Hallo Midi,Zitat von Inaktiver User
Der durchschnittliche Mensch auf der Strasse, wenn er über einen Fernseher verfügt oder die BILD-Zeitung liest, ist informiert, weil diese Medien über beides ausgiebigst berichtet haben.
Wieso Du vor diesem Hintergrunde die Entlassung von Frau Mohnhaupt, die keine Begnadigung ist, verstehen kannst, leuchtet mir nicht ein. An diesem Vorgang war zum Beispiel die, nicht gerade als linkslastige Bundesanwaltschaft, die deren Entlassung befürwortete, maßgeblich beteiligt und die erwähnten Politiker dürften kaum Einfluss geltend gemacht haben, weil dies ein Routinefall der deutschen Justiz ist.
Du sprichst für mich in Rätseln und falls das eine Verschwörungstheorie ist, kann ich ihr nicht folgen.
vita
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12.02.2007, 23:35Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
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12.02.2007, 23:37
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Ich hab kaum was gelesen, will nur ganz schnell meine Meinung loswerden.
Eine vorzeitige Entlassung hat nur derjenige verdient, der auch seine Taten bereuht.
Jemand, der bis zum heutigen Tag nicht bereit ist, an der Aufklärung seiner Taten mitzuwirken, bereuht auch nicht.
Aber jetzt im Gegenzug mit seinen Memoiren Geld aus den Morden zu schlagen, schlägt dem Fass den Boden aus.
Ich bin dafür, dass diese Mörder solange sitzen bleiben, bis wenigsten bekannt ist, wer was an wem verbrochen hat. das sind die Täter den Angehörigen ihrer Opfer schuldig.
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12.02.2007, 23:41Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Das, was Du hier schreibst, mag Deine Meinung sein. Deutsches Recht spiegelt es glücklicherweise nicht wieder.
Zitat von lumbricidae
vita
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12.02.2007, 23:48Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Und genau da, sollten die Juristen mal über eine Verfassungsänderung nachdenken, sicherlich wichtiger als an anderen Stellen wo darüber nachgedacht wird.
Zitat von Kappuziner
Ich entscheide mich im Leben immer eindeutig und klar. In Fällen von Tötungsdelikten immer für das Opfer, wenn es nicht gerade ein Diktator oder Grausamer Kindesmörder o.Ä. war. Den Mord den Marianne Bachmeier vollbracht hat, ist für mich akzeptabel, doch wo völlig unschuldige sterben, sollte Gnade ein Fremdwort sein.
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12.02.2007, 23:51
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
nur eine kleine Frage: wer definiert denn "Schuld" und "Unschuld"?
Zitat von Inaktiver User
Kottan: "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
Elvira: "Gar koan Fehler?"
Kottan: "Doch, i liag manchmal"
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12.02.2007, 23:56
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Stimmt, manchmal frage ich mich auch, was das deutsche Recht eigentlich bezwecken soll.
Zitat von Inaktiver User
Versetz dich in die Lage der Angehörigen, dann weist du, was ich meine. Wut und Hass sind sicher schlechte Ratgeber, Gnade ist in Ordnung. Aber Gnade muss man sich auch verdienen. In diesem Fall ist sie nicht verdient.
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12.02.2007, 23:57Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Wenn man sich die Reaktionen in Deutschland dazu anschaut, sehr viele in Spiegel online oder auch in den Nachrichtensendungen zu verfolgen, gehe ich davon aus, dass niemand an einer solchen Änderung Interesse hat, wenn man von den Koservativen der CSU absieht, die allerdings auch den Überwachungsstaat für alle Bürger und manches fragwürdige mehr befürworten.
Zitat von Inaktiver User
Es geht, wie bereits erwähnt, nicht um Gnade.
Es ist ein normales Vorgehen, das in unserem Rechtsstaat vorgesehen ist. Ein Gnadenakt wäre etwas anderes. Hier wurde eine festgesetzte Strafe abgesessen und eine positive Prognose aller Beteiliger abgegeben. Es ist eine Bewährung mit den dafür üblichen Auflagen und einer vorher absolvierten Wiedereingliederungsmaßnahme, bei der die Freiheit in kleinen Schritten mit Erfolg bereits erprobt wurde.
vita
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12.02.2007, 23:59Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Genau das musste jetzt kommen. Hat der Andere auch jemanden umgebracht ist er schuldig, hat er es nicht, oder vielleicht sogar gar nichts mit der Sache zu tun, ist er unschuldig.
Zitat von Kappuziner
Wenn es hierbei schon Interpretationsprobleme gibt, dürfte nirgendwo ein Gericht irgendjemanden verurteilen; es könnte immer die Frage der Definationsebene gestellt werden.
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12.02.2007, 23:59Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Dieser Aspekt ist bereits oft erörtert worden. Wenn man allerdings diesen Standpunkt einnimmt, bleibt vermutlich nur die Rache.
Zitat von lumbricidae
Es geht, wie nun zum x-ten Mal nicht um einen Gnadenakt. Es muss nichts verdient werden. Es muss lediglich eine Prognose gestellt werden, dass keine Gefährdung mehr von der verurteilten ausgeht und die haben sämtliche Beteiligte befürwortet.
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13.02.2007, 00:01Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Nein. Es wurde eine Tat begangen. Es gab ein Urteil. Eine Strafe wurde Festgesetzt und diese Mindeststrafe abgesessen. Der Rest wird, wie in Deutschland üblich, auf Bewährung ausserhalb der Haftanstalt verbracht.
Zitat von Inaktiver User
Es musste nichts weiter definiert werden ausser eine Gefährdungsprognose.


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