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  1. Inaktiver User

    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hallo Vita,
    1. das ist nichts Neues. Stimmt.

    2. Frage bitte durchschnittliche Menschen (Wähler) auf der Straße, ob sie z.B. den Lebenslauf dieser beiden Ex-Politiker kennen. Bin mal gespannt, wieviel Prozent der Befragten richtig liegen.

    3. Ich persönlich kann die Begnadigung von Frau Mohnhaupt vor diesem Hintergrund ("allgemeine Lage") besser verstehn.

    MfG
    Midi
    Hallo Midi,

    Der durchschnittliche Mensch auf der Strasse, wenn er über einen Fernseher verfügt oder die BILD-Zeitung liest, ist informiert, weil diese Medien über beides ausgiebigst berichtet haben.

    Wieso Du vor diesem Hintergrunde die Entlassung von Frau Mohnhaupt, die keine Begnadigung ist, verstehen kannst, leuchtet mir nicht ein. An diesem Vorgang war zum Beispiel die, nicht gerade als linkslastige Bundesanwaltschaft, die deren Entlassung befürwortete, maßgeblich beteiligt und die erwähnten Politiker dürften kaum Einfluss geltend gemacht haben, weil dies ein Routinefall der deutschen Justiz ist.

    Du sprichst für mich in Rätseln und falls das eine Verschwörungstheorie ist, kann ich ihr nicht folgen.

    vita

  2. gesperrt

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    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Ich hab kaum was gelesen, will nur ganz schnell meine Meinung loswerden.
    Eine vorzeitige Entlassung hat nur derjenige verdient, der auch seine Taten bereuht.
    Jemand, der bis zum heutigen Tag nicht bereit ist, an der Aufklärung seiner Taten mitzuwirken, bereuht auch nicht.
    Aber jetzt im Gegenzug mit seinen Memoiren Geld aus den Morden zu schlagen, schlägt dem Fass den Boden aus.
    Ich bin dafür, dass diese Mörder solange sitzen bleiben, bis wenigsten bekannt ist, wer was an wem verbrochen hat. das sind die Täter den Angehörigen ihrer Opfer schuldig.

  3. Inaktiver User

    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von lumbricidae
    Ich hab kaum was gelesen, will nur ganz schnell meine Meinung loswerden.
    Eine vorzeitige Entlassung hat nur derjenige verdient, der auch seine Taten bereuht.
    Jemand, der bis zum heutigen Tag nicht bereit ist, an der Aufklärung seiner Taten mitzuwirken, bereuht auch nicht.
    Aber jetzt im Gegenzug mit seinen Memoiren Geld aus den Morden zu schlagen, schlägt dem Fass den Boden aus.
    Ich bin dafür, dass diese Mörder solange sitzen bleiben, bis wenigsten bekannt ist, wer was an wem verbrochen hat. das sind die Täter den Angehörigen ihrer Opfer schuldig.
    Das, was Du hier schreibst, mag Deine Meinung sein. Deutsches Recht spiegelt es glücklicherweise nicht wieder.

    vita

  4. Inaktiver User

    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von Kappuziner
    In Deutschland wird ist, was du als den Normalfall (oder anzustrebenden Fall), also die Haft bis zum Tode, ohne Aussicht auf Freiheit, von der Verfassung ausdrücklich untersagt.
    Und genau da, sollten die Juristen mal über eine Verfassungsänderung nachdenken, sicherlich wichtiger als an anderen Stellen wo darüber nachgedacht wird.

    Ich entscheide mich im Leben immer eindeutig und klar. In Fällen von Tötungsdelikten immer für das Opfer, wenn es nicht gerade ein Diktator oder Grausamer Kindesmörder o.Ä. war. Den Mord den Marianne Bachmeier vollbracht hat, ist für mich akzeptabel, doch wo völlig unschuldige sterben, sollte Gnade ein Fremdwort sein.

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    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Ich entscheide mich im Leben immer eindeutig und klar. In Fällen von Tötungsdelikten immer für das Opfer, wenn es nicht gerade ein Diktator oder Grausamer Kindesmörder o.Ä. war. Den Mord den Marianne Bachmeier vollbracht hat, ist für mich akzeptabel, doch wo völlig unschuldige sterben, sollte Gnade ein Fremdwort sein.
    nur eine kleine Frage: wer definiert denn "Schuld" und "Unschuld"?

    Kottan
    : "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
    Elvira: "Gar koan Fehler?"
    Kottan: "Doch, i liag manchmal"
    ______________________________________

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  6. gesperrt

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    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das, was Du hier schreibst, mag Deine Meinung sein. Deutsches Recht spiegelt es glücklicherweise nicht wieder.

    vita
    Stimmt, manchmal frage ich mich auch, was das deutsche Recht eigentlich bezwecken soll.
    Versetz dich in die Lage der Angehörigen, dann weist du, was ich meine. Wut und Hass sind sicher schlechte Ratgeber, Gnade ist in Ordnung. Aber Gnade muss man sich auch verdienen. In diesem Fall ist sie nicht verdient.

  7. Inaktiver User

    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Und genau da, sollten die Juristen mal über eine Verfassungsänderung nachdenken, sicherlich wichtiger als an anderen Stellen wo darüber nachgedacht wird.

    Ich entscheide mich im Leben immer eindeutig und klar. In Fällen von Tötungsdelikten immer für das Opfer, wenn es nicht gerade ein Diktator oder Grausamer Kindesmörder o.Ä. war. Den Mord den Marianne Bachmeier vollbracht hat, ist für mich akzeptabel, doch wo völlig unschuldige sterben, sollte Gnade ein Fremdwort sein.
    Wenn man sich die Reaktionen in Deutschland dazu anschaut, sehr viele in Spiegel online oder auch in den Nachrichtensendungen zu verfolgen, gehe ich davon aus, dass niemand an einer solchen Änderung Interesse hat, wenn man von den Koservativen der CSU absieht, die allerdings auch den Überwachungsstaat für alle Bürger und manches fragwürdige mehr befürworten.

    Es geht, wie bereits erwähnt, nicht um Gnade.

    Es ist ein normales Vorgehen, das in unserem Rechtsstaat vorgesehen ist. Ein Gnadenakt wäre etwas anderes. Hier wurde eine festgesetzte Strafe abgesessen und eine positive Prognose aller Beteiliger abgegeben. Es ist eine Bewährung mit den dafür üblichen Auflagen und einer vorher absolvierten Wiedereingliederungsmaßnahme, bei der die Freiheit in kleinen Schritten mit Erfolg bereits erprobt wurde.

    vita

  8. Inaktiver User

    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von Kappuziner
    nur eine kleine Frage: wer definiert denn "Schuld" und "Unschuld"?
    Genau das musste jetzt kommen. Hat der Andere auch jemanden umgebracht ist er schuldig, hat er es nicht, oder vielleicht sogar gar nichts mit der Sache zu tun, ist er unschuldig.

    Wenn es hierbei schon Interpretationsprobleme gibt, dürfte nirgendwo ein Gericht irgendjemanden verurteilen; es könnte immer die Frage der Definationsebene gestellt werden.

  9. Inaktiver User

    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von lumbricidae
    Stimmt, manchmal frage ich mich auch, was das deutsche Recht eigentlich bezwecken soll.
    Versetz dich in die Lage der Angehörigen, dann weist du, was ich meine. Wut und Hass sind sicher schlechte Ratgeber, Gnade ist in Ordnung. Aber Gnade muss man sich auch verdienen. In diesem Fall ist sie nicht verdient.
    Dieser Aspekt ist bereits oft erörtert worden. Wenn man allerdings diesen Standpunkt einnimmt, bleibt vermutlich nur die Rache.

    Es geht, wie nun zum x-ten Mal nicht um einen Gnadenakt. Es muss nichts verdient werden. Es muss lediglich eine Prognose gestellt werden, dass keine Gefährdung mehr von der verurteilten ausgeht und die haben sämtliche Beteiligte befürwortet.

  10. Inaktiver User

    AW: Freilassung der RAF Häftlinge

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Genau das musste jetzt kommen. Hat der Andere auch jemanden umgebracht ist er schuldig, hat er es nicht, oder vielleicht sogar gar nichts mit der Sache zu tun, ist er unschuldig.

    Wenn es hierbei schon Interpretationsprobleme gibt, dürfte nirgendwo ein Gericht irgendjemanden verurteilen; es könnte immer die Frage der Definationsebene gestellt werden.
    Nein. Es wurde eine Tat begangen. Es gab ein Urteil. Eine Strafe wurde Festgesetzt und diese Mindeststrafe abgesessen. Der Rest wird, wie in Deutschland üblich, auf Bewährung ausserhalb der Haftanstalt verbracht.

    Es musste nichts weiter definiert werden ausser eine Gefährdungsprognose.

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