natürlich wird das Vermögen von H4 Empfänger zur Deckung der Kosten herangezogen.
Einfach nur noch lächerlich mit was du nun alles kommst.
Überprüfung der Finanzen bei Sozialleistungsempfänger gibt es schon seit Einführung von H4. Leistungen gibt es erst wenn kein Vermögen mehr da ist.
Bekamen sie Leistungen und es stellt sich raus, dass Vermögen da ist und nicht angegeben wurde wird dieses gepfändet.
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21.12.2017, 20:10Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
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21.12.2017, 20:11Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
das ist falsch.
ein flüchtling will (und das ist sein recht!!! - gfk) schutz vor verfolgung finden.
und wenn er dieses recht einfordert, wird ihm sein geld abgenommen, der neuen regelung entsprechend.
er hat nicht die möglichkeit zu sagen: ich will keine unterstützung, nur asyl. -das geld wird ihm trotzdem abgenommen, allein aufgrund des asylantrags.
edit:
nochmal zum mitschreiben: eine überprüfung der finanzen von asylwerbern, genau so wie bei sozialhilfeempfängern, wäre eine durchaus denkbare möglichkeit .
nur wer es von den asylwerbern braucht, bekommt grundsicherung.
gar kein problem.
aber allen das bargeld abzuknöpfen, das ist handtaschenraub.Geändert von Inaktiver User (21.12.2017 um 20:16 Uhr)
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21.12.2017, 20:12Inaktiver User
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21.12.2017, 20:15Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
nein, dann gibt es nämlich ganz einfach keinen Fahrausweis, bis ich eindeutig bewiesen habe, dass ein gesetzlicher Anspruch dafür besteht.
die Fahrkarten sind Jahreskarten und es muss der Hauptwohnsitz angegeben werden. Was ein Hauptwohnsitz ist, ist auch gesetzlich geregelt.
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21.12.2017, 20:15Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
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21.12.2017, 20:20Inaktiver User
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21.12.2017, 20:22Inaktiver User
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21.12.2017, 20:22Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
absolut nicht vergleichbar.
Für einen Flüchtling müssen sofort Aufwendungen erbracht werden. Unterbringen, Essen, ärztliche Untersuchungen ect. Konto wird er in dem Land noch keines haben das man beschlagnahmen kann, somit wird das Bargeld hinterlegt für Deckung der Kosten.
Dann findest du es also Gut, dass ein Flüchtling alle Werte behalten darf, ein Inländer jedoch zuerst seine eigenen Mittel dafür einsetzen muss.
Sehr gerecht von dir Zwischenrose.......Klasse Einstellung
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21.12.2017, 20:24Inaktiver User
AW: Tu felix Austria - Österreichische Tagespolitik
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21.12.2017, 20:28Inaktiver User



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