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  1. Inaktiver User

    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Wenn aber die Gut bis Hochqualifizierten schon in die "Helferjobs" gehen, was bleibt dann für die weniger Qualifizierten?
    Jemand, der ein Studienfach wählt, von dem anzunehmen ist, dass er darin keinen Job finden wird, der ihm ein gutes Auskommen sichert, ist aber weder gut- noch hochqualifiziert. Ein abgeschlossenes Studium bedeutet viel Arbeit und Durchhaltevermögen, beinhaltet aber keine Garantie auf einen Job und schon gar nicht auf ein gutes Gehalt. Bei den meisten Studienfächern, bei denen das so ist, ist das aber von Anfang an bekannt. Leider denken viele nicht so weit und dann kommt meistens das Totschlagargument, ob man denn jetzt XY (meistens kommt dann BWL oder ein MINT Fach) studieren soll, obwohl man dann todunglücklich würde? Nee, will keiner. Aber dass jahrelang studiert wird, um anschließend beim Drogeriemarkt Regale aufzufüllen, das ist doch auch so viel verschwendende Energie und Lebenszeit, sehr schade das alles.

    Ich würde aber gerne noch mal an meine Frage erinnern, ich suche sie nochmal raus.

  2. Moderation

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    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das verstehe ich nicht. Mit Mindestlohn verdient man in Vollzeit 1414 Euro brutto. Ist etwas mehr als 1000 Euro netto. Nicht viel, okay, aber wieso sollte man dann noch zum Aufstocken berechtigt sein?
    Als Single nicht. Wenn aber das Gehalt für mehr als eine Person reichen muss - natürlich.

    Sobald der/die Mindestlohnbeziehende mit Partner/Partnerin zusammenlebt, egal ob verheiratet oder nicht, der/die studiert, sich in Ausbildung befindet, wegen kleiner Kinder nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen kann, krank, arbeitslos oder BezieherIn einer kleinen Rente ist, wird das schwierig mit 1414 € brutto. Wenn Kinder da sind, wird es noch schwieriger (dass man ein Kind, vor allem ein älteres, nicht von 190€ Kindergeld durchbringt, dürfte für jeden nachvollziehbar sein). Von Alleinerziehenden fang' ich gar nicht erst an.
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

  3. Inaktiver User

    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    [
    Zitat von BlueVelvet06
    Nun gibt es ihn, das heißt jeder bekommt mindestens 1400/1500 Euro brutto. In einzelnen Branchen gibts höhere Mindestlöhne, beispielsweise die erwähnten 11,30 beim Bau, das macht dann schon 1800 Euro Mindestlohn. Wie hoch sollte denn deiner Meinung nach ein Lohn sein, damit er nicht als schlecht bezeichnet wird?
    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um die Höhe, es geht um angemessene Verträge.
    Nein, auf den meiner Frage vorhergehenden Seiten gings häufiger darum, dass die Bezahlung nicht gut genug wäre. Das würde nicht so explizit gesagt, aber es war deutlich zu erkennen, dass einige hier der Meinung sind, die Löhne sind zu niedrig. Ich find jetzt 8,85 Euro auch nicht doll, aber es gibt einen Markt für diese Jobs und wenn man keine bessere Qualfikation hat, die auch gefragt ist, dann muss man das eben machen. Vielleicht auch nur für eine gewisse Zeit, während der man sich weiterbildet, aber besser als nichts.

    Es kann nicht sein, dass unternehmerisches Risiko mit Auftragsspitzen oder dem Gegenteil auf die Arbeiter übertragen wird.

    Unternehmerisches Risiko wird entlohnt mit dementsprechenden Stundenlöhnen (siehe selbst. Sanitärmeister) . Dass simple Arbeiter das Risiko für deren "Auftragsgeber" übernehmen geht nicht. Der Auftraggeber kann ja nur so billig und damit konkurrenzfähig produzieren, weil er nicht mehr wirklich für einen großen Teil seiner Belegschaft die Verantwortung übernimmt. Die Verantwortung liegt bei dem Sub, sub, sub, sub Unternehmer. Das ist Verantwortungsauslagerung.

    Damit wären wir auch fast wieder bei der "Leitkultur".
    Mit dem Thema selbständiger Sanitärmeister kenne ich mich nicht aus, was möchtest du damit sagen?
    Und das mit den Subunternehmern (plus x subs) finde ich auch nicht gut, generell nicht, aber Mindestlohn müssen die ja auch bezahlen - und der Auftraggeber haftet dafür. Insofern weiss ich jetzt nicht, was das mit dem Thema zu tun hat.
    Wieso ist es einem Langzeitarbeitslosen nicht zuzumuten, einen Job bei einem Subunternehmer anzunehmen?
    Geändert von Inaktiver User (02.06.2017 um 16:40 Uhr) Grund: Zitat repariert

  4. gesperrt

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    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    [

    Nein, auf den meiner Frage vorhergehenden Seiten gings häufiger darum
    ok, mir geht es allerdings weniger um 8 oder 9 Euro sondern um Sicherheit der Verträge.
    Natürlich kann man mit 8-9 € auskommen. Wenn man weiß, dass man das erstens am Anfang des Monats bekommt, für mehrere Jahre und noch weitere Vorteile des "Angestelltendaseins" bekommt.

    Das ist ein Himmelweiter Unterschied.

    Wie oben bereits von Hillary beschrieben, man kommt nie raus aus der Nummer, wenn man es nicht schafft länger als ein Jahr angestellt zu sein.

    Das geht ja selbst Lehrern so inzwischen.
    Die werden nur noch für 8-10 Monate angestellt. Im Sommer müssen sie dann Hartz4 beantragen, weil der nächste Vertrag erst wieder im Herbst ansteht. Wer bezahlt es, dass die Schulen nicht mehr richtig anstellen?

    Die übrigen Sozialabgabenzahler.
    Makes no sense.

  5. Inaktiver User

    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    ok, mir geht es allerdings weniger um 8 oder 9 Euro sondern um Sicherheit der Verträge.
    Natürlich kann man mit 8-9 € auskommen. Wenn man weiß, dass man das erstens am Anfang des Monats bekommt, für mehrere Jahre und noch weitere Vorteile des "Angestelltendaseins" bekommt.
    Wo gibt es denn heute noch Sicherheit? Auch im normalen "Angestelltendasein" findest Du sehr häufig befristete Verträge, zumindest am Anfang.

    Und die Konsequenz kann doch nicht sein, dann gar nichts zu machen. Sicherheit hat man dann erst recht nicht.

  6. Moderation

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    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, auf den meiner Frage vorhergehenden Seiten gings häufiger darum, dass die Bezahlung nicht gut genug wäre. Das würde nicht so explizit gesagt, aber es war deutlich zu erkennen, dass einige hier der Meinung sind, die Löhne sind zu niedrig. Ich find jetzt 8,85 Euro auch nicht doll, aber es gibt einen Markt für diese Jobs und wenn man keine bessere Qualfikation hat, die auch gefragt ist, dann muss man das eben machen. Vielleicht auch nur für eine gewisse Zeit, während der man sich weiterbildet, aber besser als nichts.
    Ich habe dir die Frage, warum ein mit dem Mindestlohn Entlohnter in die Situation kommen könnte, aufzustocken, in Beitrag #142 beantwortet.

    Schwer zu sagen, ob ich ihn für zu gering halte - immerhin gibt es ja die Möglichkeit des Aufstockens, was ja schon mal gut ist. Damit der Anreiz, sich um Arbeit zu bemühen, nicht verlorengeht, würde ich es sinnvoll finden, wenn der Mehrbedarf für Arbeitende bei Hartz IV angehoben wird. Wichtiger als weitere Erhöhungen des Mindestlohns fände ich, dass keine Ausnahmen mehr zugelassen werden.
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

  7. Inaktiver User

    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    Als Single nicht. Wenn aber das Gehalt für mehr als eine Person reichen muss - natürlich.

    Sobald der/die Mindestlohnbeziehende mit Partner/Partnerin zusammenlebt, egal ob verheiratet oder nicht, der/die studiert, sich in Ausbildung befindet, wegen kleiner Kinder nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen kann, krank, arbeitslos oder BezieherIn einer kleinen Rente ist, wird das schwierig mit 1414 € brutto. Wenn Kinder da sind, wird es noch schwieriger (dass man ein Kind, vor allem ein älteres, nicht von 190€ Kindergeld durchbringt, dürfte für jeden nachvollziehbar sein). Von Alleinerziehenden fang' ich gar nicht erst an.
    Ja. Dann muss der andere aufstocken, aber nicht er selbst, denke ich? Jemand, der studiert oder in Ausbildung ist, bekommt ja eine Ausbildungsvergütung oder Bafög, wenn arbeitslos, dann ALG I oder II, wenn zu geringe Rente, dann dto., - also nicht derjenige stockt auf, der zum Mindestlohn arbeitet, sondern der Partner, dessen Geld nicht reicht. Und dass man ein Kind nicht von 190 Euro Kindergeld aufziehen kann, ist klar, das sehe ich auch so. Nur inwieweit man dann aufstocken muss bzw. kann, verstehe ich noch nicht ganz. Es gibt bestimmt Ausnahmen, bei denen das so ist, aber die große Menge der ALGII Bezieher steht sicher besser mit Mindestlohn da als mit ALGII. Mal ganz abgesehen davon, was es mit einem macht, wenn man jahrelang ALGII Bezieher ist.

    Es ging ja darum, dass es hieß, man käme aus prekären Verhältnissen nicht raus, weil das Geld, das man mit einfachen Jobs verdienen kann, nicht zum Leben reicht. Denn man müsse bei einem Vollzeitjob aufstocken, weil es zuwenig wäre. Und mehr als Hartz4 ist der Mindestlohn ja auf jeden Fall.

  8. Inaktiver User

    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    Ich habe dir die Frage, warum ein mit dem Mindestlohn Entlohnter in die Situation kommen könnte, aufzustocken, in Beitrag #142 beantwortet.
    Ja, Danke! Bin zu langsam...

  9. Inaktiver User

    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und mehr als Hartz4 ist der Mindestlohn ja auf jeden Fall.
    Nur für diejenigen, die wirklich nicht arbeiten wollen, ist das bisschen mehr an Steigerung (300 netto mehr) nicht ausreichend an Motivation, um dafür 160h+x Überstunden zu arbeiten in einem prekären Verhältnis, vor allem dann nicht, wenn allein die Wohnung 2.000€ kostet, die mit der vorherigen Arbeit finanzierbar war. Im Falle einer Arbeit würde die Wohnung nicht übernommen werden, im Falle von Hartz 4 schon, vorübergehend.

    Mit der Zeitarbeit, was für Dich Ausnahmen sind, ist ein riesiger Wirtschaftszweig. Aber dafür bist Du anscheinend blind wie eine Tomate und gegen Argumente ressistent. Hauptsache die eigenen Vorurteile bleiben fest.
    Geändert von Inaktiver User (02.06.2017 um 17:02 Uhr)

  10. Inaktiver User

    AW: Benz-Baracken und Asternweg

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen

    Schwer zu sagen, ob ich ihn für zu gering halte - immerhin gibt es ja die Möglichkeit des Aufstockens, was ja schon mal gut ist. Damit der Anreiz, sich um Arbeit zu bemühen, nicht verlorengeht, würde ich es sinnvoll finden, wenn der Mehrbedarf für Arbeitende bei Hartz IV angehoben wird. Wichtiger als weitere Erhöhungen des Mindestlohns fände ich, dass keine Ausnahmen mehr zugelassen werden.
    Das mit den Ausnahmen musste ich erstmal googlen, guter Punkt. Ich wusste noch, dass Anfang 2017 einige Änderungen in Kraft getreten sind. Jetzt sind noch folgende Ausnahmen erlaubt (ich zitiere absichtlich von der webpage des Dt. Gewerkschaftsbundes:

    • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
    • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung,
    • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit (die IAB-Evaluation der Mindestlohn-Ausnahme für diese Personengruppe hat gezeigt, dass der befürchtete Drehtüreffekt nicht eintritt, wonach alle sechs Monate neue Langzeitarbeitslose eingestellt werden; aber auch die erhoffte bessere Integration der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt wurde durch diese Ausnahme absolut nicht erreicht. ...
    • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
    • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,
    • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
    • ehrenamtlich Tätige.


    Das sind mMn schon berechtigte Ausnahmen.
    Kannst du mir das mit dem Mehrbedarf nochmal erklären?
    Geändert von Inaktiver User (02.06.2017 um 17:06 Uhr)

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