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  1. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Charlotte,
    ich denke, es gibt verschiedene Faktoren, weshalb Menschen mit über 50 nicht wieder in "Lohn und Brot" kommen.
    Gesundheitliche Gründe, wenig qualifiziert, eventuell unflexibel was die Arbeit anbelangt.

  2. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ust mir zu simpel. Callcenter sind praktisch, wenn ich abends feststelle das die Heizung nich läuft.

    Aber.... Ich will zum Thema zurück.

    Menschen, die über 50 sind, 20-30 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, jetzt mehr als 15 -24 Monate arbeitslos sind.... Fällen wirklich so viele in ALG II?
    Und wenn ja, warum?

    Ein wichtiger Aspekt ist tatsächlich Qualifizierung und das Einstellen auf Neues und anderes.
    Ich habe weniger als zwei Jahrzehnte bis zur Rente, strebe dennoch eine Fortbildung an, weil meine Arbeit mir zwar Freude bringt, ich aber noch etwas anderes machen möchte UND, wenn das nicht klappt, sich meine Arbeit auch ändert.

    Das ist ein Problem.
    Es würde mich auch interessieren, wie viele es sind, die über 55 sind, nach langer Vollzeit-Erwerbstätigkeit arbeitslos werden und dann in ALGII kommen, obwohl sie wirklich arbeiten wollen. Keine Ahnung, wie man das wirklich rauskriegt. Hab schon gegoogelt.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bae, das Kündigungsschutzgesetz in Deutschland ist doch keine Einbahnstraße.
    Es schafft eine gewisse Rechtssicherheit auf beiden Seiten und hat mit Befristungen erst einmal ziemlich wenig zu tun.
    Mit einem Anstellungsvertrag gehen beide Seiten Pflichten ein, zum Beispiel Kündigungsfristen einzuhalten.
    Wie meinst du das denn? Der Mitarbeiter kann doch jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, nur der AG nicht. Das ist einseitig.
    Befristete Verträge sind teilweise sinnvoll, um personelle Engpässe überbrücken zu können, die saisonal oder anderweitig bedingt sind.
    Außerdem können Mitarbeiter gekündigt werden, im Rahmen der Fristen sowie der Sozialauswahl.
    Man muss ja schon für Elternzeitvertretungen befristen, weil man nicht weiß, wann und ob diejenige wiederkommt. Das ist schön für die Mütter, schlecht für die Elternzeitvertretungen. Das ist schon eine Kehrseite der Medaille.

    Zur Kündigung: das ist aber nicht richtig. Bei der weit überwiegenden Anzahl von Unternehmen, nämlich die, die keine Kleinbetriebe sind, geht das nicht bzw. nur unter sehr engen Auflagen, die alle beachtet und nachgewiesen werden müssen. Da müssen schon ganze Abteilungen geschlossen oder verlagert werden, Insolvenz angemeldet etc., selbst dann muss eine Sozialauswahl erfolgen und nicht der mit der geringsten Produktivität geht, sondern andere.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hier: Die großen Firmen vergeben Tarifverträge. Diese beinhalten Kündigungsschutz für über 54jährige. D.h., Leute ab diesem Alter wird man einfach nicht mehr los. Also stellt man sie auch nicht mehr ein. Ich bin derzeit mit meiner Arbeit sehr unzufrieden und würde gern wechseln. Fachlich würde ich sofort was Neues kriegen, aber niemand nimmt mich, weil er mich nicht wieder los wird. Das gilt mit Sicherheit auch für die Arbeitslosen.
    Blasentang, bei welchen Tarifverträgen ist das so? Kündigungsschutz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze?

  3. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Solche besonderen Kündigungsschutzregeln setzen aber neben dem Alter meist auch eine längere Betriebszugehörigkeit voraus.

  4. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Ja, das kenne ich auch, bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit, aber (noch) nicht bei normaler Neu-Anstellung.

  5. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Blasentang, bei welchen Tarifverträgen ist das so? Kündigungsschutz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze?
    Metalltarif. Gilt auch für Neuanstellungen.
    IG Metall - Tariflexikon

  6. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Gut, ich halte es aber auch ohne solche Regelungen für unwahrscheinlich, mit Ü50 noch bei einem großen tarifgebundenen Unternehmen neu eingestellt zu werden. Das ist eine dieser Vorstellungen, die die Jobsuche erschweren.

  7. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist eine dieser Vorstellungen, die die Jobsuche erschweren.
    Ist halt nur blöd, wenn du in solchen Firmen deinen Traumjob findest plus eine Fachabteilung, die scharf auf dich ist und du dann den Job wegen des Tarifvertrags nicht bekommst.

  8. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist halt nur blöd, wenn du in solchen Firmen deinen Traumjob findest plus eine Fachabteilung, die scharf auf dich ist und du dann den Job wegen des Tarifvertrags nicht bekommst.
    Wenn ich eines in meinem Berufsleben gelernt habe - wenn die einen wirklich wollen, geht komischerweise auf einmal ALLES.

  9. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn ich eines in meinem Berufsleben gelernt habe - wenn die einen wirklich wollen, geht komischerweise auf einmal ALLES.
    Ah ja! Dann sind die ÜFÜs also alle einfach nicht attraktiv genug und setzen sich nicht wirklich ein ...

  10. Inaktiver User

    AW: Umgang mit nicht erwerbstätigen Menschen mit langer Erwerbsbiographie

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Metalltarif. Gilt auch für Neuanstellungen.
    IG Metall - Tariflexikon
    Dann verlink das doch mal. Steht da nämlich nicht. Ich finde beim googeln nur eine relativ alte Seite aus dem Jahr 3003 in der drin steht, dass es eine Ausnahme gibt für den Metalltarif Nordwürttemberg/Nordbaden, der gilt bei Ü53 und 3 Jahren Betriebszugehörigkeit. Nicht in ganz Deutschland, nicht in anderen Tarifverträgen. Also kein Grund, das als generelles Hindernis „niemand nimmt mich“ darzustellen.

    Aber ganz schön bescheuert von der IG Metall. Ich verstehe ja, dass man ältere Menschen im Arbeitsleben schützen möchte, aber sowas würde ich als Mensch Ü50 nie wollen. Ist doch logisch, dass das nach hinten losgeht. Als wenn das Alter Ü50 einen Grad der Behinderung darstellt.
    Geändert von Inaktiver User (10.10.2017 um 08:46 Uhr)

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