Daß die Presse berichtet, finde ich auch richtig.
Jetzt ruft aber Verhoeven zu einem "Boykott von Wedel-Filmen" auf (so steht es in der tz, vorgestern, finde das aber nicht online).
Zitat der Überschrift, tz vom 30.01.18: "Regisseur Simon Verhoeven fordert Boykott von Wedel-Filmen"
Dazu habe ich eine Kritik gefunden:
„Aufpassen, dass uns nicht die moralischen Pferde durchgehen“
(...)
Es ist eine Forderung, die schwere Konsequenzen nach sich ziehen könnte, sollte sie umgesetzt werden: Der Münchner Regisseur Simon Verhoeven hat die TV-Sender, die mit Dieter Wedel zusammenarbeiten, aufgerufen, dass sie dessen Werke „nie wieder ausstrahlen“ sollen.
(...)
„Zu diesem Zeitpunkt über Konsequenzen für Wedels Filme zu schreiben, bereitet mir Unbehagen“, sagt Alexander Filipovic, Professor für Medienethik an der Hochschule für Philosophie in München. „Es gibt massive und offenbar gut recherchierte Vorwürfe – aber wir müssen aufpassen, dass uns nicht die moralischen Pferde durchgehen.“
Zunächst gelte auch für Dieter Wedel die Unschuldsvermutung
„Aufpassen, dass uns nicht die moralischen Pferde durchgehen“ | Politik
Da sind noch mehr Argumente im Artikel, mir geht es vor allem um die Unschuldsvermutung, die auch für Männergilt. Nach Kachelmann und Gina Lisa sollte man das mal beherzigen.
Und selbst wenn er verurteilt würde, ob dann ein Boykottaufruf gerechtfertigt wäre? Da müßte man ja bei sehr Vielem zum Boykott aufrufen. Naja, vielleicht ist das ja ein Weg, wie seht Ihr das? Ich bin da im Moment unschlüssig.
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Thema: metoo - Ihr nicht?
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01.02.2018, 11:59Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Geändert von Inaktiver User (01.02.2018 um 12:06 Uhr)
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01.02.2018, 12:00Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Ja, das sehe ich auch so. "Die Presse" kommt immer mehr nicht nur ihrem Auftrag, Dinge zu "enthüllen" nach, sondern viel zu viele Journalisten spielen sich als Richter auf. Das finde ich unverantwortlich!
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01.02.2018, 12:04Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Haben sie das denn gemacht, sich "als Richter aufgespielt"? Kannst Du mir mal ein Beispiel nennen, bitte, habe das nicht so verfolgt.
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01.02.2018, 12:09Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Wenn Journalisten irgendetwas "fordern" bzw. die Forderungen von Dritten mit der Art ihrer Berichterstattung unterstützen - Beispiele gibt es zur Genüge in der aktuellen Presse, ich lese meist auf Papier, daher kann ich hier nichts verlinken - spielen sie sich als Richter auf, und das steht ihnen nicht zu, es sei denn, es handelt sich um entsprechend gekennzeichnete Kommentare. Aber auch in Kommentaren stünde ihnen eine gewisse Zurückhaltung gut zu Gesicht.
Geändert von Inaktiver User (01.02.2018 um 12:16 Uhr)
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01.02.2018, 12:10Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Genau das schlägt doch der Prof aus dem verlinkten Artikel selbst vor:
Filipovic appelliert deshalb auch an die Zuschauer. „Konzentrieren wir uns darauf, dass künftig im Fernseh- und Filmgeschäft keine und keiner mehr zu Schaden kommt“, fordert er. Ein Mittel hierfür könnte, so der Experte, beispielsweise ein Zuschauer-Boykott für bestimmte Produktionen sein. Alexander Filipovic sagt: „Ich würde da mitmachen.“
Quelle: „Aufpassen, dass uns nicht die moralischen Pferde durchgehen“ | Politik
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01.02.2018, 12:11
AW: metoo - Ihr nicht?
Das Honorar eines Anwaltes bemisst sich normalerweise nach dem Streitwert, der wiederum bei Opfer und Täter gleich hoch sein müsste. Wie das bei Strafverfahren ist, kann ich nicht genau sagen, vielleicht weißt du mehr dazu?
Ich habe nicht feststellen können, dass Anwälte im Allgemeinen nur die Täter einer Vergewaltigung beraten. Das würde auch dem Grundsatz der Neutralität widersprechen. Allerdings beraten sie eben auch die Täter.
Ich hatte in einem anderen Rechtsgebiet einen sog. Opferanwalt an der Backe. Nicht nur dass er furchtbar schlecht war, es ging auch nur darum, mit wenig Arbeit möglichst viel von einer potentiellen Entschädigung abzuzocken. Es ist ihm zum Glück nicht gelungen, ich gehe aber davon aus, dass er in den meisten Fällen einen guten Schnitt auf Kosten seiner Mandanten macht. Schlechte Erfahrung habe ich mittelbar auch mit Anwälten gemacht, die ehrenamtlich für den Verbraucherschutz arbeiten. Auch die Sachkenntnis mancher Verdianwälte ist berüchtigt.
Ich würde daher im Fall der Fälle immer nach einem Anwalt mit gutem Ruf suchen, unabhängig ob er auch noch Täter verteidigt. Dazu braucht es aber eine klare Sicht, was ein Anwalt leisten kann und was nicht.
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01.02.2018, 12:17Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
oh oh, da rächt sich wieder, daß ich den Artikel nicht zuendegelesen habe.

Wie kann er denn so umschwenken, komisch, am Anfang des Artikels, den Teil, den ich zitierte, da klang das ganz anders. Na egal, ich sehe es jedenfalls so, daß die Unschuldsvermutung auch für Männer
gelten muß. So schlimm das andererseits manchmal ist, wenn derjenige wirklich Täter sein sollte, aber das muß sich eben erst herausstellen in einem Rechtsstaat. Ich finde das richtig so.
Mit den Boykottaufrufen habe ich irgendwie ein Problem übrigens. Es wird ja immer mal wieder zu Boykotten aufgerufen, - ich bin da echt unschlüssig, ob das so gut ist.
Er kann ja sagen, er selber sehe z.B. diese Filme nicht mehr an, aber ein moralischer Zeigefinger, wenn andere sie sehen wollten? Hm.
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01.02.2018, 12:29
AW: metoo - Ihr nicht?
Anstatt nach der Gebührenverordnung abzurechnen kann jeder Anwalt einen Honorarvertrag abschließen- dann wird es meist teurer. Ob Opfer oder Täter vertreten werden ist dann ziemlich wurscht...
Man muss dann aber schon ein recht prominentes Opfer/Täter ergattern können, was bei der derzeitigen Anwaltsschwemme eher selten der Fall ist.
Zudem gibt es das Pflichtmandat, was nur in engen Grenzen abgelehnt werden kann. Oder man übernimmt erst gar keine Pflichtmandate, das geht, ist aber für viele Anwälte rein finanziell gar nicht möglich.
Da in grosses Gejammer über das fehlende Gewissen auszubrechen ist ziemlich
.. unnötig.
Als ob alle Täter gut situiert sind und vierstellige Anwaltshonorare aus der Portokasse zahlen, alle Opfer aber PKH berechtigt..
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01.02.2018, 12:29Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Ist es in einem Prozess wegen Vergewaltigung nicht so, dass auf der einen Seite der Angeklagte steht auf der anderen die Staatsanwaltschaft, da es ein Strafprozess ist?
Ich weiß es nicht, aber bräuchte das Opfer der Vergewaltigung eigentlich einen Anwalt und wäre sie nicht zunächst eher als Zeuge/Zeugin in den Prozess involviert?
Ich glaube es gibt die Möglichkeit der Nebenklage.
Wer sucht in diesen Fällen den Anwalt aus? Wie wird dieser finanziert?
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01.02.2018, 12:30Inaktiver User



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