Damit hat sie unter Beweis gestellt, dass sie bereits ein dreiviertel Jahr gut auf die Gesundheit und das Leben des Kindes geachtet hat und hat eine enorme Kraftanstrengung und Gefährdung der eigenen Gesundheit aufgebracht, dieses Kind zur Welt zu bringen.Zitat von Inaktiver User
Das scheint soweit mir bekannt ist, weltweit niemand infrage zu stellen.
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02.01.2007, 10:00Inaktiver User
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
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02.01.2007, 10:44
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
Dazu muss man aber sagen, dass es Stoiber nicht so sehr um die Kinder geht. Ihm geht es in erster Linie darum, dass möglichst viele Leute heiraten.
Zitat von lordsofmidnight
Für ihn ist die Ehe das höchste Gut, nicht die Familie.
Wenn es dem lieben Vater so wichtig ist das Sorgerecht für sein Kind zu bekommen, weshalb hat er denn dann nicht geheiratet, bevor er die Frau geschwängert hat?
Ausserdem hat doch das Sorgerecht lediglich Auswirkung darauf, dass die Mutter z.B. nicht alleine für das Kind ein Konto eröffnen kann, über die Schulart nicht alleine entscheiden kann, keinen Reisepass für das Kind alleine beantragen kann.
Ich finde es fraglich, ob die Tatsache, dass sie vor einer Kontoeröffnung den Vater fragen muss, wirklich einen Kindsmord verhindern würde.
Ach ja, da war doch jetzt erst zu Weihnachten so ein Fall, wo die Mutter, brav verheiratet, ganz normale Familie, ihr Kind an Heilig Abend nach einem Streit mit dem Ehemann getötet hat.
Eine Ehe schützt das Kind also nicht vor Mord.
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02.01.2007, 11:33
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
@gresse:
Ich gehe davon aus, dass die meisten Eltern, egal ob verheiratet, getrennt oder alleinerziehend, ihre Kinder nicht umbringen, weil sie sie lieben und nicht, weil sie von ihrem Partner kontrolliert werden.
Ich bin der Meinung, daß Alleinerziehende größere Probleme bei der Bewältigung des Alltags haben, da eben ein Partner fehlt.
Wächst ein Kind bei den leiblichen Eltern auf, ist daher die Gefahr wesentlich geringer, daß diese Probleme auf das Kind projiziert werden, gerade bei labilen Alleinerziehenden.
Vielleicht wegen einer - zugegebenermaßen zu vernachlässigenden Kleinigkeit- sie hat das Kind geboren
@ herbstfrau
Und wer hat´s gezeugt?
Allein die Tatsache, daß die Mutter das Kind geboren hat, berechtigt doch nicht zum Anspruch eines mütterlichen Exklusiv-Zugriffs.
@ yana:
Dazu muss man aber sagen, dass es Stoiber nicht so sehr um die Kinder geht. Ihm geht es in erster Linie darum, dass möglichst viele Leute heiraten. Für ihn ist die Ehe das höchste Gut, nicht die Familie.
Mag sein. Wenn er die Ehe als das höchste Gut ansieht, kann er das ja machen. Ist für mich nicht die Optimallösung, aber immer noch besser als wenn das höchste Gut (wie aktuell) in der Freiheit der Frau besteht sich selbst zu verwirklichen, auf Kosten von Kindern, Vätern und Gesellschaft.
Wenn es dem lieben Vater so wichtig ist das Sorgerecht für sein Kind zu bekommen, weshalb hat er denn dann nicht geheiratet, bevor er die Frau geschwängert hat?
Nochmal: Wiese muß ein Vater erst dafür heiraten? Die Mutter muß es ja auch nicht. Ich sehe Vater und Mutter als gleichberechtigt und -verpflichtet an. Wenn Du den Vater nicht für würdig befindest gleiche Rechte wie die Mutter zu haben, darfst Du Dich dann aber auch nicht wundern, wenn manche Väter auch keine gleichen Pflichten wahrnehmen möchten.
In anderen Ländern wie Frankreich oder auch in Osteuropa gibt es übrigens ganz selbstverständlich ein Sorgerecht automatisch für beide.
Ausserdem hat doch das Sorgerecht lediglich Auswirkung darauf, dass die Mutter z.B. nicht alleine für das Kind ein Konto eröffnen kann, über die Schulart nicht alleine entscheiden kann, keinen Reisepass für das Kind alleine beantragen kann.
Ich finde es fraglich, ob die Tatsache, dass sie vor einer Kontoeröffnung den Vater fragen muss, wirklich einen Kindsmord verhindern würde.
Unsinn. Davon war hier nie die Rede.
Ach ja, da war doch jetzt erst zu Weihnachten so ein Fall, wo die Mutter, brav verheiratet, ganz normale Familie, ihr Kind an Heilig Abend nach einem Streit mit dem Ehemann getötet hat.
Eine Ehe schützt das Kind also nicht vor Mord.
Hat auch nie jemand behauptet. Ich stelle jedoch in den Raum, daß ein Kind bei den leiblichen Eltern wesentlich besser geschützt ist als bei einer alleinerziehenden Mutter mit neuem Lover, denn bei diesen beide Gruppen ist erwiesenermaßen ein Kind wesentlich häufiger gefährdet, sowohl in Bezug auf Mißbrauch als auch in Bezug auf Tötung des Kindes.
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02.01.2007, 11:48Inaktiver User
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
Zitat von lordsofmidnight
Da will ich dir gar nicht widersprechen.
Aber welche Konsequenzen willst du daraus ziehen? Zwangsheirat werdender Eltern, Verbot von Scheidungen, Trennungen, Patchwork-Familien? Völlig absurd!
Und das gemeinsame Sorgerecht ist zunächst einmal ein juristischer Begriff und sagt doch gar nichts darüber aus, in welcher Familie (Herkunfts- oder Patchworkfamilie) das Kind lebt. Auch bei einem gemeinsamen Sorgerecht der geschiedenen Eltern kann z.B. das Kind mit der Mutter und deren neuen Partner in einer Familie leben. Oder die geschiedene Mutter lebt mit dem Kind allein. Trotz gemeinsamen Sorgerechts mit dem Vater.
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02.01.2007, 13:11
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
Da will ich dir gar nicht widersprechen.
Aber welche Konsequenzen willst du daraus ziehen? Zwangsheirat werdender Eltern, Verbot von Scheidungen, Trennungen, Patchwork-Familien? Völlig absurd! Und das gemeinsame Sorgerecht ist zunächst einmal ein juristischer Begriff und sagt doch gar nichts darüber aus, in welcher Familie (Herkunfts- oder Patchworkfamilie) das Kind lebt. Auch bei einem gemeinsamen Sorgerecht der geschiedenen Eltern kann z.B. das Kind mit der Mutter und deren neuen Partner in einer Familie leben. Oder die geschiedene Mutter lebt mit dem Kind allein. Trotz gemeinsamen Sorgerechts mit dem Vater
Scheidungen verbieten wäre in der Tat absurd, und Patchworkfamilien sind nur Produkt der aktuellen Scheidungsgesetze. Es geht zunächst einmal darum, zwischen Partnerschaft und Elternschaft zu unterscheiden. Letztere ist -im Gegensatz zur ersten- nicht kündbar. Und das ist der Denkfehler im aktuellen System: Mit der Partnerschaft geht heute oft auch die Elternschaft verloren, meist für den Vater. Ich plädiere für ein gemeinsames Sorgerecht auch nach der Trennung. Dieses sollte auch eine Sorgepflicht beinhalten. Kann einer der Partner seiner Pflicht nicht nachkommen (z.B. wg. Beruf) muß er den anderen Partner entsprechend entschädigen. Ein gemeinsames Sorgerecht würde auch viel Zündstoff aus dem Thema Unterhalt nehmen. Außerdem würden die Scheidungszahlen sinken, denn mit gemeinsamer Sorge gibt´s natürlich auch nicht automatisch Unterhalt, und somit weniger Anreiz eine Ehe zu canceln.
Zudem sollte der Staat sein Geld in nutzvollere Kanäle leiten: Heute wendet er mehrstellige Millionenbeträge auf um scheidenden Eheleuten kostenlose Prozeßkostenhilfe zukommen zu lassen. Es wäre doch viel besser angelegt, wenn dieses Geld für eine vorgeschaltete und verpflichtende Mediation verwendet werden würde. Auch der Anwaltszwang bei Scheidungen gibt nur böses Blut und gehört auf den Müllhaufen.
Und es ist mir persönlich auch immer noch rätselhaft, warum dieser ach so kinderfreundliche Staat kein Geld für Ganztagsschulen hat, aber im Kongo, Afghanistan und im Libanon Krieg spielen muß?
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02.01.2007, 14:52
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
Das gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung gibt es doch schon seit 10 Jahren. Du plädierst also für etwas, das es schon seit Jahren gibt. Lediglich für unverheiratete Paare gilt dies nicht.
Zitat von lordsofmidnight
Ein guter Gedanke. Dafür bin ich zwar auch, aber wie soll das in der Praxis aussehen? Ein Vater, der sein Kind nicht sehen will, wird dann dazu gezwungen? Angenommen, der Vater müsste sich dann 2 Wochen im Monat um das Kind kümmern. Und wenn er das Kind nun in dieser Zeit vernachlässigt, weil es ihn ganz einfach nicht interessiert?
Zitat von lordsofmidnight
Das verstehe ich nun wiederum nicht. Was hat denn das Sorgerecht mit Berufstätigkeit zu tun? Wenn man einen Beruf hat, dann hat man doch trotzdem für sein Kind zu sorgen, wenn man das Sorgerecht hat. Im Falle der Berufstätigkeit sieht das dann so aus, dass derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält, dafür sorgt, dass es rechtzeitig zur Krippe, Kindergarten oder Schule kommt und von dort auch wieder abgeholt wird, dass man dem Kind zu essen gibt, wenn man es abends von den entsprechenden Einrichtungen abholt, dass man sich dann um die Hausaufgaben mit dem Kind kümmert usw.
Zitat von lordsofmidnight
Na wenn das so ist, dann frage ich mich, wieso es denn da überhaupt noch Probleme gibt, weil wir, wie gesagt, bereits seit 10 Jahren nach einer Scheidung die Regelung haben, dass das gemeinsames Sorgerecht gilt.
Zitat von lordsofmidnight
Dann müssten ja die Scheidungszahlen innerhalb der letzten 10 Jahren gesunken sein. Da das aber nicht der Fall ist, kann doch etwas an deiner Theorie nicht stimmen.
Zitat von lordsofmidnight
Da gebe ich dir recht.
Zitat von lordsofmidnight
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02.01.2007, 15:17
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
Das gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung gibt es doch schon seit 10 Jahren. Du plädierst also für etwas, das es schon seit Jahren gibt. Lediglich für unverheiratete Paare gilt dies nicht.
Richtig. Und die sollten dringend gleiche Rechte erhalten.
Ein guter Gedanke. Dafür bin ich zwar auch, aber wie soll das in der Praxis aussehen? Ein Vater, der sein Kind nicht sehen will, wird dann dazu gezwungen? Angenommen, der Vater müsste sich dann 2 Wochen im Monat um das Kind kümmern. Und wenn er das Kind nun in dieser Zeit vernachlässigt, weil es ihn ganz einfach nicht interessiert?
Ich glaube da fest an die Verantwortung der Väter. Die Proksch-Studie zeigt eindrucksvoll, daß sie sich umso mehr kümmern, je besser ihre rechtliche Situation ist. Aber zugegeben: Alle werden es nicht machen, dazu gehört auch ein Bewußtseinswandel. Die Tatsache, daß alleinerziehende Väter seit Jahren die "Familienform" ist, die am stärksten steigt, macht jedoch Hoffnung. Und in Frankreich klappt dieses Modell prima.
Das verstehe ich nun wiederum nicht. Was hat denn das Sorgerecht mit Berufstätigkeit zu tun? Wenn man einen Beruf hat, dann hat man doch trotzdem für sein Kind zu sorgen, wenn man das Sorgerecht hat. Im Falle der Berufstätigkeit sieht das dann so aus, dass derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält, dafür sorgt, dass es rechtzeitig zur Krippe, Kindergarten oder Schule kommt und von dort auch wieder abgeholt wird, dass man dem Kind zu essen gibt, wenn man es abends von den entsprechenden Einrichtungen abholt, dass man sich dann um die Hausaufgaben mit dem Kind kümmert usw.
Nunja, es kann ja nicht sein, daß trotz gemeinsamen Sorgerechts sich ein Partner weigert um das Kind zu kümmern und den anderen Partner nicht dafür entschädigt. Beide Partner sind ja aufgefordert Verantwortung für das Kind zu tragen, weigert sich einer, muß er eben zahlen. Er hätte ja die Möglichkeit die Zahlung zu verweigern, wenn er sich um das Kind kümmern würde.
Na wenn das so ist, dann frage ich mich, wieso es denn da überhaupt noch Probleme gibt, weil wir, wie gesagt, bereits seit 10 Jahren nach einer Scheidung die Regelung haben, dass das gemeinsames Sorgerecht gilt.
Weil das gemeinsame Sorgerecht für Väter sich nach einer Trennung meist auf 2 Wochenenden/Monat und die halben Ferien beschränkt. Die deutsche Standardlösung. Hätte ein Vater wirklich ein durchsetzbares Recht sich um das Kind zu kümmern (was er akutell ja nicht hat), gäbe es natürlich auch weniger oder (bei 50/50 Betreuung) gar keine Unterhaltszahlungen.
Dann müssten ja die Scheidungszahlen innerhalb der letzten 10 Jahren gesunken sein. Da das aber nicht der Fall ist, kann doch etwas an deiner Theorie nicht stimmen.
Ich glaube Du hast es falsch verstanden, oder ich habe mich falsch ausgedrückt. Hätte die Mutter nach einer Trennung nicht mehr quasi automatisch Anspruch auf Unterhalt (weil der Mann die Möglichkeit hätte seinen Betreuungsunterhalt am Kind zu leisten) gäbe es weniger Scheidungen, da der Anreiz ja wegfiele eine Scheidung einzureichen.
Die Scheidungszahlen sind übrigens rückläufig, aber nur weil es weniger Ehen gibt...
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02.01.2007, 16:26Inaktiver User
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
Diese größenwahnsinnige Fehleinschätzung kann auch nur der Fantasie eines Mannes entsprungen sein. 2 Sekunden Zeugungs"arbeit" sind gleichwertig mit 9 Monaten Schwangerschaft + Geburt + Stillzeit?
Zitat von lordsofmidnight
Was veranlasst dich zu dieser lächerlichen Annahme? Das war nie gleichwertig und wird nie gleichwertig sein.
Ich finde die deutschen Gesetze bzgl. Sorgerecht für Unverheiratete vollkommen in Ordnung. Die natürliche Mutterschaft steht immer zweifelsfrei fest. Die Vaterschaft nicht. Warum sollte er automatisch das Sorgerecht bekommen? Wenn er zu dem Kind steht, soll er die Mutter heiraten. Wenn du so dafür bist, dass ein Kind bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, was hast du dann gegen die Ehe? Zu große Verpflichtung? Zu bürgerlich? Zu altmodisch? Oder was? Du willst das Kind ohne die Mutter?
Und wieso hängst du dich ständig an diesem gemeinsamen Sorgerecht auf? Ich habe es und mein Ex kümmert sich trotzdem nicht um das Kind. Er hat ja inzwischen drei weitere in die Welt gesetzt. Da verliert man etwas den Überblick.
Gemeinsames Sorgerecht ist nur ein lästiges bürokratisches Ungetüm für die alleinerziehende Mutter. Einen unwilligen Vater nimmt es nicht in die Pflicht. Weil Männer stark dazu neigen, ihre Querelen mit der Mutter auf das Kind zu übertragen und dann darüber klagen, die Ex würde das Kind gegen sie aufhetzen. Das ist in den meisten Fällen überhaupt nicht nötig; der Vater bringt das Kind durch sein Verhalten selbst gegen sich auf. Es merkt sehr wohl Desinteresse und dass es nur ein Klotz für die neue Freundin des Vaters ist.
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02.01.2007, 18:53
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
Diese größenwahnsinnige Fehleinschätzung kann auch nur der Fantasie eines Mannes entsprungen sein. 2 Sekunden Zeugungs"arbeit" sind gleichwertig mit 9 Monaten Schwangerschaft + Geburt + Stillzeit?
Was veranlasst dich zu dieser lächerlichen Annahme? Das war nie gleichwertig und wird nie gleichwertig sein.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Wenn die Verantwortung des Mannes nach 2 Sekunden vorbei ist, warum darf er dann jahrzehntelang dafür zahlen? Das ist doch kein Argument.
Und wer versorgt eigentlich die Frau finanziell und emotional während Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit und die 3 Jahre danach? Wer hält die Hand im Kreißsaal, wer fährt mit zur Schwangerschaftsgymnastik, bei wem kann die Frau monatelang ihre -berechtigten- Sorgen abladen?
Du scheinst Vaterschaft viel zu gering einzuschätzen. Wenn Väter so schei.e sind, reicht heute ein Gang zur Samenbank :-)
Ich finde die deutschen Gesetze bzgl. Sorgerecht für Unverheiratete vollkommen in Ordnung.
Du findest deutsche Gesetze in Ordnung die der Menschengerichtshof in Straßburg bereits mehrfach als menschenrechtswidrig abgeurteilt hat?
Die natürliche Mutterschaft steht immer zweifelsfrei fest. Die Vaterschaft nicht. Warum sollte er automatisch das Sorgerecht bekommen?
Wenn Vaterschaft nicht eindeutig feststeht, liegt es aber zu 100% an der Mutter hier für Klarheit zu sorgen. Ein Vaterschaftstes bei Geburt kann hier schnell für Abhilfe sorgen. Ist ohnehin sehr verdächtig: Sonst regelt der Staat alles, und ist gerade beim Namens- und Erbschaftsrecht sehr empfindlich. Aber ob jemand wirklich vom leiblichen Vater abstammt oder nicht, interessiert ihn überhaupt nicht...
Wenn er zu dem Kind steht, soll er die Mutter heiraten. Wenn du so dafür bist, dass ein Kind bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, was hast du dann gegen die Ehe? Zu große Verpflichtung? Zu bürgerlich? Zu altmodisch? Oder was? Du willst das Kind ohne die Mutter?
Ich hab doch nix gegen die Ehe. Ich finde nur den weiblichen Exklusivzugriff auf das Kind nicht in Ordnung, sondern plädiere dafür, daß beide Elternteile ihre Verantwortung wahrnehmen (können), egal ob mit oder ohne Trauschein.
Und wieso hängst du dich ständig an diesem gemeinsamen Sorgerecht auf? Ich habe es und mein Ex kümmert sich trotzdem nicht um das Kind. Er hat ja inzwischen drei weitere in die Welt gesetzt. Da verliert man etwas den Überblick.
Schlimm sowas. Solche Männer gibt es leider.
Aber was willst Du eigentlich? Einerseits beklagst Du Dich, daß sich Dein Ex nicht kümmert, andererseits willst Du daß er Elternteil 2. Klasse bleibt. Du siehst den Widerspruch? You can´t have the cake and eat it, sondern mußt Dich schon entscheiden: Soll ein Vater sich kümmern, dann gib ihm volle Rechte. Willst Du ihm diese vollen Rechte nicht geben, beklage Dich nicht, daß er sich nicht kümmert. Dein Wunsch einen Partner zu haben, der sich mit viel Einsatz um euer Kind kümmert, dem Du aber andererseits jederzeit aus seiner Vaterrolle rausdrängen kannst, wann es Dir paßt, ist eben nicht drin.
Die Frau die sich tagsüber aufopferungsvoll um Kind und Haushalt kümmert, und sich abends in eine Sex-Göttin verwandelt gibt´s für uns Männer schließlich auch nicht ;-)
Gemeinsames Sorgerecht ist nur ein lästiges bürokratisches Ungetüm für die alleinerziehende Mutter.
Einen unwilligen Vater nimmt es nicht in die Pflicht. Weil Männer stark dazu neigen, ihre Querelen mit der Mutter auf das Kind zu übertragen und dann darüber klagen, die Ex würde das Kind gegen sie aufhetzen. Das ist in den meisten Fällen überhaupt nicht nötig; der Vater bringt das Kind durch sein Verhalten selbst gegen sich auf. Es merkt sehr wohl Desinteresse und dass es nur ein Klotz für die neue Freundin des Vaters ist.
Die Proksch-Studie (im Auftrag der Justizministerin) sagt da was ganz anderes:
"Die geS fordert und fördert die Kommunikation wie die Kooperation der Eltern. Sie hilft „Erstarrungen“ durch Positionen des „Rechthabens“ ebenso zu vermeiden wie erneute Verletzungen. Wenn es für die Eltern nach ihrer Scheidung nicht (mehr) darauf ankommt, den eigenen (Rechts-) Standpunkt vehement zu verteidigen, sondern als wichtig und notwendig erkannt wird, gemeinsam Eltern für ihre Kinder zu bleiben, dann werden sie miteinander und nicht gegeneinander um „das Beste“ für ihr Kind ringen. Dies hilft Konfliktverschärfungen konsequent zu vermeiden."
http://209.85.135.104/search?q=cache...e&ct=clnk&cd=1
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02.01.2007, 19:27
AW: Kindestötungen - ein typisch weibliches Problem?
Also, da kann ich dir in meinem Fall gerne Auskunft geben und ich denke, da bin ich bestimmt nicht die Einzige:
Zitat von lordsofmidnight
Während der ersten beidenSchwangerschaften habe ich mich jeweils finanziell und emotional selbst versorgt (beim 1sten Kind war ich noch ledig, beim 2ten mit dem Mann, der auch Papa des 1sten ist verheiratet).
Beim 1sten Kind war der Papa gar nicht im Kreißsaal, er hat mich noch nicht mal zum Krankenhaus gefahren. Beim 2ten war er zwar im Kreißsaal anwesend, aber das war auch schon alles.
Schwangerschaftsgymnastik habe ich nur beim 1sten Kind gemacht und zwar ebenfalls alleine. Den Papa hat das überhaupt nicht interessiert.
Meine berechtigten Sorgen konnte ich bei den ersten beiden Kindern bei mir selbst abladen.
Um seine Kinder kümmert er sich seit Monaten gar nicht mehr, seitdem ich einmal verlangt habe, dass er seine Kinder doch bitte in Zukunft, wenn er sie abholt das ganze Wochenende nehmen soll. Sonst immer hat er sie nur alle paar Wochen ein oder zwei Stunden abgeholt. Als Strafe für meine "dreiste" Forderung hat er sich weder zum Geburstag seines ältesten Kindes gemeldet, noch irgendetwas geschrieben oder den Kindern geschenkt (auch nicht zu Weihnachten). Ich frage mich natürlich, was da die Kinder dafür können.
Nur leider ist mir nicht ganz klar, wie man den lieben Papa zwingen kann, sich um seine Kinder zu kümmern, sonst würde ich das mal in Erwägung ziehen. Ob das dann allerdings gut für die Kinder ist, ist dann eine andere Frage.
Ach ja, nicht dass du denkst, das hätte bei uns unterhaltstechnische Gründe. Für mich bezahlt er gar nichts (hat er noch nie), weil ich immer selbst gearbeitet habe.
Für die Kinder zahlt er schon (allerdings auch nur, weil er muss).



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