Staatsrechtes sehen es so: Der Staats privilegiert die, die ihn, den Staat entlasten. Das sind Menschen, die sich gegenseitig unterhalten und z.B. keine Sozialleistungen benötigen. Diese Gemeinschaften privilegiert der Staat steuerlich. Also auch kinderlose Ehepaare, da diese eine gegenseitige Unterhaltspflicht haben, die den Sozialleistungsansprüchen vorgeht. Ehepaare haben also erst sich selbst zu unterhalten, bevor sie Hartz-IV bekeommen können.
Das fällt bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft weg. Diese Partner haben keine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht und können gleicht staatliche Ansprüche geltend machen.
Also ist es aus Sicht des Staates sinnvoll, auch Ehepaare ohne Kinder zu fördern. Natürlich ist es genauso sinnvoll Kinder zu fördern. Beides passiert ja derzeit und das aus gutem Grund!
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Ergebnis 511 bis 520 von 1320
Thema: Ehe für Alle
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02.07.2017, 08:39
AW: Ehe für Alle
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02.07.2017, 08:50
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02.07.2017, 09:05
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02.07.2017, 09:08Inaktiver User
AW: Ehe für Alle
Paare bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Sie sind im Rahmen der Grundsicherung (ALG II, Sozialhilfe) gegenseitig unterhaltspflichtig.
Paare = Verbindung von zwei Menschen unabhängig vom Geschlecht und vom Familienstand (mit und ohne Trauschein/als eingetragene Lebensgemeinschaft zusammenlebend).
Also, auch Mann-Mann bzw. Frau-Frau müssen füreinander einstehen.
Offiziell gebundene Paare sind einander stärker verpflichtet.
Die Rechte und Pflichten sind also gleich, egal, ob MM, MF, FF... dann kann diese Verbindung auch die gleiche Bezeichnung tragen.
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02.07.2017, 09:14
AW: Ehe für Alle
Der Schutz der Ehe wurde ins Grundgesetzt aufgenommen, um Eheverbote wie im Dritten Reich zu verhindern. Definiert wurde die Ehe im GG nicht. In Zeiten des Paragraph 175 kam eine gleichgeschechtliche Beziehung in den Köpfen des Parlamentarischen Rats gar nicht vor. Entsprechend wurde die Ehe nicht definiert, und schloss damit also eine gleichgeschlechtliche Ehe im Grundgesetz gar nicht aus.
Falls dennoch die Gleichstellung der Ehe vom Bundesverfasungsgericht gekippt werden sollte, glaubst du tatsächlich, dass dann nicht eine GG-Änderung auf dem Fuße folgen wird? Dann dauert es eben etwas länger mit der Ehe für alle, aber kommen wird sie sicher.
Als du gestern von "Vielehe für unsere muslimische Mitbürger" schriebst (und meine Frage in #359 geflissentlich unbeantwortet gelassen hast), habe ich mich gefragt, wie lange es wohl dauern wird, bis das Thema Flüchtlinge auch in diesen Strang getragen wird. Nicht lange, wie ich sehe.
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02.07.2017, 09:17
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02.07.2017, 09:25
AW: Ehe für Alle
Nein - für Co-Parenting wird keine Leihmutter und erst recht keine Krankenkasse, die das finanziert, gebraucht.
Bei Co-Parenting tun sich ein Mann und eine Frau, die keine Liebesbeziehung haben, zusammen, um ein Kind zu haben und großzuziehen. Das sind i.d.R. Single oder Homosexuelle.
Klar ist das dann kein Kind "dieser beiden Männer", die als Paar zusammenleben. Aber die biologischen Gegebenheiten, wie Kinder entstehen, können wir nicht leugnen.
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02.07.2017, 09:33
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02.07.2017, 09:39
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02.07.2017, 09:55



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