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Thema: Ehe für Alle

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, aber solange das noch nicht so ist und der Staat die Ehe privilegiert, egal ob Kinder vorhanden sind oder nicht, sollen eben alle in den Genuss der ehelichen Privilegien kommen, die diese haben wollen. Alles andere wäre ungerecht.
    Staatsrechtes sehen es so: Der Staats privilegiert die, die ihn, den Staat entlasten. Das sind Menschen, die sich gegenseitig unterhalten und z.B. keine Sozialleistungen benötigen. Diese Gemeinschaften privilegiert der Staat steuerlich. Also auch kinderlose Ehepaare, da diese eine gegenseitige Unterhaltspflicht haben, die den Sozialleistungsansprüchen vorgeht. Ehepaare haben also erst sich selbst zu unterhalten, bevor sie Hartz-IV bekeommen können.

    Das fällt bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft weg. Diese Partner haben keine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht und können gleicht staatliche Ansprüche geltend machen.

    Also ist es aus Sicht des Staates sinnvoll, auch Ehepaare ohne Kinder zu fördern. Natürlich ist es genauso sinnvoll Kinder zu fördern. Beides passiert ja derzeit und das aus gutem Grund!

  2. gesperrt

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von Zazu2 Beitrag anzeigen
    Dann muss es eben heterosexuellen Paaren, die nicht heiraten wollen, ebenfalls gestattet sein eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen statt zu heiraten.

    Wo genau ist das Problem?

    Wo ist jetzt die große Umwälzung zu verorten?
    Mit Inkrafttreten des neuen Ehegesetzes wird niemand mehr eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen können.

  3. gesperrt

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von knirrsch Beitrag anzeigen
    Mit Inkrafttreten des neuen Ehegesetzes wird niemand mehr eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen können.
    Die Lebenspartnerschaft wurde für die Zukunft aufgehoben. Die alten bestehen weiter, wenn die Leute heiraten möchten, können sie, wenn nicht, können sie in der Lebenspartnerschaft bleiben.

  4. Inaktiver User

    AW: Ehe für Alle

    Paare bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Sie sind im Rahmen der Grundsicherung (ALG II, Sozialhilfe) gegenseitig unterhaltspflichtig.

    Paare = Verbindung von zwei Menschen unabhängig vom Geschlecht und vom Familienstand (mit und ohne Trauschein/als eingetragene Lebensgemeinschaft zusammenlebend).
    Also, auch Mann-Mann bzw. Frau-Frau müssen füreinander einstehen.

    Offiziell gebundene Paare sind einander stärker verpflichtet.
    Die Rechte und Pflichten sind also gleich, egal, ob MM, MF, FF... dann kann diese Verbindung auch die gleiche Bezeichnung tragen.

  5. gesperrt

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von minouminou Beitrag anzeigen
    Genau!

    Und das geht bei den Grundrechten nur mit zwei-Drittel-Mehrheit. Nicht mit einfacher Mehrheit, wie es jetzt beim Ehegrundrecht gemacht wurde.

    Das halten viele Juristen für rechtswidrig.
    Der Schutz der Ehe wurde ins Grundgesetzt aufgenommen, um Eheverbote wie im Dritten Reich zu verhindern. Definiert wurde die Ehe im GG nicht. In Zeiten des Paragraph 175 kam eine gleichgeschechtliche Beziehung in den Köpfen des Parlamentarischen Rats gar nicht vor. Entsprechend wurde die Ehe nicht definiert, und schloss damit also eine gleichgeschlechtliche Ehe im Grundgesetz gar nicht aus.

    Falls dennoch die Gleichstellung der Ehe vom Bundesverfasungsgericht gekippt werden sollte, glaubst du tatsächlich, dass dann nicht eine GG-Änderung auf dem Fuße folgen wird? Dann dauert es eben etwas länger mit der Ehe für alle, aber kommen wird sie sicher.
    Zitat Zitat von minouminou Beitrag anzeigen
    Vieles kam erst hinterher. Übrigens auch das weite Asylgrundrecht.
    Als du gestern von "Vielehe für unsere muslimische Mitbürger" schriebst (und meine Frage in #359 geflissentlich unbeantwortet gelassen hast), habe ich mich gefragt, wie lange es wohl dauern wird, bis das Thema Flüchtlinge auch in diesen Strang getragen wird. Nicht lange, wie ich sehe.

  6. gesperrt

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von minouminou Beitrag anzeigen
    Die Lebenspartnerschaft wurde für die Zukunft aufgehoben. Die alten bestehen weiter, wenn die Leute heiraten möchten, können sie, wenn nicht, können sie in der Lebenspartnerschaft bleiben.
    Lies doch bitte den Beitrag, auf den ich mich bezogen habe. Darin heißt es "dann muss es gestattet sein, eine Lebenspartnerschaft einzugehen".

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von Zazu2 Beitrag anzeigen
    Du widersprichst dir im gleichen Beitrag:
    Nein - für Co-Parenting wird keine Leihmutter und erst recht keine Krankenkasse, die das finanziert, gebraucht.

    Bei Co-Parenting tun sich ein Mann und eine Frau, die keine Liebesbeziehung haben, zusammen, um ein Kind zu haben und großzuziehen. Das sind i.d.R. Single oder Homosexuelle.
    Klar ist das dann kein Kind "dieser beiden Männer", die als Paar zusammenleben. Aber die biologischen Gegebenheiten, wie Kinder entstehen, können wir nicht leugnen.

  8. gesperrt

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von knirrsch Beitrag anzeigen
    Lies doch bitte den Beitrag, auf den ich mich bezogen habe. Darin heißt es "dann muss es gestattet sein, eine Lebenspartnerschaft einzugehen".
    Entschuldige, ich lese meist nur das was mich interessiert.

  9. gesperrt

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von minouminou Beitrag anzeigen
    Entschuldige, ich lese meist nur das was mich interessiert.
    Aber Hauptsache, du hast was dazu geschrieben.

  10. gesperrt

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    AW: Ehe für Alle

    Zitat Zitat von knirrsch Beitrag anzeigen
    Aber Hauptsache, du hast was dazu geschrieben.

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