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28.11.2017, 17:22Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
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28.11.2017, 23:38
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Es wurde hier in der Diskussion ja mehrfach die Ansicht geäußert, dass die Existenz bzw. eine möglichst strikte Anwendung des §219a sinnvoll & gerechtfertigt sei, weil man doch alle benötigten Informationen im Rahmen des obligatorischen Beratungsgespräch erhalten würde. @xanidae hat in #285 einen Jetzt-Artikel verlinkt, der (meiner Erfahrung nach) eher die Realität solcher Beratungsgespräche spiegelt. Über diesen Jetzt-Artikel bin ich nun mittelbar auf die Stellungnahme des Pro-Familia-Bundesverbands zum Hänel-Prozess aufmerksam geworden. Sie wurde hier, wenn ich recht sehe, bislang nicht erwähnt. Zitat daraus:
"Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.
Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“.
Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten."
Link zur vollständigen Stellungnahme:
https://www.profamilia.de/pro-familia/presse.html
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29.11.2017, 10:27Inaktiver User
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29.11.2017, 10:35
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29.11.2017, 10:39
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
@britwi, vielen Dank fuer diesen Hinweis! Es ist ermutigend zu sehen, dass Pro Familia sich, zumindest auf Bundesebene, fuer eine umfassende Information einsetzt. So sollte es meiner Meinung nach auch sein.
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29.11.2017, 10:48Inaktiver User
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29.11.2017, 11:28Inaktiver User
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Das hat das Bundesverfassungsgericht 1993 ausdrücklich ausgeschlossen:
"Über die Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus der Strafdrohung hinaus muß sichergestellt sein, daß gegen das Handeln der Frau und des Arztes von Dritten Nothilfe zugunsten des Ungeborenen nicht geleistet werden kann."
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29.11.2017, 11:33Inaktiver User
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29.11.2017, 12:22
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel
Habe jetzt auf die Frage hin nochmals genauer gelesen:
Da 218 a StGB regelt, dass ein ärztlicher Abbruch nach Beratung den Straftatbestand des Schwangerschaftsabbruchs nicht erfüllt, darf niemand als Nothilfe diesen verhindern
Der 218 bezieht sich nur auf den Abbruch ohne Beratung/nicht-ärztlicher Abbruch/Abbruch gegen den Willen der Schwangeren
Findet sich in der Verfassungsgerichtsentscheidung etwas zu Nothilfe in diesen Fällen?Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist
Intro "Tatsächlich Liebe"
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29.11.2017, 13:03
AW: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Prozess gegen Kristina Hänel




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