Da ist was dran, was du schreibst.
Naja, aber wenn bspw. in eine Bank eingebrochen wird, oder ein Geldautomat geknackt, dann scheint es mir schon so zu sein, dass mehr Aufwand betrieben wird, als wenn ein sogenanntes schweres Personendelikt vorliegt.
VanDyck
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22.10.2016, 10:33
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
American Beauty
Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
Daniel Kahneman
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22.10.2016, 14:43Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Sasapi, danke für deine Einblicke

@Migrantenkinder: Es geht in diesen Familien auch oft gegen die Ehre, sich Hilfe von außen zu holen. Was in der Familie geschieht, bleibt auch in der Familie.
Das ist mMn mit ein Grund, warum junge Männer mit Migrationshintergrund so häufig straffällig werden - als Hilfe nötig war, wurde keine geholt.
@Durchmischung in Schulklassen: Das funktioniert, anders als gemeinhin vermutet, recht gut und der befürchtete Leistungsknick bei den "Bürgerkindern" bleibt zumeist aus. Im Gegenteil, Kinder in solchen heterogenen Klassen lernen oft voneinander, was die Lernsituation im Allgemeinen eher erleichtert als erschwert.
Übrigens profitieren häufig auch die Eltern voneinander.
Vielen Dank für den Link, ich fand's lohnenswert zu gucken. Man sieht auch, dass es in solchen Programmen nicht nur um pädagogisches Gelaber geht, sondern es ganz schön zur Sache gehen kann und dass die Leiter wissen, was sie tun und sich nicht von jedem Pseudo-Reue-Geschwätz einwickeln lassen.
Dass man nicht alle retten kann und dass bei manchen dieser Jungen (und Mädchen) die Maßnahme nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist, ist halt leider so.
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22.10.2016, 14:51
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
@Sasapi
Ich lese deine Beiträge immer gerne, weil sie interessant, sachlich und so fundiert sind. Deine Beschreibung der Probleme von "Kleinstheim"-Familien habe ich genau so von einer Bekannten gehört, die ein solches bei sich eingerichtet hat.
Es ist für den "Normalo" erschütternd, was kleine Kinder schon alles erleben mussten. Oder selbst verbrochen haben.
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22.10.2016, 17:29
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Ein Rechtshistoriker hat mir das mal so erklärt, daß in Deutschland früher Gewalttaten vor Schöffengerichten verhandelt wurden und die Geschworenen als Nicht-Juristen und sozusagen Peer Group der Angeklagten gerne relativ milde Strafen verhängten, während die Strafen für Vergehen gegen den Staat (Steuergeschichten usw.) von Berufsrichtern verhängt wurden und ziemlich drastisch ausfielen, und daß dieser Kontrast bei Bestrafungen alle strukturellen Veränderungen des Rechtssystems überlebt hat, bis heute.
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22.10.2016, 19:44
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
[doppelt
Geändert von Opelius (22.10.2016 um 19:50 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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22.10.2016, 19:45
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Liest sich im Gerichtsverfassungsgesetz anders.
Schöffen werden eingesetzt, um eben Berufsrichtern in schwerwiegenden Verfahren als Bürger mitzuwirken., eben wenn es um Bestrafung von Bürgern geht.
Schöffen werden bei folgenden Gerichten eingesetzt:
Amtsgericht
Schöffengericht (§ 29 GVG)
Jugendschöffengericht (§ 33a JGG)
Landgericht
Kleine und Große Strafkammer (§ 76 GVG)
Große Kammer als „Schwurgericht“ (§ 74 Abs. 2 GVG, § 76 GVG)
Kleine und Große Jugendkammer (§ 33b JGG)
Ortsgericht in Hessen als Ortsgerichtsschöffen (§ 4 Ortsgerichtsgesetz[1])
In Deutschland gab es im Jahr 2009 laut Bundesministerium der Justiz 36.956 Hauptschöffen.[2] Für 2015 sind bundesweit über 60.000 ehrenamtliche Richter angegeben.[3]
Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist gemäß § 29 GVG – wie die kleine Strafkammer des Landgerichts – regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. In der großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Die Schöffen sind dem Richter gleichgestellt.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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22.10.2016, 20:26
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Ach Sasapi, du hast ja sowas von recht! Arsch in der Hose - das braucht man wirklich al JA Mitarbeiter - aber wie du sicher weißt, kann man als JA-Mitarbeiter nur alles falsch machen!
Ich hab da mal gearbeitet, ein Fall: Mutter total gefühlskalt (gegenüber Tochter und Ehemann), hatte das Sagen zuhause, Tochter Schulverweigerin - Schulbegleitung durch mich, wir haben uns gut verstanden, aber letztendlich hat das nix genützt (kein Abschluss). Irgendwann wollte Tochter zuhause weg (war nachvollziehbar). Ok - haben wir organisiert, die Mutter war hanz froh, dass sie sich nicht mehr "rumplagen" musste. Nun, schnell hat die Mutter mitgekriegt, adss so ein betreutes Wohnen auch kostet und dafür das Kindergeld draufgeht - na das hatte sie sich aber nicht so vorgestellt! - Egal, nun war es so, basta!
Trotzdem, Lebenslauf der Tochter suboptimal - ich habe aufgehört beim JA und ein paar Wochen später erfahren, dass das Mädel schwanger ist. nun - so ging das weiter, eine Ss nach der anderen - 2 Kinder leben bei den jeweiligen Vätern bzw. den Großeltern. Die anderen Kinder bei ihr.
Es ist nicht so, dass sie großes Interesse an den Kindern hat (treffe sie bis heute ab und an zufällig in der Stadt), Bildung ist Fremdsprache, Anredungen für die Kinder gibt es nicht.ABER: Die Kinder werden meines Wissens nicht geschlagen/misshandelt und zu essen gibts eben auch immer was. Von daher gibt es auch keinen Grund, dort die Kinder aus der Familie rauszunehmen.
Klar, man wünscht sich was anderes für Kinder - trotzdem finde ich es richtig, die Kinder dort zu lassen, solange wie ihnen nichts böses geschieht (körperlich, hungern wtc.). Man muss es einfach akzeptieren, dass die eigenen Maßstäbe nicht für alle gelten. Da fällt mir noch ein Film ein (nach wahren Begebenheiten): Einer Mutter sollte das Kind weggenomen werden, weil sie zu "dumm" war (sie konnte nicht richtig lesen und schreiben und war auch sonst verlangsamt in den Bereichen des täglichen Lebens) - natürlich geht das nicht. Kind blieb dort.
Und egal, ob Beispiel 1 oder 2 - ich kann nun nicht zwingend davon ausgehen, dass die Kinder kriminell werden - gut, sie werden kein Abi machen, trotzdem können aus ihnen ganz normale Bürger werden - gut, Fall 1 produziert vielleicht wirklich die nächste Generation H 4 Empfänger - aber Kriminalität wird ihnen selbst da nicht vorgelebt.
Und ich weiß - würde der Sohn von Fam. 1 ein Mädchen angrabschen, würde er wohl schon von den Eltern . bzw. von der Mutter und dem dann aktuellen Freund - einen Einlauf kriegen, der sich gewaschen hat...Geändert von marylin (22.10.2016 um 20:33 Uhr)
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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23.10.2016, 00:41Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Hm, die Aussagen hören sich nicht so ganz einheitlich an, mal kommen alle, mal nur "zum Teil" in Einrichtungen. Aber es geschieht jedenfalls irgendwas in diese Richtung:
Da gilt Jugendstrafrecht mit ganz eigenen Regeln. Jugendliche Straftäter dürfen nicht bestraft, sondern sollen erzogen werden. Also kommen die drei in Therapieeinrichtungen irgendwo außerhalb von Hamburg.
Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei |*ZEIT ONLINE
Zum Teil sollen sie in Jugendeinrichtungen untergebracht werden oder Therapien machen.Urteil in Hamburg: Bewährungsstrafen nach Gruppenvergewaltigung
Man sollte wohl auch ein Kontaktverbot in Erwägung ziehen, wenn die Eltern wirklich so drauf sind, daß sie eine solche schreckliche Tat bejubeln oder bagatellisieren. Damit hätte man vier Jahre Zeit, die Jungen zu erziehen, aber bitte nicht mit Boxtraining, sondern mit übertragenen sozialen Aufgaben, Gemeinschaftserfahrungen, Erfahrungen des aufeinander angewiesen seins, aber eben auch des sich aufeinander verlassen Könnens usw. usw.
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23.10.2016, 00:52Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Das hat doch überhaupt keinen Bezug zu Deinem zuvor Gesagten. Und ist außerdem noch falsch. Für eine gute Erziehung genügen "genügend gute" Eltern, sogar ein Elternteil. Und ist das wirklich "genügend gut", kann in der Regel nicht mal sonstiger schlechter Einfluß ein Kind völlig verderben.
Trotzdem schaffen Eltern es manchmal nicht, Schwierigkeiten ganz aufzufangen. Selbst gezimmerte, oder von außen kommende. Das ist kein Vorwurf, sondern einfach Tatsache. Daher haben wir in Deutschland eine Menge Hilfsangebote, oder auch Lehrer usw., die oftmals helfen können.
Wenn Eltern aber die Verantwortung für die Erziehung von Vornherein an "das ganze Dorf" abgäben, dann gäben sie sie auch an diejenigen ab, die es nicht "genügend gut", oder sogar "sehr schlecht" machen. Immerhin könnten sie sich dann sagen, daß sie ja "nicht dran schuld" sind. Was allerdings hieße, sie machen sich etwas vor, denn sie hätten ja ihre Verantwortung an auch diese Personen abgegeben, wofür sie ja schon verantwortlich wären.
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23.10.2016, 08:28
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Fehlformulierung meinerseits - ich meinte nicht Schöffen, sondern Geschworene,also wie heute noch z.B. im Jury-System der USA üblich, und es ging eher um vor einigen Jahrhunderten als um heute. Das ist ja das, was dieser Rechtshistoriker meinte: Selbst wenn schon seit einiger Zeit Berufsrichter den Ton angeben, hat sich der aus diesen Jahrhunderten herrührende Unterschied in der Bestrafung bis heute durchgehalten. Aber ich fürchte, wir verlieren gerade mit unseren rechtsgeschichtlichen Detailfragen das eigentliche Thread-Thema aus den Augen.




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