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  1. Moderation

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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    Unrealistisch war das ganze aus meiner Sicht an mehreren Stellen.

    - wenn ich ein Flugzeug entführe um es in etwas hineinstürzen zu lassen, dann ist mein Ziel nicht 63 Minuten entfernt, sondern maximal 10 Minuten

    - wenn ich "weiß", dass ein bestimmtes Ziel anvisiert wird, dann evakuiere ich diese Ziel


    Was vermutlich realistisch war, dass man von außen schlicht nicht mitbekommt, was an Bord vor sich geht, weil man von einem Abfangjäger eben nicht wirklich in das Flugzeug hineinschauen kann - der Pilot konnte nicht wissen, wer dort noch lebt und handlungsfähig ist, er konnte nicht sehen, was die Passagiere tun oder nicht tun. Er hatte nur die Vermutung, dass sich die Insassen nicht selbst helfen können.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Gefahrenabwehr? Gefahr im Verzug?

    Jeder Polizist, jeder Soldat kann eine Waffe gebrauchen und Menschen damit töten.
    Es ist per se in den Dienstbeschreibungen eines staatlichen Beamten, der in der Verteidigung des Staates tätig ist und eine Waffe hat, angelegt, dass er aktiv Menschen töten darf.
    Ja, aber sie dürfen doch keine Unschuldigen erschießen.
    Wissen beginnt mit der Erkenntnis der Unzuverlässigkeit der Wahrnehmungen, mit der Zerstörung von Täuschungen, mit der "Ent-täuschung"

    Erich Fromm

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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen


    Meine Entscheidung habe ich tatsächlich am Ende der Sendung getroffen und ja insofern auf juristischer Basis, dass unser derzeitiges Recht diesen staatlichen Eingriff, dass der Staat aktiv entscheidet, dass unschuldige Menschen aktiv zu töten sind nicht hergibt. Das Konstrukt des übergesetzlichen Notstandes, dass in der Urteilsbegründung bemüht wurde, steht juristisch auf sehr wackeligen Beinen und überzeugt mich nicht.

    Und ich gehe da ganz mit dem Bundesverfassungsgericht und dem hocherregten Gerhard Baum d'accord. Die Würde des Menschen ist unantastbar und der Staat hat kein Recht aktiv zu Unschuldige zu töten.
    Und - aus meiner Sicht - wenn wir das anders sehen, dann hat der Terrorismus gewonnen.


    Wenn ich auch rein persönlich viel Verständnis für die Entscheidung des Piloten in seiner Situation haben - ich kann auch nicht ausschließen, dass ich genauso entschieden hätte, wenn ich die Pilotin gewesen wäre. Ebenso wie ich (ja anders Thema) gefühlsmäßig Selbstjustiz an Vergewaltigern von Kindern vollkommen verstehen kann - aber rechtlich ist sie trotzdem und aus gutem Grund verboten.

    Ebenso, wie ich gefühlsmäßig immer wieder in die Situation komme, dass ich eine Todesstrafe für bestimmte Straftäter völlig in Ordnung empfinde, aber trotzdem eine energische Gegnerin der Todesstrafe bin.
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finde ich auch absolut richtig, aus den von dir genannten Gründen.
    Der Staat hat kein Recht, Tötungen gesetzlich zu erlauben, die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.

    Trotzdem finde ich Bejahung eines übergesetzlichen Notstands für eine EinzelPerson, die in einer akuten Lage eine Entscheidung getroffen hat , nicht abwegig.
    Hier natürlich besonders schwierig, da die hier handelnde Person als Soldat Teil staatlicher Gewalt war.
    Wie sähe deine Entscheidung aus, wenn kein Soldat, sondern eine Privat Person gehandelt hätte?

  4. Moderation

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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Gefahrenabwehr? Gefahr im Verzug?

    Jeder Polizist, jeder Soldat kann eine Waffe gebrauchen und Menschen damit töten.
    Es ist per se in den Dienstbeschreibungen eines staatlichen Beamten, der in der Verteidigung des Staates tätig ist und eine Waffe hat, angelegt, dass er aktiv Menschen töten darf.

    Die Bundeswehr darf es nicht innerhalb von Deutschland - nur aufgrund einer besonderen Ermächtigung - ich empfehle auch hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu lesen.

    Und auch Polizisten dürfen nicht mal so eben von der Waffe Gebrauch machen, und die werden zum Glück gut darin ausgebildet, dass sie wissen, was sie tun dürfen und was nicht.


    Interessant übrigens wer sich bei den Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichtes alles geäußert hat und auch wie.
    Ich kannte das Urteil vorher, habe es aber eben nochmal auszugsweise nachgelesen, weil es nicht zu meinem täglichen Brot gehört.
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  5. Moderation

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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Wie sähe deine Entscheidung aus, wenn kein Soldat, sondern eine Privat Person gehandelt hätte?
    Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, gut möglich, dass ich es bei einer Privatperson anders beurteilen würde.


    Also wenn zB ein Passagier Mcguyver-mäßig mit improvisierter Waffe das Flugzeug zum Absturz bringt und es schafft, das Flugzeug so über einem See abstürzen zu lassen, dass es eine Notwasserung mit einigen Überlebenden gibt.
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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    ..
    - wenn ich ein Flugzeug entführe um es in etwas hineinstürzen zu lassen, dann ist mein Ziel nicht 63 Minuten entfernt, sondern maximal 10 Minuten

    - wenn ich "weiß", dass ein bestimmtes Ziel anvisiert wird, dann evakuiere ich diese Ziel
    zu 1. ich weiss nicht, was Du meinst.
    Der Pilot sagte, der Abschuss kam zum letztmöglichen Zeitpunkt, also ca. 15 km vor der Arena. Ich habe das auf GoogleMaps angeschaut, das war etwa in Höhe Eching, (oder einem vergleichbaren Ort mehr östlich gelegen) also 15km vor München. Das ist wirklich die allerletzte Chance, noch einen "Kartoffelacker" als Absturzplatz zu erreichen. Kurz danach, als 1 bis 2 Flugminuten später beginnt das Stadtumfeld mit bewohnten Gebäuden.

    zu 2. Man wusste das Ziel nicht, das wurde erst klar, als das Flugzeug seine Route nicht änderte und dann auf die Arena zuflog. Da war es zu spät, um zu evakuieren Und selbst wenn der Befehl käme und es geklappt hätte, wäre das Flugzeug in die Arena gestürzt. Vergleiche Lufthansa Absturz in den französischen Alpen.

    Man hätte also prophylaktisch ALLE möglichen Ziel auf dem Weg von Berlin nach München, inkl. aller Häuser evakuieren müssen. Realistisch?
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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    @ Promethea: Danke für Deine Antwort.

    Ich grüble selbst für mich noch darüber.

    @Lukulla, hätte man es aber nicht wenigstens versuchen müssen mit der Evakuierung möglicher Anschlagsziele? Wenn die Bundeswehr dafür schon extra Listen hat?
    Als milderes Mittel im Vergleich zum Abschuss hätte das geprüft werden müssen, nicht von unserem Piloten, aber von der Bundeswehrführung und dem Verteidigungsministerium?

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    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Die Bundeswehr darf es nicht innerhalb von Deutschland - nur aufgrund einer besonderen Ermächtigung - ich empfehle auch hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu lesen.
    Nun in dem Fall sind Soldaten in Kampfjets ausgeflogen mit allen Rechten, die sie haben.
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  9. gesperrt

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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Nun in dem Fall sind Soldaten in Kampfjets ausgeflogen mit allen Rechten, die sie haben.
    Aber nicht mit dem entscheidenden Recht, nämlich dem Recht, das Flugzeug abzuschießen.
    Dieses Recht wurde ihnen vom Bundesverfassungsgericht aberkannt.

  10. Moderation

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    AW: Film: Terror. Flugzeugabschuss. Gerichtsverhandlung.Zuschauer sind Schöffen

    Mit meinem Punkt zu erstens meinte ich, dass das Handeln des Terroristen unrealistisch dargestellt wurde.

    Wenn ich ein Ziel in München habe, dann kapere ich die Maschine erst so kurz vor München, dass niemand mehr eingreifen kann und wenn ich die Maschine kurz hinter Berlin kapere, dann wende ich und stürze auf ein Ziel in Berlin. Das ein Terrorist, der es ernst meint noch über eine Stunde durch die Gegend fliegt halte ich für unrealistisch - und eher ein Indiz dafür, dass er es nicht ernst meint, so wie der Sportflieger über Frankfurt (auf den am Anfang und auch im Urteil des BVerfG hingewiesen wurde oder eine Reihe von internationalen Flugzeugentführungen der letzten Jahre, bei denen es nur darum ging wo ander hinzufliegen oder ähnliches.

    Daher steht für mich auch im Film nicht fest, was der Entführer tatsächlich wollte und getan hätte.
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