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  1. Inaktiver User

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Staat "New York" hat in den USA Zivilklage gegen Weinstein und die Firma "Weinstein Company" eingereicht.
    Gegen die Firma, weil die leitenden Angestellten und der Aufsichtsrat Hinweisen und Aussagen zum Fehlverhalten Weinsteins nicht nachgegangen sind.
    Im Zuge dessen, sind auch weitere Information zu Weinsteins Verhalten ans Licht gekommen. So soll er Angestellte mit "cunt" oder "pussy" angesprochen haben. Weinstein soll die Familien der Frauen bedroht habne.
    Weibliche Angestellte mussten Weinstein Potenzmittel spritzen oder die Zimmer herrichten oder diese aufräumen, wenn er mit den Frauen fertig war.
    Weibliche Angestellten mussten sich anschließend hauptsächlich um die Frauen kümmern. "Belohnungen" oder Bestechungen, wenn die Frauen "mitspielten" oder Bestrafungen, wenn sich die Frauen Weinstein entzogen.

    Weinstein Forced Staff to Corner Starlets, Schedule Sex, Inject Erection Drugs, New York Attorney General Claims
    Für mich absolut unvorstellbar, wie ein Mensch sich so verhalten kann. Und so viele Menschen schauen zu und machen mit. Ekelerregend!

  2. Inaktiver User

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    So einfach kann eine Frau ein Problem lösen.
    Deshalb bin nach wie vor der Meinung, dass es im Allltag besser ist, sich aggressiv körperlich zu wehren, als darauf zu warten, dass ein verträumter Richter nach gefühlten 2 Jahren (Un)Recht spricht.
    Wenn Salma Hayek dem Weinstein ein paar richtige Tritte an die richtige Stelle mit den Highheels verpasst hätte, dann hätte es das Schwein wohl nicht unbedingt ein zweites Mal versucht.
    Nein, es ist bei einem körperlich überlegenen Mann nicht einfach, sich zu wehren. Wenn frau es relativ unbeschadet übersteht, dann klingt es einfach, aber wenn Mann richtig zuschlägt, dann kann es für Frau lebensgefährlich werden.
    Ich kann Frauen durchaus verstehen, die dann lieber den Rechtsweg gehen.

  3. Inaktiver User

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...Eine Vergewaltigung ist immer ein Sexualkontakt...
    Sexualdelikt trifft es konkreter! Man könnte auch sagen Misshandlung, Missbrauch, Peinigung, Martyrium, Notzucht etc.......

    Wer im Falle einer Vergewaltigung von "Sexualkontakten" spricht, verharmlost auf billige Art und Weise ein schlimmes Ver brechen.

    Bisher muss derjenige, der sagt, dass der Sexualkontakt nicht einvernehmlich war, dies auch beweiseen. Du willst, dass derjenige, der behauptet, dass der Sexualkontakt freiwillig war, dies beweisen muss.
    Und dies, obwohl davon auszugehen ist, dass die mehrzahl der Sexualkontakte sehr wohl freiwillig und sogar gewünscht ist.
    Das hast Du jetzt wunderbar auf den Punkt gebracht!

    Mir fällt es schon schwer zu glauben, dass Du den Unterschied zur Produkthaftung oder bei med. Fragestellungen (Hygiene) nicht siehst. Wer will denn z.B. freiwillig eine Infektion bei einer OP?
    Die Beweislastumkehr wird ebenfalls im Steuerstrafrecht angewendet. Eben immer dort, wo es um den Mammon geht!

  4. Inaktiver User

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, es ist bei einem körperlich überlegenen Mann nicht einfach, sich zu wehren. Wenn frau es relativ unbeschadet übersteht, dann klingt es einfach, aber wenn Mann richtig zuschlägt, dann kann es für Frau lebensgefährlich werden.
    Ich kann Frauen durchaus verstehen, die dann lieber den Rechtsweg gehen.
    Hier muss ich einen alten Freund zitieren, der in den 50igern und 60igern Sittlichkeitsdelikte bei bei der Kripo in der DDR aufgeklärt hat: „Eine Smith & Wesson gehört in jeden Haushalt. Die ist so wichtig wie das Bügeleisen.“
    Pfefferspray tut es übrigens auch, damit kann sich eine Frau gut wehren.
    Nur wenn es mehrere Männer sind, hat die Frau keine Chance. Ein Mann hat die übrigens auch nicht.
    Aber es ist immer noch besser, sich zu wehren, als ein Leben lang mit einem Vergewaltigungstrauma leben zu müssen.
    Geändert von Inaktiver User (14.02.2018 um 19:26 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Beweislastumkehr wird ebenfalls im Steuerstrafrecht angewendet. Eben immer dort, wo es um den Mammon geht!
    Ich finde, daß Du einiges durcheinanderbringst. Bezüglich Steuern geht es um Pflichten. Es gibt aber keine Beischlafpflicht, schon gar nicht mit jedem x-Beliebigen.

    Und mit dem Mammon hat es auch nichts zu tun, sonst wäre das ja bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, Betrug, und was es sonst noch so an Straftaten mit Geldbezug geben mag, auch so, daß man dem vermeintlichen Dieb nicht mehr nachweisen müßte, daß er es war.
    Also irgendwie, was Dir da vorschwebt, geht schon so in Richtung Willkür.

  6. User Info Menu

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Die Beweislastumkehr wird ebenfalls im Steuerstrafrecht angewendet. Eben immer dort, wo es um den Mammon geht!
    Für diese These hast du sicher eine Quelle?
    Geändert von Analuisa (15.02.2018 um 16:27 Uhr) Grund: Zitat repariert

  7. Inaktiver User

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sexualdelikt trifft es konkreter! Man könnte auch sagen Misshandlung, Missbrauch, Peinigung, Martyrium, Notzucht etc.......

    Wer im Falle einer Vergewaltigung von "Sexualkontakten" spricht, verharmlost auf billige Art und Weise ein schlimmes Ver brechen..
    Mir ist Deine Argumentation langsam zu blöd. Selbstverständlich ist eine Vergewaltigung ein Sexualkontakt, sonst wäre es doch keine Vergewaltigung. Misshandlung, Missbrauch, Peinigung und/oder Martyrium gibt es auch ohne jede sexuelle Komponente. Und mit Notzucht ist nur die vaginale Vergewaltigung gemeint.

    Du bist Diejenige, die durch Deine ständige Wiederholung der Beweislastumkehr erstmal aus jedem Sexualkontakt eine Vergewaltigung machen will und damit auch einvernehmliche Sexualkontakte kriminalisierst. Sex ist Vergewaltigung bist zum Nachweis der Freiwilligkeit aller Beteiligter? Wie kommt jemand auf so eine Idee? Was bezweckst Du damit?
    Und sexistisch sind Deine Aussagen auch noch, weil Du willst, dass nur der Mann beweisen muss, das Frau auch wollte.
    Geändert von Inaktiver User (14.02.2018 um 19:54 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hier muss ich einen alten Freund zitieren, der in den 50igern und 60igern Sittlichkeitsdelikte bei bei der Kripo in der DDR aufgeklärt hat: „Eine Smith & Wesson gehört in jeden Haushalt. Die ist so wichtig wie das Bügeleisen.“
    Pfefferspray tut es übrigens auch, damit kann sich eine Frau gut wehren.
    Nur wenn es mehrere Männer sind, hat die Frau keine Chance. Ein Mann hat die übrigens auch nicht.
    Aber es ist immer noch besser, sich zu wehren, als ein Leben lang mit einem Vergewaltigungstrauma leben zu müssen.
    Ich bin auch für Wehren (bzw. weglaufen) und ich habe dies auch immer getan. Nachdenken darüber kommt bei mir immer erst hinterher. (Und dies betrifft keineswegs nur sexuelle Belästigung, sondern jedes empfundene Unrecht.)
    Ich wäre allerdings auch nicht zu einem fremden Mann zum Vorstellungsgespräch ins Hotelzimmer gegangen und hätte dann erstmal mitgemacht (um Jahre später zu jammern).

  9. User Info Menu

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was genau willst Du denn? Du sprichtst doch für die Beweislastumkehr.

    Eine Vergewaltigung ist immer ein Sexualkontakt.

    Bisher muss derjenige, der sagt, dass der Sexualkontakt nicht einvernehmlich war, dies auch beweiseen. Du willst, dass derjenige, der behauptet, dass der Sexualkontakt freiwillig war, dies beweisen muss.


    ?
    Mirabelis, ich bin auch vollkommen gegen eine Beweislastumkehr, die zudem gar nicht verfassungsgemäß wäre.

    Nur zur Klarstellung: das Opfer muss im Strafprozess nichts beweisen, es ist vielmehr als Zeuge ein Beweismittel, mit dem
    die Tat bewiesen werden kann.
    Dass in einer Aussage-gegen-Aussage -Konstellation die Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Aussage, wenn es keine weiteren Beweismittel gibt, relativ hoch ist, ist leider so. Rechtsstaatlichkeit gibt es nicht zum Nulltarif.
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

  10. Inaktiver User

    AW: metoo - Ihr nicht?

    Kann es sein, dass es in Frankreich kein Schutzalter gibt, für die Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen?

    In Frankreich gibt es gerade einen Strafprozess. Ein 29Jähriger hatte eine 11Jährige im Park getroffen und diese in seine Wohnung mitgenommen, wo die beiden „einvernehmlichen Sex“ hatten, so die Anwälte des 29Jährigen.

    Die Eltern des Mädchen hatten ihn wegen Vergewaltigung angezeigt. Die Anklage lautete dann doch aber auf „Missbrauch einer Minderjährigen unter 15“.
    Das Gericht war anscheinend mit dieser Einstufung einverstanden und hat das Verfahren zur Prüfung einstweilen zurück gewiesen.
    French girl, 11, 'not a child' say lawyers for man, 29, accused of sexual abuse | World news | The Guardian

    Ich weiß, das hat nur am Rande mit #metoo zu tun, aber WAS?

    Es scheint doch ein Schutzalter von 15 zu geben.
    Code penal - Article 227-25 | Legifrance
    Geändert von Inaktiver User (15.02.2018 um 05:08 Uhr)

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