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21.10.2016, 16:10Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
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21.10.2016, 16:11
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Manche verstehen nicht, dass "vorbestraft und verurteilt" in einer funktionierenden Bürokratie durchaus den Rest des Lebens in allen seinen Basics (Wohnung, Job) beeinflussen kann.
Das könnte man z.B. schon hier und da mal öffentlicher machen.
Denn das macht durchaus einen Unterschied aus zu anderen Ländern, in denen der Staat eben nicht funktioniert. Und da muss man auch zugeben, dass unser Staat da durchaus funktioniert und ein beinhartes Gedächtnis besitzt.
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21.10.2016, 16:14
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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21.10.2016, 16:16Inaktiver User
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21.10.2016, 16:20Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Alles schön und gut. Das Problem ist aber, dass so Typen i.d.R. kein Geld haben. Mein Ex hat 5 Jahre lang versucht, dass Geld für eine teure Brille, die ihm ein Typ - nebst Gesicht - grundlos zerschlagen hat, zurück zu bekommen - wie es in der Zivilklage auch fest gesetzt wurde.
Der Typ wohnte aber halt bei Mama, loste ab und lebte von Sozialhilfe. Falls der was verdiente, dann schwarz oder durch Kleinkriminalität.
Das dürfte bei diesen Tätern ähnlich sein. Von daher: Verlorene Liebesmüh.
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21.10.2016, 16:33Inaktiver User
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21.10.2016, 16:39Inaktiver User
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21.10.2016, 16:47
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Geld abgeben, tut zwar weh, aber sie haben ja keins oder es findet sich jemand, der ihnen hilft.
Knast wird in dem Milieu oft als eine Art Auszeichnung verstanden, zumindest tun die jungen Täter so als ob.
Wenn man sie in spezielle Jugend-Psychiatrien steckt, weil mit ihnen nun mal etwas nicht stimmt, hat das eine ganz andere Wirkung. Damit gehen sie nicht so gern hausieren und denken viel eher über sich nach.
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21.10.2016, 16:54
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Weil es zwei Gedanken bei Gefängnisstrafen dabei gibt:
Einmal Sühne-bei Erwachsenen und einmal durch Strafe pädagogisch einwirken bei Kindern/Jugendlichen.
Es geht weder bei Erwachsenen noch bei Kindern um Abschreckung.
Jemand der in Rage gerät, dem sind in dem Moment alle Strafen egal. Er schlägt zu, weil er die Strafe, die dahinter steht komplett ausblendet.Geändert von Cara123 (21.10.2016 um 17:00 Uhr)
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21.10.2016, 16:54
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Selbst wenn sie keins haben, dann wird da monatlich eine Erinnerung liegen und sie müssen sich darum kümmern wie das gelöst wird. Nicht das Opfer.
Das ist mitunter der springende Punkt, den ich daran gut finde. Das ist die richtige Stelle für die Verantwortung. Sie wird dem Schuldigen übertragen.
Momentan muss sich das Opfer kümmern, dass so etwas überhaupt in die Gänge geleitet wird. Ich finde das ist eine wichtige Aufgabe des Staates in diesem Sinne den "Schutz des Opfers" zu übernehmen und die Verantwortlichkeit selbstverständlich an den Täter zu überweisen.
Hier bitteschön: da hast du das von dir verursachte Problem, kümmer dich, ist deine Aufgabe.
Das ist eine Haltungsfrage des Staates, falls ich VanDyck richtig verstanden habe.Geändert von Nicole1965 (21.10.2016 um 16:59 Uhr)



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