Neben der Verwunderung über das Urteil begreife ich folgendes nicht:
Das Mädchen ist spurlos verschwunden. 14 Jahre war Nicole alt, als sie im Februar von vier Männern vergewaltigt und mit Gegenständen malträtiert wurde. Sie wäre fast ums Leben gekommen, denn nach der Gruppenvergewaltigung hatten die Täter sie auf ein Laken gepackt, in einen Hinterhof geschleift und dort bei eisiger Kälte einfach liegen gelassen. Nun ist sie weg. Aus der betreuten Jugendwohnung, in der sie im Februar noch wohnte, ist sie ausgezogen. Niemand weiß, wo sie heute lebt.
Sie ist "ausgezogen"? Wie ist es eigentlich möglich, dass eine schwer traumatisierte Vierzehnjährige, die unter der Obhut des Jugendamtes stand, nicht mehr aufzufinden ist? Ist sie zu Verwandten gezogen? Und wenn ja, warum hält das Jugendamt dann nicht den Kontakt und stellt sicher, dass sie sich stabilisieren kann? Oder ist sie nach der Tat vollends abgestürzt und in der Drogenszene gelandet? Womöglich in die Fänge eines Zuhälters geraten?
Ist sie als vermisst gemeldet? Wird nach ihr gesucht? Ich verstehe das nicht.
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21.10.2016, 14:40Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
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21.10.2016, 14:42Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Das habe ich mir auch überlegt.
Wenn sie im Zeugneschutzprogramm wäre, würde das vielleicht gesagt werden.
Es gibt leider Kinder und Jugendliche, die abhauen, irgendwie überleben. Es dauert einen.
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21.10.2016, 14:48
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Unser Rechtssystem und unser Rechtsempfinden geht eigentlich immer davon aus, dass ein Täter Reue zeigen muss und an der Aufklärung der Straftat mitwirkt. Das tun aber keineswegs alle Täter. Und sie dürfen das. Es wird ihnen meistens vom Richter angeboten (oder Staatsanwalt oder Verteidiger), dass die Strafe milder ausfällen könnte, wenn sie mitwirken.
Rechtsanwalt und Schriftsteller v. Schirach beschreibt in einem seiner Bücher, den Prozess gegen eine Musikergruppe, die eine junge Bedienung gemeinsam vergewaltigten und unter der Bühne entsorgten. Nur ein Musiker hat die Rettung angerufen, man fand das schwerverletzte Mädchen.
Die Verteidiger der Musiker schworen die Angeklagten darauf ein, nichts auszusagen und zum Strafvorwurf zu schweigen. Der Prozess endete mit einem Freispruch mangels Beweises. v.Schirach beschreibt das Ergebnis als "wir haben als junge Rechtsanwälte die Unschuld verloren". Der Fall wurde auch verfilmt und in diesem Jahr im Fernsehen gezeigt.
Höhnisches Gelächter im Gerichtssaal von Seiten eines Angeklagten ist nichts so Ungewöhnliches. Wie soll ein junger Mensch denn reagieren, der schon wesentlich härtere Vernehmungen bei der Polizei monatelang hinter sich hat. Die haben vielleicht noch seine Sprache gesprochen, er versteht juristisches Ausloten einfach nicht. Und weil er es nicht verstanden hat, lacht er.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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21.10.2016, 14:55Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Ich vermute, dass es ihr gut täte, zu sehen, dass sie mit ihrem Leid ernst genommen wird - auch von der Justiz, und dass die Täter nicht straflos davon kommen.
Durch die Art, wie sich die Täter vor Gericht aufführten, kann sich das Opfer doch nur verhöhnt fühlen.
Für ein Mädchen in der Pubertät, das ohne familiären Rückhalt ist, muss das wirklich schlimm sein. Man kann nur hoffen, dass sie das seelisch einigermaßen weg stecken kann und nicht daran zerbricht.
Heisst auch, dass niemand weiss, ob sie noch lebt.
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21.10.2016, 14:56Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Opelius diese Täter haben mit Sicherheit einen Übersetzer. Hier jetzt auf Verunsicherung machen ist völlig fehl am Platz. Für mich bedeutet das lachen etwas anderes. Man lacht schlichtweg unsere Justiz aus, denn man ist aus dem eigenen Land etwas anderes gewohnt. Und genau deshalb müssen klare Grenzen gezogen werden mit einem umfassenden Strafmaß, damit andere sehen, dass wir durchaus in der Lage sind, angemessene Strafen zu erteilen.
Das was das Gericht daraus gemacht hat, hat überhaupt nichts mehr mit angemessen zu tun. Das war in meinen Augen einfach nur noch erbärmlich und dem Opfer gegenüber äußerst ungerecht.
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21.10.2016, 14:59Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Ich denke Opelius meint die Art der Sprache - das hat nichts mit Übersetzung in eine andere Sprache zu tun, sondern, wie man mit jemandem spricht.
Juristendeutsch heißt oft: lange Sätze, eine bestimmte Wortwahl... das verstehen auch viele deutsche Straftäter nicht.
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21.10.2016, 15:08Inaktiver User
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21.10.2016, 15:15Inaktiver User
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Sorry, aber solche "woanders ist es viel schlimmer"-Argumentation ist doch Kindergarten!
Das macht solche Fehlurteile (!) kein bisschen besser. Und die kommen ganz zufällig gehäuft bei Vergewaltigungen vor. Komisch ...
Zum einen: Woher willst du das wissen? Zum anderen: Es sollte ja zunächst mal um Bestrafung der Täter gehen. Und dieses Urteil ist keine Bestrafung, sondern eine Aufforderung, es noch mal zu machen!
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21.10.2016, 15:16
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21.10.2016, 15:17
AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem
Die Urteile sind doch gestaffelt nach Alter und dem was man bei der Tat gemacht hat.
Und Aufnehmen, so geschmacklos es ist, kann man nicht mit der Durchführung der Vergewaltigung vergleichen.
Der 21-Jährige hätte mehr verdient, da ist das Gericht im unteren Mittelfeld geblieben. D.h. er hätte gesetzlich auch weniger oder auch einige Jahre mehr bekommen können.
Ich finde die Urteile für Kinder und das sind sie ja, angemessen.
Eine günstige Sozialprognose bedeutet, dass sie geregelt zur Schule gehen und ein Zuhause haben, wo für sie gesorgt wird.
Des Weiteren wird sich das Jugendamt um diese Kinder kümmern und die Familien begleiten.
Außerdem geht das Jugenstrafrecht davon aus, dass man auf die Jugendlichen einwirken kann. Es geht nicht um Sühne, sondern um Einwirken auf ein Kind.
Denn ein Menschenleben soll nicht mit 14 oder 16 wegen einer solchen Straftat beendet sein, sondern sein Leben soll eine bessere Wendung nehmen.
Das Begrüßen und das Gejohle im Gerichtssaal kann auch anders interpretiert werden.
Ich war nicht dabei, sondern bekomme eine Wiedergabe aus dritter Hand eines mehr oder minder begabten Reporters von dem mitunter munter abgeschrieben wird.
Solange ich nicht alles kenne und gehört habe, maße ich mir kein Urteil an, sondern überlasse es den Richtern, die alle wesentlichen Fakten kennen.
Was mich an der Stelle aber nun wirklich stutzig macht ist, wie eine dem Jugendamt Schutzbefohlene überhaupt in diese Lage damals geraten und jetzt auch noch komplett abtauchen kann, ohne, dass jemand weiß wo dieses Kind ist.
So etwas macht mir Sorge und sie scheint ja auch die Freiheit irgendwie zu suchen und dabei sucht sie sich ihre Gesellschaft, in der sie sein möchte wohl nicht gerade sorgfältig aus.


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