Wenn ich mir den Link so ansehe ergibt sich daraus:
Asylentscheidungen Positiv: 47%
Negativ: 41%
Verfahren eingestellt: 12%
Heißt also nicht, dass die Annahme des Asylverfahrens deren Rechtmäßigkeit mit sich zieht und sich alle rechtmäßig in Österreich aufhalten.
Mehr als die Hälfte der Anträge entsprachen demnach nicht den gesetzlichen Vorgaben für Asyl, GFK oder subsdidärer Schutz.
So ausgezeichnet läuft es wohl doch nicht, wenn über die Hälfte derer die über die Grenze kommen gar nicht dort aufenthaltsberechtigt sind. Die Aufnahme des Asylverfahrens heißt also nicht, dass sie auch asylberechtigt sind.
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22.12.2017, 11:03Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
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22.12.2017, 12:28Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
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22.12.2017, 12:50
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22.12.2017, 17:37Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
natürlich nicht -das ist in keinem land so.
(und das ganze theater mit "illegalem grenzübertritt bei asylantrag, dem nicht stattgegeben wurde" kannst du dir sparen.das ist in österreich ein verwaltungsdelikt, kein straftatbestand. abgeschoben wird natürlich)
die anerkennungswerte laut gfk sind in österreich extrem hoch. und zwar nicht, weil wir "so nett" sind (das ist die österreichische gesetzgebung absolut nicht, im gegenteil, das fremdenrecht ist sehr restriktiv).
schauen wir uns mal 2016 an:
da bekamen an die 58% schutz nach gfk.- das ist einer der höchsten anteile in der ganzen eu.
in deutschland waren es etwa 40%.
die anerkennungsquote insgesamt (mit subsidiärem schutz und humanitärem aufenthalt) ist aber fast gleich hoch.
vor allem humanitären aufenthalt gibt es in österreich schon lange fast gar nicht mehr.nicht mehr.
diese graphik gibt einen überblick:
http://ec.europa.eu/eurostat/statist...29_YB17-de.png
ich schrieb es schonmal: österreich ist nicht deutschland, es ist nicht vergleichbar.
zu uns kamen schon immer leute, die sicherheit suchten. (das ergeben auch diesbezügliche studien, die hatte ich schon mal verlinkt, kannst gerne suchen)
was das heißt:
in österreich ist das fremdenrecht recht streng (auch vor schwarzblau), die asylverfahren sehr streng geregelt, und trotzdem haben wir eine der höchsten anerkennungsquoten der eu.
hierher kommen tatsächlich sehr, sehr viele menschen, die anspruch auf asyl nach gfk haben.
für "wirtschaftsflüchtlinge" ist österreich einfach nicht interessant. die wollen nach deutschland.
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27.12.2017, 08:24Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
BFA
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen
Seit 1. Jänner 2014 ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für die Erteilung der Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen zuständig.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kann drei verschiedene Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilen, etwa aufgrund eines berücksichtigungswürdigen Familien- und Privatlebens in Österreich (Art 8 EMRK), für Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen oder für die "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" (etwa Opfer von Menschenhandel). Für diese Aufenthaltstitel müssen jeweils unterschiedliche, gesetzlich festgelegte Kriterien vorliegen. Alle darüber hinausgehenden Kompetenzen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Bereich der legalen Migration bleiben in der mittelbaren Bundesverwaltung bei den allein zuständigen NAG-Behörden der Bundesländer.
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27.12.2017, 09:44Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
hallo magalena, ich hoffe, du hattest schöne weihnachtsfeiertage!
du zitierst mir das gesetz - wozu?
ich schrieb, in anlehnung an die statistik, die ich verlinkt hatte, "fast gar nicht mehr".
in anderen ländern ist der anteil derer, die aus humantiären gründen bleiben können, weitaus höher.
is so.
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28.12.2017, 08:28Inaktiver User
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28.12.2017, 13:11Inaktiver User
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28.12.2017, 13:18Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
wunderbar ....
und wenn man drauf kommt, dass viele/einige jedenfalls zu viele Flüchtlinge/Migranten lügen und vorgeben etwas anderes zu sein als sie wirklich sind, dann werden eben Überprüfungsmaßnahmen verschärft oder neu eingeführt, um Betrug nach Möglichkeit zu verhindern, sollte nachvollziehbar sein und hat nichts aber auch gar nichts mit grundsätzlicher Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus oder sonstiger böser Rechtslastigkeit zu tun.
Gesetze müssen eingehalten werden, dazu sind sie da. Gesetze regeln das gesunde und gute Miteinander der Menschen. Wer sich wider das Gesetz verhält, hat mit Konsequenzen zu rechnen. So sollte es zumindest sein.
Derzeit werden gesetzliche Bestimmungen oft durch Gutmenschentum aufgeweicht, umgangen oder schlicht direkt nicht eingehalten und das wird uns dann als vorbildhaftes Tun vorgehalten.
Magdalena
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28.12.2017, 14:37Inaktiver User


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