Zitat von mannmannmann
Es geht hier nicht um Vater oder ähnliches, sondern um gerechtes Behandeln eines Kindes, wenn ich mit diesem Kind unter einem Dach lebe und das ha für mich nun mal nichts mit dem Zeugen des Kindes zu tun.
Und wenn sich ein Mann mit einer Frau einlässt, die ein Kind hat, dann muss er halt mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten leben oder er muss sich eine Frau suchen, die keine Kinder hat, soll es ja auch geben, habe ich mir sagen lassen.
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Thema: vaterschaftstest
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15.02.2007, 10:59
AW: vaterschaftstest
da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba
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15.02.2007, 11:02
AW: vaterschaftstest
Ein Kind hat das Recht ueber seine Abstammung aufgeklaert zuwerden. Soweit so gut.
Aber wie schaut es mit diesem Recht aus wenn das Kind mit Hilfe von Samen- oder Eispendern entstanden ist denen Anonymitaet zugesichert wurde? Bei einigen genetischen Krankheiten oder Transplantationen ist diese Information extrem wichtig. Wie schaut es hier mit den Rechten des Kindes aus?
Ausserdem, wenn ein Mann einen so schweren Verdacht hegt sollte er ihn der Mutter gegenueber aussprechen. Auch wenn der Vaterschaftstest positiv ausfaellt ist das immer noch kein Beweis fuer einen eifersuechtigen Mann das die Frau nicht fremdgegangen ist.
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15.02.2007, 12:07Inaktiver User
AW: vaterschaftstest
Dieses Thema hat mit der Überprüfung der Vaterschaft nichts zu tun.
Zitat von mannmannmann
Eine Beziehung, in der solche Überlegungen angestellt werden, ist sowieso kaputt.
Zitat von Cassis
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15.02.2007, 12:17
AW: vaterschaftstest
Blautanne,
wenn die Beziehung eh schon kaputt ist waere es ja ganz schoen wenn auch die Frau darueber informiert wird. Dann waere sie naehmlich in der Lage ihre eigenen Konsequenzen aus dem Misstrauen zuziehen.
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15.02.2007, 12:34Inaktiver User
AW: vaterschaftstest
Da hast du recht.
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15.02.2007, 21:24
AW: vaterschaftstest
Zitat von Inaktiver User
Ich denke, hier geht es weniger um das Kindesrecht, das vom Vater verletzt wird (zumal die Mutter es durch das Verschweigen des wahren Vaters auch verletzt) als um diese Gefahr . Darum lassen die Karlsruher Richter Gentests ohne Einverständnis des Getesteten als Beweismaterial vor Gericht nicht zu.
Und das ist richtig.
Die Rechte der Kinder und Väter haben sie gestärkt. Der Gesetzgeber hat jetzt eine Frist bekommen, in der er eine Regelung schaffen muss, nach der Väter schon bei geringstem Verdacht einen Vaterschaftstest einfordern können.
Das war bisher nicht möglich.
Interessant jetzt die Frage, ob Väter wie der Kläger den zuviel gezahlten Unterhalt zurückerstattet bekommen. Immerhin muss dieser Mann zahlen obwohl seit Jahren klar ist, das er nicht der Vater ist.
Übrigens zunächst nicht durch einen heimlichen Vaterschaftstest ans Licht gekommen sondern durch ein ärztliches Gutachten, das ihm eine 90 %ige Zeugungsunfähigkeit attestiert.Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)
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15.02.2007, 21:35
AW: vaterschaftstest
wenn zu unrecht und aus Rache, dann würde der Mann immerhin mit den Kosten des Gerichtsverfahrens bestraft und die Frau kann augenzwinkernd davonziehen.
Zitat von Inaktiver User
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)
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16.02.2007, 00:21
AW: vaterschaftstest
So wie ich das Urteil verstehe, wird es zu dieser Situation gar nicht kommen. Der Mann kann seine (biologische) Vaterschaft feststellen lassen, völlig unabhängig von der Mutter (die wird dafür auch nicht gebraucht). Wenn er dann die juristische Vaterschaft anfechten lassen will, ist das ein zweiter Schritt (den er natürlich nur vornehmen kann, wenn der Vaterschaftstest negativ ist).
Zitat von setshu
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16.02.2007, 12:04Inaktiver User
AW: vaterschaftstest
Das habe ich anders verstanden:
Zitat von mannmannmann
Der Mann kann beantragen seine biologische Vaterschaft feststellen zu lassen. Die Frau kann ihm dies nicht mehr verweigern.
Die ordnungsgemässe Beantragung eines Vaterschaftstests bedeutet künftig keine Anfechtung der Vaterschaft mehr.
Aber heimliche Vaterschaftstests bleiben auch in Zukunft verboten.
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17.02.2007, 00:16
AW: vaterschaftstest
Genau das habe ich gesagt
Zitat von Inaktiver User


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) und es würde dem einfallen, sich als Vater meiner Kinder aufzuspielen, nur weil er gerade mit der Mutter der Kinder zusammen ist, dann würde ich ihm was husten. Die Gefahr ist glücklicherweise gering, weil meine Kinder sowieso keinen anderen Vater akzeptieren würden.