hm.
ich finde sowohl die Beiträge von Vita, wie auch die von Opelius wohltuend sachlich und auch an der Sache interessiert (und nicht nur an den eigenen Scheuklappen).
Meine persönliche Meinung gleicht der von Vita, aber, wie gesagt, die Beiträge von Opelius lese ich recht gerne, weil sie fundiert sind und nicht nur angreifen.
Ich selber - nicht nur als Katholikin - bewundere den Papst, der seinem Attentäter die Hand gereicht hat. So eine Haltung kann nicht jeder einnehmen, aber ich bewundere sie.
Die Familien der Opfer tun mir leid, aber letzten Endes spricht ein Rechtsstaat die Urteile und kann sie auch verkürzen, und - nein - eine Haft bis zum Tode entspricht nicht mehr den Gepflogenheiten unseres Rechtsstaates. (Wie auch schon gesagt, Sicherheitsverwahrung bei riskanten Tätern ist was anderes, aber "Strafe bis zum Tod" wird bei uns nicht mehr ausgesprochen).
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29.01.2007, 16:51
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Kottan: "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
Elvira: "Gar koan Fehler?"
Kottan: "Doch, i liag manchmal"
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29.01.2007, 17:09Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Hallo Vita,
die Geste des Papstes seinerzeit fand ich...wie soll ich sagen....angebracht angesichts seines Amtest. Er MUSSTE das so tun, wenn er von seinen "Schäfchen" gleichzeitig Großmut erwartet. Dennoch gehört sicherlich einiges dazu, keine Frage.
Den Vergleich mit der hier diskutierten Sache finde ich allerdings nicht angebracht. Die Herren Ponto, Buback, Schleyer KONNTEN ihren Attentätern NICHT MEHR die Hand zur Versöhnung reichen - sie waren nach dem Attentat tot. Bekanntermaßen.
Und Du hast recht wenn Du sagst, daß eine Haft bis zum Tode nicht mehr den Gepflogenheiten unseres heutigen Rechtsstaates entspricht. Aber das muß man doch nicht richtig finden oder? Ich persönlich finde es bedenklich weil ich mich frage, wie "billig" es eigentlich noch werden soll, wenn man jemanden umbringt. Ihm sein LEBEN nimmt. Und dann nichtmal damit sein eigenes verwirkt (wie gesagt, ich spreche hier NICHT von der Todesstrafe sondern von tatsächlich lebenslanger Haft).
Und das im Falle von unbelehrbaren Menschen, die auch heute, viele Jahre später, keinerlei Reue zeigen. Zumindest habe ich dies kürzlich von Frau Mohnhaupt gelesen.
Ich erinnere mich noch gut an Angst und Schrecken, die diese Subjekte damals verbreitet haben. Und sowas gehört weggesperrt. Denn es steht ja außer Zweifel, daß diese Beiden Mörder sind - auch wenn hier im Strang schon Anderes behauptet wurde, was ich vollkommen absurd finde.
(Mist, eigentlich hatte ich mich hier im Forum nur angemeldet, um an der Spendenaktion teilzunehmen - ich WUSSTE, daß ich mich hier schreibend betätigen würde, wenn einmal angemeldet :-))
LG
S_a_L
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29.01.2007, 18:23Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Deine Form von Ironie war schon im ersten Stammtisch- (nein, nicht Stammheim-) Posting gut zu überblicken. Vielleicht liest Du Dich in die Thematik etwas ein, dann wäre es für Dich nicht so schwierig am Thema zu bleiben und Deine Körperflüssigkeiten blieben auch, wo sie hin gehören.
Zitat von Inaktiver User
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29.01.2007, 19:25
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Ich habe mir gestern mal angehört, was denn Michael Buback als Opfer und Hinterbliebener des ermordeten Siegfried Buback zu dem ganzen Prozedere meint.
Er findet die Diskussion um eine "zweite Chance" falsch. Durch eine solche Argumentation rücken die "Bedürfnisse" eines Täters in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Brigitte Mohnhaupt hatte bereits ihre zweite Chance gehabt. Sie hätte nach ihrer ersten Haftstrafe von 1972-1977 der Gewalt abschwören können. Stattdessen ist sie 2 Monate nach ihrer Entlassung an der Ermordung Bubacks beteiligt. Sie hätte danach sagen können, sie schwört der Gewalt ab. Hat sie nicht. 3 Monate später wirkt sie an der Ermordung Jürgen Pontos mit. Auch danach bekommt sie keinen Anflug von Reue, dass sie Menschen ermordet hat, sie beteiligt sich 1981 noch am Attentat auf US-General Kroesen.
Michael Buback sagt, er würde es akzeptieren, wenn der Staat sie nach der Mindestverbüßung von 24 Jahren am 26. März 2007 zur Bewährung freiläßt. Verstehen kann er es aber nicht.
Alle machen sich Gedanken um eine "Resozialisierung" der Täter. Buback fragt: Wer hat sich um die Opfer gekümmert?
Bei Christian Klar ist er konsequent gegen eine jetzige Begnadigung. Er weißt darauf hin, dass Klar sowieso frühestens am 3.1.2009 - also in 2 Jahren - ebenfalls auf Bewährung frei kommen könnte. Wozu also eine Gnadendebatte für Täter, die niemals Gnade gekannt haben. Keine Gnade mit den Opfern, keine Gnade mit den Hinterbliebenen!!!
Voraussetzung um Verzeihen zu können ist doch zu wissen, was man als Opfer verzeihen soll. Buback sagt, er möchte wissen, wer von beiden seinen Vater erschossen hat - um überhaupt in die Lage versetzt zu werden, verzeihen zu können. Niemand, so Buback, hat jemals so etwas ähnliches versucht, wie einen "Täter-Opfer-Ausgleich" herzustellen. Nicht im Sinne einer Entschädigung, sondern im Sinne des Sprechens, der Begegnung von Täter und Opfer, der zeitigen Reue und dadurch der Chance, dass das Opfer verzeihen könnte. Ich finde, eine sehr verständliche Ansicht.
Die jetzige Debatte um die Begnadigung ist auch nicht angemessen, weil er nicht ohne Grund eine längere Mindestverbüßung gegenüber Mohnhaupt aufgebrummt bekommen hat.
Die Position von Gerhart Baum ist mir verfassungsstaatlich zwar sehr nachvollziehbar, doch trotzdem zu abstrakt.
Meine Meinung nach dem ich mir Buback sehr genau habe durch den Kopf gehen lassen bleibt wie bisher: Beide Mörder müssen sich den Hinterbliebenden stellen und diesen sog. Ausgleich anstreben. Das bisherige "Schuldanerkenntnis" von Klar erscheint mir "wischi-waschi", wenn es denn so formuliert wurde.
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29.01.2007, 19:32Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Dann müssten wir die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass ein solches Verfahren für alle Delikte mit Todesfolge vorgesehen wird, denn ich glaube nicht, dass die Angehörigen eines Menschen weniger leiden, wenn Habgier oder Sadismus oder was auch immer das Motiv der Tat war, als wenn es eine politische Motivation war.
Zitat von Opelius
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29.01.2007, 19:47
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
@ Vita
müssen alles erst einmal gesetzlich regeln?
Wäre ein Brief von Frau Mohnhaupt und Herrn Klar an die Angehörigen der Opfer nicht ein sichtbares Zeichen der Reue?
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29.01.2007, 19:53Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Ja, denn wenn wir das Grundgesetz ernst nehmen, dürfen wir nicht al gusto die Menschen behandeln, wie es uns gefällt, sondern müssen eine Gleichbehandlung zusichern und von der Tat, über die geurteilt wurde, gibt es laut unserem Recht keinen Unterschied zwischen Mord aus Habgier oder aus Staatsfeindlichkeit, was die Behandlung angeht.
Zitat von Opelius
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29.01.2007, 19:54Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Ophelius,
Zitat von Opelius
liesse sich denn beurteilen, ob die demonstrierte Reue auch empfunden wird, oder wäre mit einem Lippenbekenntnis der Sache genüge getan?
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29.01.2007, 19:56Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Ich habe gestern Abend auch Herrn Buback im Fernsehen gesehen. Und ich kann ihn sehr gut verstehen, dass er wenigstens wissen möchte, wer seinen Vater umgebracht hat. Das wäre eine Grundvorausetzung für ein mögliches Verzeihen.
Und ich meine auch, dass es ein klares Zeichen von Reue bzw. Distanzierung zu den Verbrechen wäre, wenn sich Mohnhaupt und Klar zu den Taten bekennen bzw. die Karten auf den Tisch legen würden.
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29.01.2007, 19:58Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Das wird von anderen Tätern, deren Opfer durch die Tat zu Tode kamen auch nicht verlangt. Wieso jetzt hier?
Zitat von Inaktiver User


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