Antworten
Ergebnis 4.281 bis 4.290 von 5172
Thema: metoo - Ihr nicht?
-
14.02.2018, 18:46Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
-
14.02.2018, 18:46Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Nein, es ist bei einem körperlich überlegenen Mann nicht einfach, sich zu wehren. Wenn frau es relativ unbeschadet übersteht, dann klingt es einfach, aber wenn Mann richtig zuschlägt, dann kann es für Frau lebensgefährlich werden.
Ich kann Frauen durchaus verstehen, die dann lieber den Rechtsweg gehen.
-
14.02.2018, 19:01Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Sexualdelikt trifft es konkreter! Man könnte auch sagen Misshandlung, Missbrauch, Peinigung, Martyrium, Notzucht etc.......
Wer im Falle einer Vergewaltigung von "Sexualkontakten" spricht, verharmlost auf billige Art und Weise ein schlimmes Ver brechen.
Das hast Du jetzt wunderbar auf den Punkt gebracht!Bisher muss derjenige, der sagt, dass der Sexualkontakt nicht einvernehmlich war, dies auch beweiseen. Du willst, dass derjenige, der behauptet, dass der Sexualkontakt freiwillig war, dies beweisen muss.
Und dies, obwohl davon auszugehen ist, dass die mehrzahl der Sexualkontakte sehr wohl freiwillig und sogar gewünscht ist.
Die Beweislastumkehr wird ebenfalls im Steuerstrafrecht angewendet. Eben immer dort, wo es um den Mammon geht!Mir fällt es schon schwer zu glauben, dass Du den Unterschied zur Produkthaftung oder bei med. Fragestellungen (Hygiene) nicht siehst. Wer will denn z.B. freiwillig eine Infektion bei einer OP?
-
14.02.2018, 19:18Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Hier muss ich einen alten Freund zitieren, der in den 50igern und 60igern Sittlichkeitsdelikte bei bei der Kripo in der DDR aufgeklärt hat: „Eine Smith & Wesson gehört in jeden Haushalt. Die ist so wichtig wie das Bügeleisen.“
Pfefferspray tut es übrigens auch, damit kann sich eine Frau gut wehren.
Nur wenn es mehrere Männer sind, hat die Frau keine Chance. Ein Mann hat die übrigens auch nicht.
Aber es ist immer noch besser, sich zu wehren, als ein Leben lang mit einem Vergewaltigungstrauma leben zu müssen.Geändert von Inaktiver User (14.02.2018 um 19:26 Uhr)
-
14.02.2018, 19:18Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Ich finde, daß Du einiges durcheinanderbringst. Bezüglich Steuern geht es um Pflichten. Es gibt aber keine Beischlafpflicht, schon gar nicht mit jedem x-Beliebigen.
Und mit dem Mammon hat es auch nichts zu tun, sonst wäre das ja bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, Betrug, und was es sonst noch so an Straftaten mit Geldbezug geben mag, auch so, daß man dem vermeintlichen Dieb nicht mehr nachweisen müßte, daß er es war.
Also irgendwie, was Dir da vorschwebt, geht schon so in Richtung Willkür.
-
14.02.2018, 19:36
-
14.02.2018, 19:41Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Mir ist Deine Argumentation langsam zu blöd. Selbstverständlich ist eine Vergewaltigung ein Sexualkontakt, sonst wäre es doch keine Vergewaltigung. Misshandlung, Missbrauch, Peinigung und/oder Martyrium gibt es auch ohne jede sexuelle Komponente. Und mit Notzucht ist nur die vaginale Vergewaltigung gemeint.
Du bist Diejenige, die durch Deine ständige Wiederholung der Beweislastumkehr erstmal aus jedem Sexualkontakt eine Vergewaltigung machen will und damit auch einvernehmliche Sexualkontakte kriminalisierst. Sex ist Vergewaltigung bist zum Nachweis der Freiwilligkeit aller Beteiligter? Wie kommt jemand auf so eine Idee? Was bezweckst Du damit?
Und sexistisch sind Deine Aussagen auch noch, weil Du willst, dass nur der Mann beweisen muss, das Frau auch wollte.Geändert von Inaktiver User (14.02.2018 um 19:54 Uhr)
-
14.02.2018, 19:52Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Ich bin auch für Wehren (bzw. weglaufen) und ich habe dies auch immer getan. Nachdenken darüber kommt bei mir immer erst hinterher. (Und dies betrifft keineswegs nur sexuelle Belästigung, sondern jedes empfundene Unrecht.)
Ich wäre allerdings auch nicht zu einem fremden Mann zum Vorstellungsgespräch ins Hotelzimmer gegangen und hätte dann erstmal mitgemacht (um Jahre später zu jammern).
-
15.02.2018, 00:13
AW: metoo - Ihr nicht?
Mirabelis, ich bin auch vollkommen gegen eine Beweislastumkehr, die zudem gar nicht verfassungsgemäß wäre.
Nur zur Klarstellung: das Opfer muss im Strafprozess nichts beweisen, es ist vielmehr als Zeuge ein Beweismittel, mit dem
die Tat bewiesen werden kann.
Dass in einer Aussage-gegen-Aussage -Konstellation die Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Aussage, wenn es keine weiteren Beweismittel gibt, relativ hoch ist, ist leider so. Rechtsstaatlichkeit gibt es nicht zum Nulltarif.Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist
Intro "Tatsächlich Liebe"
-
15.02.2018, 04:37Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Kann es sein, dass es in Frankreich kein Schutzalter gibt, für die Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen?
In Frankreich gibt es gerade einen Strafprozess. Ein 29Jähriger hatte eine 11Jährige im Park getroffen und diese in seine Wohnung mitgenommen, wo die beiden „einvernehmlichen Sex“ hatten, so die Anwälte des 29Jährigen.
Die Eltern des Mädchen hatten ihn wegen Vergewaltigung angezeigt. Die Anklage lautete dann doch aber auf „Missbrauch einer Minderjährigen unter 15“.
Das Gericht war anscheinend mit dieser Einstufung einverstanden und hat das Verfahren zur Prüfung einstweilen zurück gewiesen.
French girl, 11, 'not a child' say lawyers for man, 29, accused of sexual abuse | World news | The Guardian
Ich weiß, das hat nur am Rande mit #metoo zu tun, aber WAS?
Es scheint doch ein Schutzalter von 15 zu geben.
Code penal - Article 227-25 | LegifranceGeändert von Inaktiver User (15.02.2018 um 05:08 Uhr)



Zitieren