Charlotte,
ich denke, es gibt verschiedene Faktoren, weshalb Menschen mit über 50 nicht wieder in "Lohn und Brot" kommen.
Gesundheitliche Gründe, wenig qualifiziert, eventuell unflexibel was die Arbeit anbelangt.
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09.10.2017, 22:06Inaktiver User
AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie
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09.10.2017, 22:33Inaktiver User
AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie
Es würde mich auch interessieren, wie viele es sind, die über 55 sind, nach langer Vollzeit-Erwerbstätigkeit arbeitslos werden und dann in ALGII kommen, obwohl sie wirklich arbeiten wollen. Keine Ahnung, wie man das wirklich rauskriegt. Hab schon gegoogelt.
Wie meinst du das denn? Der Mitarbeiter kann doch jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, nur der AG nicht. Das ist einseitig.
Man muss ja schon für Elternzeitvertretungen befristen, weil man nicht weiß, wann und ob diejenige wiederkommt. Das ist schön für die Mütter, schlecht für die Elternzeitvertretungen. Das ist schon eine Kehrseite der Medaille.Befristete Verträge sind teilweise sinnvoll, um personelle Engpässe überbrücken zu können, die saisonal oder anderweitig bedingt sind.
Außerdem können Mitarbeiter gekündigt werden, im Rahmen der Fristen sowie der Sozialauswahl.
Zur Kündigung: das ist aber nicht richtig. Bei der weit überwiegenden Anzahl von Unternehmen, nämlich die, die keine Kleinbetriebe sind, geht das nicht bzw. nur unter sehr engen Auflagen, die alle beachtet und nachgewiesen werden müssen. Da müssen schon ganze Abteilungen geschlossen oder verlagert werden, Insolvenz angemeldet etc., selbst dann muss eine Sozialauswahl erfolgen und nicht der mit der geringsten Produktivität geht, sondern andere.
Blasentang, bei welchen Tarifverträgen ist das so? Kündigungsschutz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze?
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09.10.2017, 23:17Inaktiver User
AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie
Solche besonderen Kündigungsschutzregeln setzen aber neben dem Alter meist auch eine längere Betriebszugehörigkeit voraus.
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10.10.2017, 00:35Inaktiver User
AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie
Ja, das kenne ich auch, bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit, aber (noch) nicht bei normaler Neu-Anstellung.
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10.10.2017, 08:07Inaktiver User
AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie
Metalltarif. Gilt auch für Neuanstellungen.
IG Metall - Tariflexikon
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10.10.2017, 08:12Inaktiver User
AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie
Gut, ich halte es aber auch ohne solche Regelungen für unwahrscheinlich, mit Ü50 noch bei einem großen tarifgebundenen Unternehmen neu eingestellt zu werden. Das ist eine dieser Vorstellungen, die die Jobsuche erschweren.
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10.10.2017, 08:31Inaktiver User
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10.10.2017, 08:34Inaktiver User
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10.10.2017, 08:38Inaktiver User
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10.10.2017, 08:39Inaktiver User
AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie
Dann verlink das doch mal. Steht da nämlich nicht. Ich finde beim googeln nur eine relativ alte Seite aus dem Jahr 3003 in der drin steht, dass es eine Ausnahme gibt für den Metalltarif Nordwürttemberg/Nordbaden, der gilt bei Ü53 und 3 Jahren Betriebszugehörigkeit. Nicht in ganz Deutschland, nicht in anderen Tarifverträgen. Also kein Grund, das als generelles Hindernis „niemand nimmt mich“ darzustellen.
Aber ganz schön bescheuert von der IG Metall. Ich verstehe ja, dass man ältere Menschen im Arbeitsleben schützen möchte, aber sowas würde ich als Mensch Ü50 nie wollen. Ist doch logisch, dass das nach hinten losgeht. Als wenn das Alter Ü50 einen Grad der Behinderung darstellt.Geändert von Inaktiver User (10.10.2017 um 08:46 Uhr)


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