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Thema: metoo - Ihr nicht?
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26.10.2017, 23:00Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
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26.10.2017, 23:10
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26.10.2017, 23:14Inaktiver User
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26.10.2017, 23:38
AW: metoo - Ihr nicht?
Das Gericht jedenfalls ist davon überzeugt, dass es die behauptete Tat nie gab. Du säst jetzt Zweifel, indem du sagst: „bei Kachelmann genauso, selbst wenn man nur davon ausgeht dass er die Frauen einfach nur verarscht hat“. Du argumentierst, dass du ja nicht dabei warst und man das Nichtstattfinden einer Vergewaltigung gar nicht beweisen könne. Wir sind hier nicht in einem philosophischen Strang und diskutieren abstrakt über dieses rechtsphilosophische Thema, sondern sind in einem Strang, der sich konkret mit massenhafter sexueller Belästigung und Vergewaltigung beschäftigt. Wenn du das hier jetzt einbringst, dann führt das dazu, dass Kachelmann mit diesem Thema verquirlt wird. Das nenn ich „mit Dreck schmeißen“.Im Herbst 2016 verkündete der Senat schließlich mit ungewöhnlicher Deutlichkeit: Das vermeintliche Opfer hat Kachelmann "vorsätzlich wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt" und sich "die Verletzungen selbst zugefügt". Ein später, echter Freispruch.
Quelle: Jorg Kachelmann: Unschuldig und doch verurteilt | ZEIT ONLINE
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26.10.2017, 23:40Inaktiver User
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26.10.2017, 23:42
AW: metoo - Ihr nicht?
Es ist ein Bärendienst, den du den echten Opfern von Vergewaltigungen erbringst. Die bekommen den Eindruck, dass es gar nichts bringt, einen Vergewaltiger anzuzeigen, weil ja da einer freigesprochen wurde. Dabei gab es dort keine Vergewaltigung, da hat jemand versucht, mit einem erfundenen Vergewaltigungsvorwurf jemand anderem mit Hilfe der Justiz eine reinzuwürgen. Denk mal drüber nach!
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26.10.2017, 23:46
AW: metoo - Ihr nicht?
Doch, in aller Regel lässt sich durch Gutachter sehr wohl nachweisen, ob eine Vergewaltigung wirklich stattgefunden hat oder nicht. Auch, ob Verletzungen zugefügt wurden oder selbst beigebracht.
Es ist völlig egal, ob die Frau psychische Probleme hat oder nicht- sie hat wahrheitswidrig eine Straftat erfunden.
Es wird doch auch niemand Mitleid mit einem Sexualstraftäter haben- der ebenfalls eine, wenn auch anders gelagerte, Störung hat.
Mal ganz davon abgesehen, dass schon der Urteilstenor des Kachelmannschen Freispruchs sehr daneben ist...es gibt nämlich keinen Freispruch "zweiter Klasse" im Gesetz. Es gibt nur einen Freispruch. Und der bedeutet: Unschuldig.
Frauen wie Claudia D. gehören zu der Sorte Frau, denen man jegliche Solidarität entziehen sollte.
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26.10.2017, 23:59Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Das wäre mir neu.
Man kann jemanden vergewaltigen ohne dass das körperliche Spuren hinterlässt, das ist mein Kenntnisstand, gelernt durch die Aussagen von Gerichtsmedizinern.
Ob es Spuren gibt hängt ja nun auch maßgeblich davon ab, ob und wie stark sich die Frau gewehrt hat.
Keine Spuren = keine Vergewaltigung gilt also nicht. Das wäre auch fatal.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine psychisch gesunde Frau das alles erfindet, einfach mal so.Frauen wie Claudia D. gehören zu der Sorte Frau, denen man jegliche Solidarität entziehen sollte.
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27.10.2017, 00:07Inaktiver User
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27.10.2017, 00:34Inaktiver User
AW: metoo - Ihr nicht?
Ich finde das eigentlich gut, daß das zur Sprache kommt, weil so erfährt man doch mal (aus dem Link im Zitat von Dir);
Dass ein Zivilprozess im vergangenen Herbst ganz eindeutig ergab: Claudia D. hatte sich die Verletzungen selbst zugefügt und Kachelmann mit krimineller Energie verleumdet.
Denn das stand nicht großartig in den Zeitungen, ich jedenfalls habe das bisher nirgendwo gelesen. Bisher war bei mir hängengeblieben: "Sexspielchen, die aus dem Ruder liefen" (ob jetzt zu recht oder nicht). Daß die Frau ganz eindeutig gelogen hat, wußte ich wie gesagt bisher nicht. Und wie gesagt, das ist doch gut, wenn das auch mal zur Sprache kommt.
So schlimm Vergewaltigungen sind, Verleumdungen sind es eben auch.



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