 2028293031324080 ... LetzteLetzte
Ergebnis 291 bis 300 von 1242
  1. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Danke für die Verlinkung dieses Artikels.

    Danke auch für das Gefühl, dass hier auch Männer mitlesen und mitdenken.

  2. User Info Menu

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Es wurde hier in der Diskussion ja mehrfach die Ansicht geäußert, dass die Existenz bzw. eine möglichst strikte Anwendung des §219a sinnvoll & gerechtfertigt sei, weil man doch alle benötigten Informationen im Rahmen des obligatorischen Beratungsgespräch erhalten würde. @xanidae hat in #285 einen Jetzt-Artikel verlinkt, der (meiner Erfahrung nach) eher die Realität solcher Beratungsgespräche spiegelt. Über diesen Jetzt-Artikel bin ich nun mittelbar auf die Stellungnahme des Pro-Familia-Bundesverbands zum Hänel-Prozess aufmerksam geworden. Sie wurde hier, wenn ich recht sehe, bislang nicht erwähnt. Zitat daraus:

    "Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.

    Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“.

    Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten."

    Link zur vollständigen Stellungnahme:

    https://www.profamilia.de/pro-familia/presse.html

  3. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Der Gesetzgeber hat sich dazu in
    Paragraph 218 Abs . 4 StGB positioniert: eine Schwangere wird für den Versuch einer Abtreibung nicht bestraft.
    Aber der Abbruch bleibt rechtswidrig und so stelle ich mir die Frage, ob man nicht dagegen Notwehr (Nothilfe) üben kann.??

    (NIcht dass ich das befürworten würde, aber ich finde die Fragestellung interessant)

  4. User Info Menu

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aber der Abbruch bleibt rechtswidrig und so stelle ich mir die Frage, ob man nicht dagegen Notwehr (Nothilfe) üben kann.??

    (NIcht dass ich das befürworten würde, aber ich finde die Fragestellung interessant)
    Wie meinst du das? Dass jemand den Abbruch verhindert?
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  5. Moderation

    User Info Menu

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    @britwi, vielen Dank fuer diesen Hinweis! Es ist ermutigend zu sehen, dass Pro Familia sich, zumindest auf Bundesebene, fuer eine umfassende Information einsetzt. So sollte es meiner Meinung nach auch sein.
    Moderatorin im Forum Über Treue und Lügen in der Liebe, Politik und Tagesgeschehen, Was bringt Sie aus der Fassung?, Medizinische Haarprobleme und Zähne


    "Ich hasse es, wenn Fantasy sich einfach nicht an die Realitaet haelt".
    Maxi Gstettenbauer

  6. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von marylin Beitrag anzeigen
    Wie meinst du das? Dass jemand den Abbruch verhindert?
    Ja

  7. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja
    Das hat das Bundesverfassungsgericht 1993 ausdrücklich ausgeschlossen:
    "Über die Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus der Strafdrohung hinaus muß sichergestellt sein, daß gegen das Handeln der Frau und des Arztes von Dritten Nothilfe zugunsten des Ungeborenen nicht geleistet werden kann."

  8. Inaktiver User

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das hat das Bundesverfassungsgericht 1993 ausdrücklich ausgeschlossen:
    "Über die Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus der Strafdrohung hinaus muß sichergestellt sein, daß gegen das Handeln der Frau und des Arztes von Dritten Nothilfe zugunsten des Ungeborenen nicht geleistet werden kann."
    Ah ok, danke. Muss mir mal die begründung anschauen

  9. User Info Menu

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Habe jetzt auf die Frage hin nochmals genauer gelesen:

    Da 218 a StGB regelt, dass ein ärztlicher Abbruch nach Beratung den Straftatbestand des Schwangerschaftsabbruchs nicht erfüllt, darf niemand als Nothilfe diesen verhindern

    Der 218 bezieht sich nur auf den Abbruch ohne Beratung/nicht-ärztlicher Abbruch/Abbruch gegen den Willen der Schwangeren

    Findet sich in der Verfassungsgerichtsentscheidung etwas zu Nothilfe in diesen Fällen?
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

  10. User Info Menu

    AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel

    Zitat Zitat von britwi Beitrag anzeigen
    Es wurde hier in der Diskussion ja mehrfach die Ansicht geäußert, dass die Existenz bzw. eine möglichst strikte Anwendung des §219a sinnvoll & gerechtfertigt sei, weil man doch alle benötigten Informationen im Rahmen des obligatorischen Beratungsgespräch erhalten würde. @xanidae hat in #285 einen Jetzt-Artikel verlinkt, der (meiner Erfahrung nach) eher die Realität solcher Beratungsgespräche spiegelt. Über diesen Jetzt-Artikel bin ich nun mittelbar auf die Stellungnahme des Pro-Familia-Bundesverbands zum Hänel-Prozess aufmerksam geworden. Sie wurde hier, wenn ich recht sehe, bislang nicht erwähnt. Zitat daraus:

    "Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.

    Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“.

    Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten."

    Link zur vollständigen Stellungnahme:

    https://www.profamilia.de/pro-familia/presse.html
    Diese Stellungsnahme zeigt doch, dass das Urteil gegen die Ärztin spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden muss. Ich versuche mir immer noch zu erklären, wie dieses Gesetz überhaupt zu rechtfertigen ist. Es ist im Kern einfach nur frauenfeindlich.

Antworten
Seite 30 von 125 ErsteErste ... 2028293031324080 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •