Es war jahrhundertelang ein Verbrechen, homosexuell zu sein (betraf aber nur Männer). Erst die Strafrechtsreform von 1973 entschärfte das Gesetz. Es wurden damals auch keine Rechtsgutachten eingeholt. Es war an der Zeit, diese Diskriminierung aufzuheben.
Von den heutigen Gegnern wird aber vor allem der "Ehe für alle" die Möglichkeit der Adoption als besonders verwerflich angesehen. Es gab 2015 in Deutschland 3 812 Adoptionen. 2 319 der Kinder wurden von Stiefvater und -mutter adoptiert, 131 Kinder wurden von Verwandten adoptiert. Es standen also nur 1 362 Kinder zur Fremdadoption zur Verfügung.
In den Adoptionsstellen werden etwa 100.000 adoptionswillige Eltern geführt.
Dass die Ehe für alle diesen Eltern Adoptivkinder wegnimmt, ist wohl kein großes Argument. Was spricht dagegen, dass homosexuelle Partner das leibliche Kind des Partners adoptieren?
Die Gegner des Gesetzes haben immer damit argumentiert, dass eine Ehe nur heterogeschlechtlich sein kann. steht aber so nicht im Grundgesetz.
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Ergebnis 1.311 bis 1.320 von 1320
Thema: Ehe für Alle
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03.10.2017, 09:06
AW: Ehe für Alle
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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03.10.2017, 09:07Inaktiver User
AW: Ehe für Alle
Zeit online: "Bei einer Anhörung im Bundestag zeigten sich die Rechtsexperten in der Frage, ob für die Ehe für alle eine Grundgesetzänderung notwendig sei, gespalten. Jörg Benedict, Rechtswissenschaftler von der Universität Rostock argumentierte beispielsweise dafür. Im Ehebegriff des Grundgesetzes sei die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner ein konstitutives Merkmal, der gesellschaftliche Wandel führe nicht zu einem Verfassungswandel.
Frauke Brosius-Gersdorf, Rechtswissenschaftlerin von der Leibniz Universität Hannover, fand es dagegen "irrelevant", welche Vorstellung der Parlamentarische Rat von der Ehe gehabt habe. Es handele sich um einen offenen Begriff, den der Gesetzgeber ausgestalten könne. Friederike Wapler, Rechtswissenschaftlerin von der Universität Mainz, meinte: Konstitutiv für den Ehebegriff sei nicht, dass es sich um eine Verbindung von Mann und Frau handele, sondern dass sich die Partner wechselseitige Solidarität versprechen."
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03.10.2017, 09:09Inaktiver User
AW: Ehe für Alle
Geändert von Inaktiver User (03.10.2017 um 09:16 Uhr)
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06.03.2018, 09:02
AW: Ehe für Alle
Zur Enttäuschung der Gegner wird Bayern wohl von einer Klage absehen, nachdem Juristen zu dem Schluss gekommen sind:
"Allerdings sind nach einer Gesamtabwägung die Erfolgsaussichten als gering anzusehen." Die "besseren rechtlichen Gründe" sprächen für die Zulässigkeit des Gesetzes und somit gegen eine Klage.
...die beauftragten Gutachter hätten "überzeugend dargestellt, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat". Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts abgebildet sei, sei "die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr". Diesen Wandel belegten auch die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen in anderen Staaten und deren positive Bewertung durch andere Verfassungsgerichte.
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12.06.2020, 09:53
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13.06.2020, 13:13Inaktiver User
AW: Ehe für Alle
In Sachen Adoption gibt es vor allem einen deutlichen Änderungsbedarf für gleichgeschlechtliche Mütter, die - anders als heterosexuelle Väter - nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen bekommen.
Für mich eindeutig diskriminierend, wenn die Ehefrau der leiblichen Mutter das ganze Adoptionsverfahren über sich ergehen lassen muss, und ein Zeichen für mangelnde Bereitschaft in Politik und Gesetzgebung, die Ehe heterosexueller Parter/innen mit der Ehe von homosexuellen Partner/innen vollends gleichzustellen.
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13.06.2020, 17:29
AW: Ehe für Alle
Beim Adoptionsrecht bin ich raus,da ich es quasi gar nicht kenne.
Aber es erscheint mir sinnvoll,hier sehr sorgfältig vorzugehen. Wenn ein Kind beide Elternteile oder auch nur einen verloren hat, ist das tragisch genug. Damit sollte sensibel umgegangen werden.
Solange die biologischen Eltern noch leben ,haben sie mMn ein Mitbestimmungsrecht. Es bleibt ja mein Kind,auch wenn mein Partner jemand anderen heiratet.Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.
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13.06.2020, 18:10Inaktiver User
AW: Ehe für Alle
Mir ging es jetzt um die Fälle, in denen die Ehefrau der leiblichen Mutter ein z. B. per Samenspende anonym gezeugtes und nach der Eheschließung geborenes Kind adoptieren muss, weil die Partnerinnen, anders als heterosexuelle Paare nicht automatisch mit der Geburt das gemeinsame Sorgerecht haben. Würde die leibliche Mutter sterben, wäre ohne Adoption nämlich nicht gesichert, dass das Kind bei seiner anderen Mutter bleiben darf.
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13.06.2020, 18:21Inaktiver User
AW: Ehe für Alle
Aber das Recht hat der leibliche Elternteil doch in jedem Fall und damit unabhängig von der Frage, ob das Kind von einem Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer klassischen ehe adoptiert werden soll.
Stimmt er zu, steht im Regelfall einer Adoption nichts entgegen. Stimmt er nicht zu, kann in ein Gericht die Zustimmung ersetzen. Das sind aber absolute Ausnahmefälle und am Ende wird ein Adoptionsantrag nur bewilligt, wenn dem Kind unverhältnismäßige Nachteile entstehen, wenn es nicht rechtlich mit dem neuen Partner verwandt ist. Dafür gibt es kaum Fallkonstellationen (Bsp: Aufenthaltsort des leiblichen Elternteils nicht zu ermitteln).
Kurz: Stimmt der leibliche Elternteil nicht ausdrücklich zu, liegt die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung im Promillebereich.
Es geht hier nicht darum, den leiblichen Elternteil zu entrechten, sondern die Partner gleichgeschlechtlicher Ehen rechtlich so zu stellen wie die Partner gegengeschlechtlicher Ehen.
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13.06.2020, 18:36



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