Das Oberlandesgericht Stuttgart lässt Brigitte Mohnhaupt auf Bewährung frei. Sie kann in wenigen Wochen die Haftanstalt verlassen.
Rechtslage hin oder her. Ich hätte es begrüßt, wenn Mohnhaupt und Klar zumindest ungeklärte Dinge, wie den Mord an Buback, offengelegt hätten.
Reue kann man vortäuschen, Aufklärung hätte wenigstens den Angehörigen einiges an Ungewissheit genommen.
Grüße, BerlinGirl
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12.02.2007, 11:08
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
'Früher war mehr Lametta' Opa Hoppenstedt
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12.02.2007, 22:31Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Hallo allerseits,
Zitat von meta1
jede(r), der (die) sich dazu äußert, sollte sich unter www.wikipedia.de die Lebensläufe von Joschka Fischer und Otto Schily mal in Ruhe durchlesen. Schily war übrigens mal oberster Chef der Polizei. Da man nach 1998 in Deutschland schon angezeigt wurde, weil mann behauptete, dass ein Politiker seine wunderschönen braunen Haare gefärbt hätte, möchte ich mich dazu nicht en detail äussern.
Bitte mal unter wikipedia lesen und eigenes Urteil bilden über unsern Rechtsstaat.
MfG
Midi
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12.02.2007, 22:36Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Das ist doch alles keine Neuigkeit und steht nicht nur dort, sondern ist allgemein bekannt.
Zitat von Inaktiver User
Was willst Du mitteilen?
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12.02.2007, 22:45Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Lebenslänglich heißt: Auf zwei Beinen rein, in einer Holzkiste raus aus dem Knast. Basta!
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12.02.2007, 22:47
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich habe eine sehr hohe Meinung von unserem Rechtsstaat. Nicht von jedem einzelnen Politiker natürlich, von unserer Rechtsprechung schon. Nichts ist perfekt, aber die Gewaltenteilung in der BRD funktioniert wirklich gut, verglichen mit anderen Ländern.
Was die Vorwürfe gegen Schily und Fischer sollen, verstehe ich nicht. Sie haben sich geändert, Schily nicht unbedingt zu seinem Vorteil, aber sie haben beide viel für diesen Staat getan, Schily früher als Anwalt, der auf dem Boden geblieben ist, seine Verteidigung der RAF-Anhänger und anderer Linker wird für mich immer ein Meilenstein in der Geschichte der Unabhängigkeit der Justiz sein.
Joschka Fischer ist für mich ein Symbol für ein "Kind der BRD". Sein Lebenslauf ist schon fast zu exemplarisch, um wirklich konkret gelebt worden zu sein. Klingt mehr wie ein Filmdrehbuch. Aber zu einem guten Film...
Kottan: "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
Elvira: "Gar koan Fehler?"
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12.02.2007, 22:48
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
wo lebst du denn???
Zitat von Inaktiver User
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12.02.2007, 23:03Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Hallo Vita,
Zitat von Inaktiver User
1. das ist nichts Neues. Stimmt.
2. Frage bitte durchschnittliche Menschen (Wähler) auf der Straße, ob sie z.B. den Lebenslauf dieser beiden Ex-Politiker kennen. Bin mal gespannt, wieviel Prozent der Befragten richtig liegen.
3. Ich persönlich kann die Begnadigung von Frau Mohnhaupt vor diesem Hintergrund ("allgemeine Lage") besser verstehn.
MfG
Midi
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12.02.2007, 23:08
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Frau Mohnhaupt wurde nicht begnadigt. Sie hat nie ein Gnadengesuch eingereicht (habe ich auch erst durch den Thread hier gelernt).
Zitat von Inaktiver User
Christian Klar möchte begnadigt werden.
Brigitte Mohnhaupt wird nach 24 Jahren (ihre richterlich auferlegte Mindesthaftzeit) aufgrund einer Begutachtung ihres Verhaltens in der Haft und der günstigen Prognose (vermutlich keine neuen Straftaten) auf Bewährung entlassen.
Ein völlig normaler Vorgang, der nach 24 Jahren auch eine gewisse Berechtigung hat, wenn man berücksichtigt, dass unsere Verfassung vorschreibt, dass auch Täter mit schweren Verbrechen eine Perspektive haben sollen, die Freiheit wiederzuerlangen.
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12.02.2007, 23:09Inaktiver User
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
Was soll bitte diese Frage?
Zitat von Kappuziner
Wer lebenslänglich bekommen hat, hat sicher auch Menschenleben auf dem Gewissen. Diese bleiben auch tot, und werden nicht nach einer Frist wieder lebendig. Ein reumütiger Täter müsste einsehen, dass er sein Recht auf Leben in Freiheit verwirkt hat.Geändert von Inaktiver User (12.02.2007 um 23:37 Uhr)
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12.02.2007, 23:15
AW: Freilassung der RAF Häftlinge
so war die Rechtsprechung früher mal, und in einigen finsteren Staaten ist sie es immer noch (ist ja so was wie eine verschlimmerte Todesstrafe).
Zitat von Inaktiver User
In allen anderen Staaten sieht man das mittlerweile etwas differenzierter, so wie sich auch das Bild des Menschen insgesamt in allen Facetten stärker ausgeprägt hat und weggekommen ist von Alttestamentarischen Vorstellungen von "Gut" und "Böse".
In Deutschland wird ist, was du als den Normalfall (oder anzustrebenden Fall), also die Haft bis zum Tode, ohne Aussicht auf Freiheit, von der Verfassung ausdrücklich untersagt.
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