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  1. User Info Menu

    AW: vaterschaftstest

    Zitat Zitat von mannmannmann
    Das ist erstmal nicht das Problem des neuen Partners der Mutter. Willst du, dass der jeweils aktuelle Freund der Mutter die Vaterrolle einnehmen soll ? Und wenn die neue Beziehung nach drei Jahren zu Ende geht, bekommt das Kind wieder einen neuen Vater ? Wieviel Väter willst du einem Kind zumuten ? Und wenn die Mutter gerade keine Beziehung hat, hat das Kind dann eben keinen Vater ?


    st


    Es geht hier nicht um Vater oder ähnliches, sondern um gerechtes Behandeln eines Kindes, wenn ich mit diesem Kind unter einem Dach lebe und das ha für mich nun mal nichts mit dem Zeugen des Kindes zu tun.


    Und wenn sich ein Mann mit einer Frau einlässt, die ein Kind hat, dann muss er halt mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten leben oder er muss sich eine Frau suchen, die keine Kinder hat, soll es ja auch geben, habe ich mir sagen lassen.
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
    Lieber groß gemustert, als keinkarriert

    BVB
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    AW: vaterschaftstest

    Ein Kind hat das Recht ueber seine Abstammung aufgeklaert zuwerden. Soweit so gut.
    Aber wie schaut es mit diesem Recht aus wenn das Kind mit Hilfe von Samen- oder Eispendern entstanden ist denen Anonymitaet zugesichert wurde? Bei einigen genetischen Krankheiten oder Transplantationen ist diese Information extrem wichtig. Wie schaut es hier mit den Rechten des Kindes aus?

    Ausserdem, wenn ein Mann einen so schweren Verdacht hegt sollte er ihn der Mutter gegenueber aussprechen. Auch wenn der Vaterschaftstest positiv ausfaellt ist das immer noch kein Beweis fuer einen eifersuechtigen Mann das die Frau nicht fremdgegangen ist.

  3. Inaktiver User

    AW: vaterschaftstest

    Zitat Zitat von mannmannmann
    Nix Atavismus - Liebe des Vaters !

    Wenn meine Ex-Frau einen neuen Freund/neuen Ehemann hätte (hat sie aber nicht, wahrscheinlich hat sie die Erfahrung mit mir von Männern geheilt ) und es würde dem einfallen, sich als Vater meiner Kinder aufzuspielen, nur weil er gerade mit der Mutter der Kinder zusammen ist, dann würde ich ihm was husten. Die Gefahr ist glücklicherweise gering, weil meine Kinder sowieso keinen anderen Vater akzeptieren würden.
    Dieses Thema hat mit der Überprüfung der Vaterschaft nichts zu tun.


    Zitat Zitat von Cassis
    Ausserdem, wenn ein Mann einen so schweren Verdacht hegt sollte er ihn der Mutter gegenueber aussprechen. Auch wenn der Vaterschaftstest positiv ausfaellt ist das immer noch kein Beweis fuer einen eifersuechtigen Mann das die Frau nicht fremdgegangen ist.
    Eine Beziehung, in der solche Überlegungen angestellt werden, ist sowieso kaputt.
    .

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    AW: vaterschaftstest

    Blautanne,
    wenn die Beziehung eh schon kaputt ist waere es ja ganz schoen wenn auch die Frau darueber informiert wird. Dann waere sie naehmlich in der Lage ihre eigenen Konsequenzen aus dem Misstrauen zuziehen.

  5. Inaktiver User

    AW: vaterschaftstest

    Da hast du recht.

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    AW: vaterschaftstest

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das Recht darauf, was mit seinem Genmaterial angestellt wird. Du würdest sicher auch nicht erfreut sein, wenn jemand deinen ausgespuckten Kaugummi heimlich aufliest, einem Labor schickt und dein Genstrang dann dem BKA, deinem Arbeitgeber, der KV usw. zur Verfügung gestellt würde.

    Ich denke, hier geht es weniger um das Kindesrecht, das vom Vater verletzt wird (zumal die Mutter es durch das Verschweigen des wahren Vaters auch verletzt) als um diese Gefahr . Darum lassen die Karlsruher Richter Gentests ohne Einverständnis des Getesteten als Beweismaterial vor Gericht nicht zu.
    Und das ist richtig.
    Die Rechte der Kinder und Väter haben sie gestärkt. Der Gesetzgeber hat jetzt eine Frist bekommen, in der er eine Regelung schaffen muss, nach der Väter schon bei geringstem Verdacht einen Vaterschaftstest einfordern können.
    Das war bisher nicht möglich.

    Interessant jetzt die Frage, ob Väter wie der Kläger den zuviel gezahlten Unterhalt zurückerstattet bekommen. Immerhin muss dieser Mann zahlen obwohl seit Jahren klar ist, das er nicht der Vater ist.

    Übrigens zunächst nicht durch einen heimlichen Vaterschaftstest ans Licht gekommen sondern durch ein ärztliches Gutachten, das ihm eine 90 %ige Zeugungsunfähigkeit attestiert.
    Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)

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    AW: vaterschaftstest

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die neuen Beschlüsse finde ich schon in Ordnung, auch wenn sie einen neuen Baustein zwischen sich hassenden Elternteilen darstellen können. Denn mancher Mann wird auch die reguläre Mutter in den Verdacht des Schlampenstatus bringen und vor den Kadi bringen, nur um ihr eins auszuwischen. Insofern dürften sich die waffenstrotzenden Frauen und Männer des heiligen Geschlechterkrieges nicht viel nehmen.
    wenn zu unrecht und aus Rache, dann würde der Mann immerhin mit den Kosten des Gerichtsverfahrens bestraft und die Frau kann augenzwinkernd davonziehen.
    Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)

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    AW: vaterschaftstest

    Zitat Zitat von setshu
    wenn zu unrecht und aus Rache, dann würde der Mann immerhin mit den Kosten des Gerichtsverfahrens bestraft und die Frau kann augenzwinkernd davonziehen.
    So wie ich das Urteil verstehe, wird es zu dieser Situation gar nicht kommen. Der Mann kann seine (biologische) Vaterschaft feststellen lassen, völlig unabhängig von der Mutter (die wird dafür auch nicht gebraucht). Wenn er dann die juristische Vaterschaft anfechten lassen will, ist das ein zweiter Schritt (den er natürlich nur vornehmen kann, wenn der Vaterschaftstest negativ ist).

  9. Inaktiver User

    AW: vaterschaftstest

    Zitat Zitat von mannmannmann
    So wie ich das Urteil verstehe ... Der Mann kann seine (biologische) Vaterschaft feststellen lassen, völlig unabhängig von der Mutter (die wird dafür auch nicht gebraucht). Wenn er dann die juristische Vaterschaft anfechten lassen will, ist das ein zweiter Schritt (den er natürlich nur vornehmen kann, wenn der Vaterschaftstest negativ ist).
    Das habe ich anders verstanden:
    Der Mann kann beantragen seine biologische Vaterschaft feststellen zu lassen. Die Frau kann ihm dies nicht mehr verweigern.

    Die ordnungsgemässe Beantragung eines Vaterschaftstests bedeutet künftig keine Anfechtung der Vaterschaft mehr.

    Aber heimliche Vaterschaftstests bleiben auch in Zukunft verboten.

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    AW: vaterschaftstest

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das habe ich anders verstanden:
    Der Mann kann beantragen seine biologische Vaterschaft feststellen zu lassen. Die Frau kann ihm dies nicht mehr verweigern.

    Die ordnungsgemässe Beantragung eines Vaterschaftstests bedeutet künftig keine Anfechtung der Vaterschaft mehr.

    Aber heimliche Vaterschaftstests bleiben auch in Zukunft verboten.
    Genau das habe ich gesagt

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