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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich fände es richtig. Unter "anders" versteh ich härter.
    Eigentlich ist es ja auch grotesk:
    Fährst du mit deinem Auto schuldhaft einen Radfahrer um, dann kriegst du ordentlich was aufgebrummt. Passiert das auch noch unter (starkem) Alkoholeinfluss, dann fällt die Strafe härter aus.
    Haust du jemandem mit einem Knüppel auf den Kopf, kriegst du auch was aufgebrummt. Bist du allerdings (stark) betrunken dabei, dann fällt die Strafe sehr vermutlich geringer aus ...

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  2. gesperrt

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht.
    Ich verteidige weder den Hamburger Fall noch finde ich die laschen Haftstrafen gut. Soviel vorab.

    Aber der Tübinger Fall hatte keine Geständnisse und das Gericht ging davon aus dass es geplant war.

    Meinetwegen können die Tübinger 10 Jahre ins Gefängnis und die Hamburger, die gestanden haben 5 Jahre gemeinnützige Arbeit verdonnert werden. Ich bin für härtere Strafen. Aber bitte keine Profistraftäter durch Jahre des Gefängnisses heranzüchten, die auch anders könnten.

    Aber es gibt Unterschiede der Fälle, die ich sehe.

  3. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Admaro Beitrag anzeigen
    Da bin ich dir wohl jetzt ungewollt auf den Schlips getreten.
    [...]
    Sorry, wirklich.
    Danke.

    Bei diesem Thema bin ich definitiv viel dünnhäutiger als sonst. Ich glaube, das geht nicht nur mir so.

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ja, schön und gut - aber davon hat das Opfer nichts.
    Die Diskussion hier richtet aus meiner Sicht (mal wieder) viel zu sehr den Fokus auf den/die Täter - die Wiedergutmachung für das Opfer bleibt jedoch weitgehend auf der Strecke.

    VanDyck
    Ich habe keine Ahnung, was bei dem Mädchen zur Wiedergutmachung reichen würde....in einem Post früher wurde Schmerzensgeld genannt. Okay, nur woher nehmen? Wie hoch wird der Schmerz finanziell bewertet?
    Die Täter sollen "überwiegend Reue gezeigt" haben, aber haben sie überwiegend Einblick in ihre Tat? Oder ist ihnen von den Verteidigern eingebläut worden, dass sie gefälligst reuig sein sollen?
    Wenn Strafe im Jugendstrafrecht einen erzieherischen Aspekt haben soll, wäre es ja sehr sinnvoll, die Jugendlichen mit ihrem Opfer eines Tages zu konfrontieren, um ihrer Reue Ausdruck zu verleihen ( meinetwegen nach Kloputzen und gemeinnütziger Arbeit)....was ist aber, wenn zu erwarten ist, dass sie immer weiter auf Popstar machen und sich cool finden.

    Abgesehen davon, dass das Mädchen wohl aus ihrer Unterbringung abgehauen und nicht habhaft ist.

  5. gesperrt

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von marylin Beitrag anzeigen
    ...stellt sich die Frage, ob er schwerkriminell WIRD nicht, er IST es ja schon.
    ok einverstanden.
    Ich sehe jedoch auch noch andere Strafen als sinnvoll.

    Arbeiten statt rumhocken finde ich bei einigen durchaus als strafmächtiger und es würde die "Ausbildung zum Schwerkriminellen im Gefängnis" umgehen, bei Leuten die offensichtlich noch keinen Hang zum mafiösen Verhalten haben.

    Die Leute kommen ja dennoch irgendwann frei.

  6. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    Aber der Tübinger Fall hatte keine Geständnisse und das Gericht ging davon aus dass es geplant war.
    Die Sache mit den Geständnissen ist so ein Aspekt, der mich als juristischen Laien irritiert. Die Tat ist schießlich in Teilen gefilmt worden und die Sachbeweise (bewusstloses, unterkühltes Opfer, Spermaspuren) waren erdrückend. In Anbetracht dessen erscheint mir ein "glaubwürdiges Geständnis" nicht als bemerkenswert.

    Davon abgesehen hat zumindest der erwachsene Angeklagte die Tat bis zuletzt bestritten. Was in der ganzen Konstellation nachgerade absurd ist.

    Nur der älteste Täter kommt ins Gefängnis. Bosco P. ist 21 Jahre alt und damit erwachsen. Er hat sich bis zuletzt uneinsichtig gezeigt. Im Prozess hatte er behauptet, die 14-jährige Nicole hätte freiwillig mit ihm Sex gehabt. (aus dem bereits verlinkten Zeit-Artikel)

    Hinzu kommt ja die lebensgefährliche Behandlung des Opfers, die in Tübingen so nicht gegeben war.

  7. gesperrt

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    HD...Ich verstehe was du meinst

  8. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Vielleicht sollte man mal reflektierten was die Tat für das Mädchen bedeutet, abgesehen von den rein körperlichen Schäden. Man muß hier mit massiven psychischen Auswirkungen rechnen. Es kann durchaus möglich sein, dass dieses Mädchen nie wieder in der Lage ist, eine Partnerschaft einzugehen, sich eine Angsterkrankung manifestiert.
    Keiner kann mir weis machen, dass solche Erlebnisse die Psyche nicht so verändern, dass keine bleibenden Schäden entstehen.

    Und der Hergang der Tat mit dem Ablegen in der Eiseskälte ist für mich ein versuchter Mord. Das hätte zur Anklage gebracht werden müssen. Meist reagieren die Richter dann nicht so milde. Solch ein Abschaum von Mensch müßte lebenslang hinter Gitter.

  9. gesperrt

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ja, schön und gut - aber davon hat das Opfer nichts.
    Von meinem Herzen her stimme ich dir zu. Aber bei mir ist inzwischen auch durchgesickert, dass leider das Strafrecht nicht darauf ausgelegt ist dem Opfer widergutmachung zu geben.

    Die Diskussion hier richtet aus meiner Sicht (mal wieder) viel zu sehr den Fokus auf den/die Täter - die Wiedergutmachung für das Opfer bleibt jedoch weitgehend auf der Strecke.
    Genau deshalb poche ich auf Arbeiten. Kostenlos. Der eingesparte Betrag für die Arbeit sollte in Opferinitiativen gehen....ebenso sollten die Täter vollends für Folgeschäden, Psychologische Betreuung und Wiederaufarbeitung des geschehenen aufkommen müssen, statt dass dies die Gemeinschaft tut (über die Krankenkasse).

    Was ich ja komisch finde, bei jeder Art von "Wiedergutmachung" selbst im Sinne der geldwerten Haftpflicht: es wird nur das ersetzt was kaputt ist, für die extrabelastung bekommt das Opfer überhaupt nichts.

    Es stimmt tatsächlich, dass das Opfer vollkommen alleine gelassen wird.

    Um mal einen weniger emotional aufgeladenen Fall zu nehmen: ich hatte mal einen Unfall, von einem anderen verschuldet. Jacke war kaputt, Hose war kaput, ein Arbeitstag weg, weil ich im Krankenhaus untersucht werden musste und ich hatte Bürokratie auf dem Tisch für dessen Erledigung mich niemand bezahlt hat und musste sowohl neue Jacke als auch neue Hose besorgen. Es wurde bezahlt: der noch übrig geblieben Geldwert meiner Anziehsachen und dann bekam ich noch 300€ weil der Schuldige mich beleidigt hatte und Zeugen das ebenfalls ausgesagt hatten. Meine Stunden im Krankenhaus bezahlte niemand, den Mehraufwand auch nicht. Und eine neue Jacke kostete 200€ ich bekam für die alte aber nur noch 70€, weil sie ja schon ein Jahr alt war.

    Habe ich auch nicht verstanden.
    Geändert von Nicole1965 (21.10.2016 um 14:44 Uhr)

  10. User Info Menu

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Rene66 Beitrag anzeigen
    Ich habe keine Ahnung, was bei dem Mädchen zur Wiedergutmachung reichen würde....in einem Post früher wurde Schmerzensgeld genannt. Okay, nur woher nehmen?
    Das Geld könnte von den Tätern kommen.

    Denkbar ist ein staatlicher Fond oder Topf (oder wie immer man es nennen will). Selbstverständlich würden dann Schadensersatzzahlungen aus diesem Topf direkt an die Opfer gezahlt werden; es gäbe also keine direkten Zahlungen vom Täter an das Opfer.
    Und wie schon von mir angedeutet: das Geld vom Täter holt sich der Staat dann direkt vom Täter, da hat das Opfer der Gewalttat nichts mit zu tun, und schon gar nicht hat das Opfer mit der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche zu tun.
    Vorstellbar wären unter Umständen auch Abschläge für das Opfer bei Steuern oder Krankenversicherung, evtl. Zuschläge bei der Rente.
    Wichtig: kein Opfer eines Gewaltverbrechens wäre bei solch einem Modell gezwungen, Schadensersatzzahlungen vom Staat auch anzunehmen - selbstverständlich kann auch darauf verzichtet werden. Sollte das der Fall sein, muss der Täter aber dennoch in den staatlichen Topf einzahlen.
    Das ganze wäre als ERGÄNZUNG zur üblichen Strafverfolgung und ggfs. Verurteilung der Täter zu verstehen, und kein Ersatz oder wie auch immer.

    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    Aber bei mir ist inzwischen auch durchgesickert, dass leider das Strafrecht nicht darauf ausgelegt ist dem Opfer widergutmachung zu geben.
    Dann muss das Strafrecht eben in diesem Sinne modifiziert werden, ganz einfach.

    Genau deshalb poche ich auf Arbeiten. Kostenlos. Der eingesparte Betrag für die Arbeit sollte in Opferinitiativen gehen....ebenso sollten die Täter vollends für Folgeschäden, Psychologische Betreuung und Wiederaufarbeitung des geschehenen aufkommen müssen, statt dass dies die Gemeinschaft tut (über die Krankenkasse).
    Okay, ist auch denkbar.

    VanDyck
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    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
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