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28.10.2019, 19:08Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
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28.10.2019, 19:09
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28.10.2019, 19:10
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28.10.2019, 19:20
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
Und genau hier liegt das Problem.
Du bewertest Brandstätter (und alle anderen, die es wagen, Kurz zu kritisieren) als unseriös, als "schlechten Journalisten"-du personifizierst.
Das tust du, um die inhaltliche Kritik überhaupt nicht an dich heran zu lassen.
Du nimmst nicht Stellung zu einer Meinung, du wertest die Person, die sie bringt, schlichtweg ab.
Das bewerte ich wiederum als undemokratisch.
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28.10.2019, 19:21Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
Die Logik einer total schwächelnden Partei, die unter allen Umständen wieder an die Macht kommen wollte!
Die Führungskräfte der Partei konnten sehr wohl annehmen, dass die FPÖ wegen Ibiza erheblich Stimmen verlieren würde. Weiters haben sie fälschlicher Weise auch vermutet und natürlich gehofft, dass auch Kurz dadurch stark beeinträchtigt werden würde...
ganz einfach deshalb, weil sie bis auf ganz wenige Realisten ( gegen die jetzt ordentlich gehusst wird) immer noch glauben, IHRE Richtung stimme.
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28.10.2019, 19:22Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
Das ist weder falsch noch unsinnig. Brandstätter genießt derzeit die Immunität eines Abgeordneten. Und davor im Wahlkampf wäre es sehr unklug gewesen, etwas zu unternehmen. die Unterstellungen (Einschränkung der Meinungsfreiheit) wären sofort gekommen.
Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Freiheit und die Menschenwürde eines anderen beginnen.
Ein Beispiel , um zu erklären, was ich meine:
Aussage: Ich bin der Meinung, dass Herr X ermordet werden muss. Diese Aussage ist von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Strafrechtlich liegt gefährliche Drohung vor.
Auch jegliche üble Nachrede und Verleumdung ist von er Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Ich kopiere dir hier mal den diesbezügliche Gesetzestext herein.
SS 111 StGB (Strafgesetzbuch), Uble Nachrede - JUSLINE Osterreich
Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
Ein Wahrheitsbeweis liegt bezogen auf Brandstätter nicht vor, nicht mal ansatzweise.
SS 297 StGB (Strafgesetzbuch), Verleumdung - JUSLINE Osterreich
Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.
Hervorhebungen von mir
Dieses Gesetz gilt übrigens für alle Österreicher und Österreicherinnen, nicht nur für Brandstätter.
Die Vorstellung, dass man unter dem Mäntelchen der Meinungsfreiheit jede Unterstellung und jede Beleidigung von sich geben darf, ist falsch. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Freiheit und die Unantastbarkeit der Würde eines Anderen beginnt. (Menschenrechte btw. die du so hoch hältst)
Und da du es sichtlich überlesen hast, kopiere ich dir hier nochmals die Immunitätsbestimmung für Abgeordnete herein.
Allgemeines Glossar I
Abgeordnete ......
Sie dürfen wegen einer strafbaren Handlung – sofern sie nicht bei Verübung eines Verbrechens auf frischer Tat ertappt werden – nur mit Zustimmung des Nationalrates verhaftet werden. Ansonsten dürfen sie ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten steht („außerberufliche Immunität“) (Art. 57 Abs. 2 bis 5 B-VG und § 10 Abs. 2 GOG-NR, § 10 Abs. 3 GOG-NR, § 10 Abs. 4 GOG-NR und § 10 Abs. 5 GOG-NR).
Hervorhebungen von mirGeändert von Inaktiver User (28.10.2019 um 19:28 Uhr)
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28.10.2019, 19:26Inaktiver User
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28.10.2019, 19:35Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
Es gab ja auch viele Versuche, Kurz in den Ibiza-Skandal mit einzubeziehen. Man hat mit Sicherheit Hände ringend nach Beweisen dafür gesucht, siehe dazu auch den Hack auf die Computer der ÖVP Zentrale. Aber nichts gefunden. Wäre da was gefunden worden, man hätte es mit Wonne veröffentlicht.
All das Schlechtreden, all die Beleidigungen und tiefen Unterstellungen , Rendi Wagner hat einige davon vor laufender Kamera wiederholt und später trotz mittlerweile besseren Wissens nochmal wiederholt , sprechen auch eine eigene Sprache.
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28.10.2019, 19:44
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
Raphael, da wird sich die Gefolgschaft Kurz´aber sehr schwer tun zu beweisen, dass Brandstätter hier die Unwahrheit gesagt hat!

Strafbar ist es nämlich nur, wenn vorsätzlich Falsches behauptet wird.
Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Freiheit und Menschenwürde eines anderen beginnen.
Das stimmt absolut, und gilt für alle Menschen, ob In- oder Ausländer...
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28.10.2019, 19:45
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
@Raphael, abgesehen davon, dass du dir mit dem Geschwurbel um Meinungsfreiheit und Klagen selbst widersprichst, lerne bitte einmal zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden -oder akzeptier halt mal, dass du dich in einen Wirbel geschrieben hast --kann ja mal im Eifer des Gefechts passieren.
Faktum bleibt: Die Immunität erstreckt sich nicht auf zivilrechtliche Klagen. Faktum bleibt: Brandstätter hätte monatelang geklagt werden können.
Dass die ÖVP noch im September Klenk geklagt hat (also einen Journalisten), das bei Brandstätter (also einem Journalisten) im Juli aber nur aus wahltaktischen Gründen nicht getan hätte....erscheint nicht sehr glaubhaft.
Aber wenns dir so wichtig erscheint, zitiere halt weiter seitenweise irgendwas - nur glaub nicht, dass andere Zeit oder Geduld haben, immer wieder die gleichen Themen zu wiederholen.



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