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Thema: metoo - Ihr nicht?
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08.03.2018, 14:03Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
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08.03.2018, 14:06Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Das kannst du gerne nachlesen. Wenn du die Debatte nicht verfolgt hast kann ich dir das nun nicht alles nachträglich erläutern.
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08.03.2018, 14:21Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Ich kann leider nicht nachvollziehen, wie du darauf kommst, dass es darum ging zu behaupten, man hätte sich nicht wehren können.
Natürlich ist es schwierig, da es teilweise um Vorgänge ging, wo die Rechtslage tatsächlich anders war und nicht strafbar. Sieht man ja alleine an der Rechtsänderung nach Köln. Viele der Straftaten von Köln, waren tatsächlich nicht strafbar und fielen nach dt. Recht nur unter "Beleidigung". Erst dann wurde das Gesetz geändert.
Und natürlich kommt ein Faktor mit rein, dass es meist um Dinge ging in den USA, einer wesentlich prüderen Gesellschaft (oder besser mit krasseren Extremen und anderem Umgang als in Europa). Was ich in dem Fall für schwierig halte, da es z.B. Frauen der türkischen Einwanderer nach Deutschland heute noch wesentlich schwieriger haben, da eine andere Selbstverständlichkeit bei einigen Familien bestehen, was Frau zu tun und lassen habe.
Ich lese da allerdings vor allen Dingen einen solidarischen Akt. Es ist 2018 und was einige als selbstverständlich interpretieren ist es nicht.
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08.03.2018, 14:37
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08.03.2018, 14:45Inaktiver User
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08.03.2018, 14:47
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08.03.2018, 14:58
AW: metoo - Ihr nicht?
das habe ich dich nicht gefragt (siehe dein eigenes Zitat). Sinnerfassende Lesekompetenz setze ich bei Diskussionen voraus, LydiaBar. Falls diese nicht gegeben ist, danke ich für deine Beiträge, beantworte sie aber nicht mehr. Metaunterhaltungen, in denen sich User nicht mehr an ihre eigenen Beiträge erinnern bzw Dinge antworten, von denen nicht die Rede war, sind nicht meine Sache.
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08.03.2018, 14:58Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Ja stimmt habe ich ungenau ausgedrückt. Es war eben nur strafbar, wenn es der Person persönlich als Beleidigung gegolten hat.
Sexuelle Belästigung mit körperlicher Berührung ist mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung[22] vom 10. November 2016 strafbar geworden (§ 184i StGB). Vorher war die einschlägige Handlung nur in besonderen Fällen als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) gem. § 185 Strafgesetzbuch strafbar. (...) Da § 185 kein Auffangtatbestand ist, fielen sexualbezogene Handlungen nur dann unter diese Vorschrift, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen.
Sexuelle Belastigung – Wikipedia
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08.03.2018, 15:00
AW: metoo - Ihr nicht?
Stimmt. Die Vorkommnisse in Köln wurden aufgrund der mangelhaften Beweislage in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht geahndet, nicht weil das Gesetz nichts hergegeben hätte.
Nach wie vor ist es so, dass eine Tat bewiesen werden muss. Insofern hätte das jetzige verschärfte Gesetz bei den Vorkommnissen in Köln auch wenig geholfen.
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08.03.2018, 15:04



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