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  1. User Info Menu

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Ja, mal wieder der Sozialstaat, der versagt hat.... Tut mir leid, aber das finde ich wirklich zum K***.
    Ja, finde ich auch. Und ob verwöhnter Sohni reicher Eltern oder vernachlässigter Sohn armer bildungsferner Menschen aus dem Ghetto der Täter ist - die ekelhafte Tat bleibt die gleiche. Und beide Söhne wissen, dass sie eine Straftat verüben.

    Dieses Sozialromantikgesäusel bringt mich auf die Palme, aber sowas von!
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  2. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Aus einem ZEIT-Artikel:

    Der jüngste Angeklagte, gerade mal 14 Jahre alt, läuft im Trainingsanzug ein. Er macht kurz vor der Zuschauerbank halt, winkt seinen Freunden zu, wie es Fußballstars beim Einzug ins Stadion tun. Er grinst, alles johlt. Auch Alexander, 16 Jahre alt, reckt die Hände zur Siegerpose, als er aus der Haft in den Saal des Hamburger Landgerichts geführt wird. Das Publikum dankt es ihm mit Gelächter.

    Es sind schwerste Verbrechen, die den vieren vorgeworfen werden.
    Dass sie wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt sind und nicht wegen Vergewaltigung, erklärt sich damit, dass das Mädchen alkoholbedingt gar nicht mehr ihren Unwillen erklären und sich wehren konnte, wie es der Vorwurf der Vergewaltigung voraussetzt.


    Aus FOCUS:

    Die Kammer gab folgende Gründe für diese Milde an: Die vier jugendlichen Täter waren alle geständig, zudem hätten sie alle eine positive Sozialprognose.

    Zu erkennen war das vermutlich an der Art, wie sich die Täter im Gerichtssaal aufführten. *Ironie aus*

    Doch warum bekam auch der älteste Vergewaltiger, gleichzeitig der Haupttäter, keine längere Haftstrafe? Schließlich sieht das Strafrecht hier einen Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren vor. Das Gericht nimmt für den 21-Jährigen die sogenannte verminderte Schuldfähigkeit an, da er zur Tatzeit betrunken war.


    Dem Mädchen, das beinahe erfroren wäre, wird die Tatsache, dass es betrunken war, zum Nachteil ausgelegt, dem Täter aber zum Vorteil.
    Das hat doch was

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Naja, man braucht ja nicht in solchen Extremen zu denken. Zwischen "Bewährung für Gruppenvergewaltigung" und "Rübe ab" gibt es sicher noch einen Mittelweg.


    Auch da würde ich denken, dass es Mittelwege gibt. Dass man das aktuelle Urteil für inakzeptabel hält, bedeutet ja nicht, dass man gleich für Wegsperren und Schlüssel wegschmeißen plädiert.

    Ich denke, dass man den Aspekt der Generalprävention nicht völlig ausblenden kann. Ich halte die Signalwirkung solcher Urteile für verheerend.
    Man muss sehen, dass dies EIN Richter oder EINE Kammer entschieden hat. Es gibt immer noch das Rechtsmittel.

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und "Kampf" ist ein verbreiteter Nachname?

    Wie dem auch sei, ich finde es nicht so sinnvoll, den zehnten Köln-Strang aufzumachen. Wenn ich die TE richtig verstehe, dann hadert sie mit unserer Justiz, und in diesem Zusammenhang finde ich es ziemlich egal, wie der durchschnittliche Serbe heißen mag.
    Ich weiß nicht, ob ich direkt hadere....also ob ich mir eine härtere Strafe erdacht hätte. Vielleicht ist es eher so, dass ich mir vor lauter Unverständnis für die Gesamtsituation hilflos vorkomme. Wie soll man gedanklich "ordentlich" bleiben?
    Der Punkt, bei dem ich wirklich wütend hadere, ist der, bei dem der Richter (?) eine günstige sozialprognose angesichts dieses asozialen und unverschämten Verhaltens der Angeklagten sieht.

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Ja, sollen sie haben. Aber auch Strafe: Ich würde sie zwei Jahre lang Klos in kommunalen Einrichtungen putzen lassen, unter Kontrolle und jeden woanders. Putzen lässt viel Zeit zum Nachdenken, und was Sinnvolles für die Allgemeinheit hätten sie auch gleistet.
    Gute Idee und 10 x besser als Gefängnis (zumindest für Jugendliche).

  6. Moderation

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja Ganda du würdest - andere würden was anderes...
    Aber du musst zugeben, dass es wenigstens was Sinnvolles wäre. Und etwas, was ihnen garantiert keinen Spaß machen würde ...
    Und aus diesem Grund haben wir Gesetze!
    Was ich auch gut finde.

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ich komme nochmal zurück auf meinen in der Bri schonmal geäußerten Gedanken (auch im besagten anderen Strang), ein neues durchdachtes System bzgl. Schmerzensgeld für Opfer von Gewalttaten aufzubauen, welches letztlich von den Tätern finanziert wird.
    Wäre ich dafür, zusätzlich.
    *
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  7. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Schmerzengeld kann man jetzt schon im sog. Adhäsionsverfahren im Rahmen des Strafverfahrens aussprechen. Wird nur sehr selten gemacht.

  8. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Admaro Beitrag anzeigen
    Aber auch der "härtere Richter" urteilt im Rahmen des Strafgesetzbuches. Jemand, der Gewalt/Verbrechen ausüben möchte, lässt sich auch von Urtreilen mit lebenslanger Haft nicht abschrecken. Das ist nur Wunschgedanke im "Volk".

    Soll die Justiz als Abschreckung fungieren oder als Rechtsorgan, welches Straftaten ahndet?
    Wenn ich mich auf den Standpunkt stelle, dass Haftstrafen keine Abschreckungswirkung haben und dem Opfer sowieso nicht helfen - wozu brauchen wir dann überhaupt ein ausgefeiltes Rechtssystem?

    Man könnte Vergewaltigungen ja kurzerhand für straffrei erklären und darauf hoffen, dass die Leute es aus moralischen Erwägungen trotzdem bleiben lassen. Abtreibung ist nicht erlaubt, aber straffrei und es ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Eine ähnlich unbürokratische Regelung böte sich doch an. "Wer einen anderen Menschen durch Drohung oder Gewaltanwendung zur Duldung sexueller Handlungen nötigt, dem wird auferlegt, nach erfolgreicher Durchführung eine Therapie im Umfang von 30 Stunden zu absolvieren."

    Wahrscheinlich hast Du völlig recht mit dem, was Du schreibst, aber vermutlich hat das Recht doch irgendwie eine metaphysische Komponente und die Bevölkerung erhofft sich so etwas wie "ausgleichende Gerechtigkeit". Obwohl das in der Praxis an Grenzen stößt.

  9. User Info Menu

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Was mir noch für ein Gedanke einfällt: Anzunehmen, dass so ein Urteil - da so lasch gesprochen - nun zu mehr Straftaten animiert, ist auch so ein Fehlgedanke. "Falsche" Urteile führen nicht zu mehr Gewalt.

  10. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ich komme nochmal zurück auf meinen in der Bri schonmal geäußerten Gedanken (auch im besagten anderen Strang), ein neues durchdachtes System bzgl. Schmerzensgeld für Opfer von Gewalttaten aufzubauen, welches letztlich von den Tätern finanziert wird.
    Leider kann man Menschenwürde nicht kaufen.

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