Antworten
Ergebnis 3.571 bis 3.580 von 5172
Thema: metoo - Ihr nicht?
-
25.01.2018, 23:58Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
-
25.01.2018, 23:59
AW: metoo - Ihr nicht?
Ich weiß nicht, wie alt du ist, Malaita - aber solltest du noch jung sein, so kannst du dir vermutlich nicht vorstellen, wie das gesellschaftliche Klima in den 70er, 80er Jahren in Bezug auf Frauenrechte war. Viel mehr als heute mussten Frauen damals fürchten, bei der Polizei/ vor Gericht verlacht, verhöhnt und nicht Ernst genommen zu werden, wenn sie ein sexuelles Gewaltdelikt zur Anzeige brachten.
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
-
26.01.2018, 00:00Inaktiver User
-
26.01.2018, 00:00
AW: metoo - Ihr nicht?
Verjährt ist verjährt und spielt heute keine Rolle mehr. Deswegen kann Wedel nicht mehr angeklagt werden.
Mit einem ärztlichen Gutachten im Hintergrund hätte sie damals gute Karten gehabt, die Anzeige zu erstatten und gegen Wedel vorzugehen. Jetzt aber sind die Vorwürfe zwar belegbar, da sie verletzt war. Ob das wirklich aufgrund einer Vergewaltigung war, kann heute nicht mehr geklärt werden.
Auch hier gilt: Verjährt und keine Anklage mehr möglich.
-
26.01.2018, 00:02Inaktiver User
-
26.01.2018, 00:02
-
26.01.2018, 00:06Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Auch so ein Mythos. Die meisten akkumulieren und teilen nicht.
Wissen ist wahrlich kein Alleinstellungsmerkmal für Macht.Gegen eine Frau, die diese Spielregeln kennt (Sie muss sie nicht mitmachen) und die mit Wissen glänzt, haben Männer in Führungsetagen nichts. Im Gegenteil: So eine Frau wird geschätzt, gefördert und auch als Leitwolf anerkannt.
-
26.01.2018, 00:06
AW: metoo - Ihr nicht?
So jung bin ich nicht. Aber nachvollziehen kann ich es trotz alledem nicht, warum man erst nach zig Jahren auspackt.
Ich verstehe einen solchen devoten Charakter nicht, der erst eine Rückenstärkung (a la Metoo) braucht, um da tätig zu werden. Vielleicht liegt es daran, dass ich das nicht nachvollziehen kann.
-
26.01.2018, 00:08
AW: metoo - Ihr nicht?
Quark.
Auch damals war eine Vergewaltigung eine Straftat und wurde verfolgt.
Aber wenn eine Frau eine Vergewaltigung anzeigt, dann muss sie diese auch beweisen können: mit eindeutigen Spuren, mit der glaubhaften Schilderung der Tat.
Kein Polizist hat damals eine Frau ausgelacht. Aber sie waren sehr kritisch, weil zu häufig Vergewaltigung geschrien wurde, obwohl der Sex einvernehmlich war. Auch vor Gericht musste eine Frau glaubhaft sein.
Und das gilt für heute auch noch. Denn einen Mann der Vergewaltigung zu bezichtigen, ist der schlimmste Vorwurf, den es gibt. Hat er diese Straftat begangen, wird er bestraft. Er ist allerdings auch gestraft, wenn er diese Tat nicht begangen hat.
-
26.01.2018, 00:10Inaktiver User



Zitieren