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  1. gesperrt

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Für den 21jährige Täter aber wirkte sich die Tatsache, dass er besoffen war, strafmildernd aus.

    Das ist etwas was mich generell sehr irritiert.

  2. gesperrt

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von marylin Beitrag anzeigen
    Ähm - ja, es handelt sich ja um Straftäter - oder wie bezeichnest du jemanden, der eine Frau vergewaltigt?
    Und arbeiten kann man auch, wenn man im Gefängnis ist.
    Offensichtlich hast du mein Post nicht gelesen.

    Es geht darum, dass sie nach Jahren im Gefängnis quasi von anderen Straftätern eine Ausbildung bekommen.

    Sie gehen als "Amateur" rein und kommen als "Profis" mit einem riesigen Netzwerk raus. Wenn sie vorher noch nicht schwerkriminell waren, sind sie es danach.

  3. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von animosa Beitrag anzeigen
    Nix sooo schlimmes? Die sind überzeugt davon, dass sie Helden sind!
    Natürlich. Sie haben nicht nur dieses (für sie unehrenhafte) Mädchen benutzt, sie haben auch noch in aller Öffentlichkeit demonstriert, was sie von der deutschen Justiz halten. Für diese Verhöhnung dürfen sie sich ihrer Lacher sicher sein.

    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    Mich wundert das Urteil nicht, sie wurden verurteilt wie andere Fälle auch.
    Das stimmt nicht.
    In Tübingen gab es in einem ähnlichen Fall lange Haftstrafen.

    Der Fall wurde als Vergewaltigung behandelt.
    Bei den jungen Angeklagten urteilte das Gericht nach Jugendstrafrecht. Zwei der Täter müssen sieben Jahre ins Gefängnis, der dritte sechs Monate länger, der vierte ein halbes Jahr kürzer. Die Höchststrafe für Vergewaltigung liegt im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren Haft.

    Im aktuellen Fall hätten die Strafen eigentlich noch härter ausfallen müssen, denn das Mädchen war erst 14.

    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    Es geht darum, dass sie nach Jahren im Gefängnis quasi von anderen Straftätern eine Ausbildung bekommen.
    Sie gehen als "Amateur" rein und kommen als "Profis" mit einem riesigen Netzwerk raus.
    Dann sollte man gerade bei Kapitalverbrechen vielleicht ganz auf Gefängnisstrafen verzichten, damit die Täter im Gefängnis keine "Ausbildung" bekommen. *Sarkasmus aus*

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    Nö....die sollen mal schön vier Jahre gemeinnützig arbeiten.
    Ja, schön und gut - aber davon hat das Opfer nichts.
    Die Diskussion hier richtet aus meiner Sicht (mal wieder) viel zu sehr den Fokus auf den/die Täter - die Wiedergutmachung für das Opfer bleibt jedoch weitgehend auf der Strecke.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  5. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    Das ist etwas was mich generell sehr irritiert.
    Das geht mir genauso. Manchmal denke ich, das wäre sogar eher belastend. Denn - eigentlich weiß man was Alkohol bewirkt. Dann dürfte es wahrscheinlich keine 0,8 Promille geben und das ist in der Bevölkerung schwer durchsetzbar....

    (Nicht bei mir... aber vielen anderen)

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Nicole1965 Beitrag anzeigen
    Offensichtlich hast du mein Post nicht gelesen.

    Es geht darum, dass sie nach Jahren im Gefängnis quasi von anderen Straftätern eine Ausbildung bekommen.

    Sie gehen als "Amateur" rein und kommen als "Profis" mit einem riesigen Netzwerk raus. Wenn sie vorher noch nicht schwerkriminell waren, sind sie es danach.
    Das könnte ich so sehen, wenn es sich um jemanden handelt, der ein paar mal geklaut hat, oder im Suff ein paar Scheiben eingeschlagen hat, oder sich Geld ergaunert hat... aber wenn man einen Vergewaltiger vor sich hat, stellt sich die Frage, ob er schwerkriminell WIRD nicht, er IST es ja schon.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das geht mir genauso. Manchmal denke ich, das wäre sogar eher belastend. Denn - eigentlich weiß man was Alkohol bewirkt. Dann dürfte es wahrscheinlich keine 0,8 Promille geben und das ist in der Bevölkerung schwer durchsetzbar....
    Wieso nicht durchsetzbar?
    Es geht ja darum, mglw. grundsätzlich zu überdenken, inwiefern (bestimmte/schwere) STRAFTATEN unter Alkoholeinfluss von Gerichten nicht mehr anders bewertet werden, als wenn diese Taten im nüchternen Zustand begangen worden wären.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
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  8. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Wieso nicht durchsetzbar?
    Es geht ja darum, mglw. grundsätzlich zu überdenken, inwiefern (bestimmte/schwere) STRAFTATEN unter Alkoholeinfluss von Gerichten nicht mehr anders bewertet werden, als wenn diese Taten im nüchternen Zustand begangen worden wären.
    Ich fände es richtig. Unter "anders" versteh ich härter.

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    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich habe mit keinem Wort gefordert, dass Richter sich nicht an das Strafgesetzbuch halten sollten. In dieser Hinsicht habe ich mich auch nicht missverständlich ausgedrückt.

    Solche Unterstellungen, garniert mit einer ganzen Reihe von "lustigen" Zwinker-Smileys in Serie, finde ich im Kontext dieses Strangs wirklich nicht besonders höflich oder gelungen.
    Da bin ich dir wohl jetzt ungewollt auf den Schlips getreten. War ganz und gar nicht meine Absicht. Ich mag deine Beiträge sehr, weil du dir Gedanken machst und sehr m. E. besonnen schreibst.

    Sorry, wirklich.

  10. Inaktiver User

    AW: Urteil Gruppenvergewaltigung an einer 14-jährigem

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Wieso nicht durchsetzbar?
    Es geht ja darum, mglw. grundsätzlich zu überdenken, inwiefern (bestimmte/schwere) STRAFTATEN unter Alkoholeinfluss von Gerichten nicht mehr anders bewertet werden, als wenn diese Taten im nüchternen Zustand begangen worden wären.
    In dieser Hinsicht bin ich ambivalent. Jemand, der schwere Delikte gegen Leib und Leben kaltblütig in nüchternem Zustand begeht, ist mir noch sehr viel unheimlicher als ein betrukener Straftäter.

    Wobei man vielleicht nochmal differenzieren müsste. Jemand, der keinen Alkohol gewöhnt ist, ist unter Umständen anders zu betrachten als jemand, der genau weiß, dass er unter Alkoholeinfluss aggressiv wird.

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