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04.11.2016, 14:38Inaktiver User
AW: Kinderehen und (Sex-)Beziehungen von Erwachsenen zu Minderjährigen
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04.11.2016, 14:46
AW: Kinderehen und (Sex-)Beziehungen von Erwachsenen zu Minderjährigen
Warum sollte es so schwer sein, in Deutschland ein Gesetz zu erlassen, dass Heirat vor dem 18. Lebensjahr nicht erlaubt ist, eine Heirat ab 16 grundsätzlich der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und eines unabhängigen Gremiums des Jugendamtes benötigt?
Insofern wären Ehen, die diesem Recht zuwider laufen, hier nicht anerkannt. Das Paar wäre also nach deutschem Recht nicht verheiratet, die Ehefrau müsste nicht den ehelichen Pflichten gehorchen. Aber wenn beide Partner des Paares über 16 Jahre alt ist, dürfte es zusammen sein, wenn beide es wollen. Heiraten nach deutschem Gesetz wäre ab 18 Jahre möglich.
Das Mädchen, wäre es unter 16 würde in eine dafür vorgesehene Schutzeinrichtung gehen, ähnlich wie die Mütter-Kind Einrichtungen für Teenager und wäre dort aufgehoben. Sie dürfte Kontakt zu ihrem Freund haben, wenn sie will.Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
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04.11.2016, 14:52
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04.11.2016, 14:56
AW: Kinderehen und (Sex-)Beziehungen von Erwachsenen zu Minderjährigen
Gedankenkonstrukt:
Ich habe mit 18 Jahren freiwillig geheiratet und mit 18 und 19 je ein Kind bekommen.
Ich wandere mit 19 Jahren in die USA in einen Bundesland aus, in dem das gesetzliche Heiratsalter bei 21 liegt.
Meine Ehe wird für ungültig erklärt, unsere Familie getrennt, die Kinder traumatisiert.
Ist euer Plan für die 16Jährige Syrerin so viel anders?
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04.11.2016, 15:00Inaktiver User
AW: Kinderehen und (Sex-)Beziehungen von Erwachsenen zu Minderjährigen
@ Lukulla:
Das ist die geltende deutsche Rechtslage:
§ 1303 BGB
Ehemündigkeit
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.
(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.
Es geht hier aber nicht um die Frage, was für Deutsche in Deutschland gilt, sondern für Ausländer und insbesondere was mit Ehen passieren soll, die im Ausland geschlossen und nach dortigem Recht gültig sind. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass es hierfür eben Regeln gibt, die gegebenenfalls zur Anerkennung einer nach deutschem Recht nicht möglichen Eheschließung führen, wie es umgekehrt auch der Fall für deutsche Ehen im Ausland ist.
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04.11.2016, 15:07Inaktiver User
AW: Kinderehen und (Sex-)Beziehungen von Erwachsenen zu Minderjährigen
Ich glaube, es ist tatsächlich so, dass mit der Bezeichnung "Kinderehe" und in den Medien zusätzlich mit der Bebilderung mit einem Foto, auf dem eine erkennbar unglückliche Neunjährige mit ihrem 60jährigen Ehemann zu sehen ist, immer die Vorstellung einer solchen Ehe bei der Thematik eine Rolle spielt. Wir sind uns sicher einig, dass wir solche - unsäglichen, in Deutschland nicht anerkannten Ehe, deren Vollzug darüber hinaus in Deutschland auch strafbar ist - Ehen nicht schützen wollen.
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04.11.2016, 15:07
AW: Kinderehen und (Sex-)Beziehungen von Erwachsenen zu Minderjährigen
Die Kinder sind bei der Frau, wenn sie unter 16 ist, in einer bestimmten Schutzeinrichtung. Wünscht sie Kontakt zum (Ehe)mann, darf sie ihn haben. Heiraten müssen beide mit 18 nach deutschem Recht, wenn sie es wollen.
Nein. Die Kinder bleiben bei der Frau, sie darf Kontakt haben zum Mann.
Warum sollten wir Ehen anerkennen, die nicht unserem Recht entsprechen?
Ich möchte mit meinem Vorschlag das Recht des Mädchens mehr stärken, sie soll Zeit haben, sich zu entscheiden, ob sie Kontakt zum Mann wünscht, und ob sie ihn heiraten möchte. Und in dieser Zeit zwischen Alter X bis 18 wird sie vom deutschen Staat geschützt und ihre Kinder ebenso.
Was ist daran verkehrt?Körperlich Distanz
Sozial zusammen
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Kari Bremnes
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04.11.2016, 15:11Inaktiver User
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04.11.2016, 15:13
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04.11.2016, 15:14Inaktiver User
AW: Kinderehen und (Sex-)Beziehungen von Erwachsenen zu Minderjährigen
@ Lukulla:
Für eine nähere rechtliche Auseinandersetzung, warum es so einfach nicht ist, habe ich jetzt leider keine Zeit. Nur tatsächlich weise ich darauf hin, dass Du die Kinder dem Vater entziehen willst bzw. den Kindern den Vater vorenthalten - unabhängig davon, ob dieser ein liebender, vielleicht mit 21 Jahren noch etwas junger, aber sorgender Papa ist, oder (so ja wohl eher Deine Vorstellung) ein 65jähriger, brutaler notgeiler Patriarch.



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