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  1. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Och Leute - euer Glaube an die Unfehlbarkeit der deutschen Justiz scheint ja wirklich ins Unermessliche zu gehen.
    Was heißt genau "hinreichende Wahrscheinlichkeit"?
    Da kann doch jeder was anderes drunter verstehen.
    Ich geb dir Brief und Siegel drauf:
    du findest in Deutschland mindestens 10 Staatsanwaltschaften, die eben sehr wohl im Jahr 2012 eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" für eine Verurteilung festgestellt hätten und das Verfahren eben NICHT eingestellt hätten.
    Staatsanwälte sind keine Maschinen, sondern Menschen und können Fakten durchaus unterschiedlich bewerten.

    VanDyck
    Da der Fall aber in ihrem Verfahren wegen falscher Anschuldigung ja schließlich behandelt wurde, waren es ja bereits zwei Gerichte, die sich mit dem Fall befaßten. Und hinsichtlich der Tatvorwürfe Vergewaltigung zum gleichen Schluß kamen (soweit ich weiß, wurde sie verurteilt). Immerhin, oder?

    Was mir nicht gefällt, dieser Fall ist so uneindeutig, und soll aber jetzt als Beispiel für vergewaltigte Frauen herhalten. Da könnte man einen eindeutigeren Fall nehmen, finde ich. Einen Fall, bei dem man (auch die Richter, Staatsanwälte) z.b. nur nicht verurteilen können nach jetziger Rechtslage.
    Auch mit einem neuen Gesetz, wäre "Gina Lisa" nämlich verurteilt worden. Die Beurteilung wäre doch gleich geblieben. So ist ja wohl kein neues Gesetz gemeint, hoffe ich doch, daß damit bloße Worte eine Vergewaltigung ausmachen sollen, selbst wenn der Sex einvernehmlich war, wovon das Gericht ja ausgeht, und diese Worte in anderem Zusammenhang fielen (also nicht hinsichtlich einer Vergewaltigung), auf die dann sogar eingegangen wurde.

    Ob das Urteil möglicherweise falsch war, können wir nicht beurteilen. Aber als Beispielfall für ein neues Gesetz zum Schutz von Frauen taugt der Fall einfach nicht.
    Geändert von Inaktiver User (16.06.2016 um 11:45 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    @VanDYck: Ich frage dich nochmals: Nach welchen Grundsätzen soll deiner Auffassung nach eine Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder nicht.
    Die Sache mit den unterschiedlichen Verdachtsgraden ist schon in Ordnung - ich wende mich jedoch gegen die Auffassung, die glaubt, es sei sozusagen amtlich festgestellt, dass im vorliegenden Fall keine Vergewaltigung stattgefunden hätte.
    Nein! Es ist 2012 von einer Staatsanwaltschaft 'nur' festgestellt worden, dass nach vorläufiger Bewertung des Sachverhalts und der Beweislage eine Verurteilung der Beschuldigten nicht wahrscheinlicher erschien als ein Freispruch.
    Wir reden hier also von Wahrscheinlichkeiten und es ist noch nicht einmal klar, von WELCHER Wahrscheinlichkeit genau wir hier reden.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ... durch eine Person, die zu einer Aussage leider wegen Erkältung und Makeup-Terminen nicht in der Lage ist.
    Sofern die Aussage nicht ersatzweise schriftlich getätigt wurde, erhöhen diese Umstände nicht die Glaubwürdigkeit von Gina-Lisa Lohfink - ist schon klar.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Weil auch der Anwalt von Frau Lohfink bereits 2012 einräumte, dass hier keine Vergewaltigung vorlag. Das war hier ebenfalls schon verlinkt.
    wieso wird das offenbar von vielen ignoriert?

    deswegen nochmal die farbe und größe.... scheinbar haben das noch nicht alle gelesen...

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    .
    Geändert von Inaktiver User (16.06.2016 um 11:44 Uhr) Grund: falsch verstanden

  5. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Sofern die Aussage nicht ersatzweise schriftlich getätigt wurde, erhöhen diese Umstände nicht die Glaubwürdigkeit von Gina-Lisa Lohfink - ist schon klar.
    Ich bin keine Juristin, aber soweit ich weiß, muß man sich einer Befragung stellen, etwas Schriftliches reicht da nicht. Schließlich können da keine Fragen gestellt werden.

    Das gilt übrigens sogar für Zeugen.

  6. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    So sehe ich das auch.
    Ist die Aktenlage wirklich so überzeugend?
    Warum untermauern Gina-Lisa Lohfink und Anwalt ihre Auffassung, dass hier ein Fehlurteil ergangen ist, nicht mit der (teilweisen) Veröffentlichung der Aktenlage?
    Wahrscheinlich weil sie, zumindest die Anwälte, keine Lust haben sich selber strafbar zu machen wegen Verletzung von Privatgeheimnissen ( §203 StGB) oder Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen (§ 353 d StGB, klingt etwas sperrig, umfasst aber den Fall, dass Schriftstücke aus der Akte im Wortlaut öffentlich mitegteilt werden, bevor sie Gegenstand einer Gerichtsverhandlung waren) ?

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Was macht dich so sicher, dass sich die Anwälte von Gina-Lisa Lohfink 2012 nicht so ins Zeug gelegt haben?
    Manchmal gehts auch so wie beim Fussball aus:
    die Einen legen sich ins Zeug und hätten es verdient zu gewinnen, verlieren aber trotzdem, weil die Anderen die Tore schießen.

    Im Grunde war die Sache 2012 erschreckend banal:

    Man könne nicht mit der nötigen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Männer wegen Vergewaltigung verurteilt werden – so definieren Strafjuristen den sogenannten hinreichenden Tatverdacht. Und wenn Staatsanwälte zu der Überzeugung kommen, dass es den nicht gibt, stellen sie Verfahren ein.

    VanDyck
    Zusätzlich zu Rosemarys Einwand: die Anwälte von Frau Lohfink hätten sich durchaus als deren Vertreter gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beschweren können, dann hätte die Generalstaatsanwaltschaft geprüft, ob die Einstellung richtig war, wäre diese dazu gekommen, hätten es die Anwälte trotzdem anders gesehen, hätten sie ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren betreiben können, indem ein Gericht darüber entscheidet, ob die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft richtig war oder ob diese zur Anklageerhebung verpflichtet wird.

    Ein Staatsanwalt entscheidet doch nicht im luftleeren Raum....

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was mir nicht gefällt, dieser Fall ist so uneindeutig, und soll aber jetzt als Beispiel für vergewaltigte Frauen herhalten. Da könnte man einen eindeutigeren Fall nehmen, finde ich. Einen Fall, bei dem man (auch die Richter, Staatsanwälte) z.b. nur nicht verurteilen können nach jetziger Rechtslage.
    Auch mit einem neuen Gesetz, wäre "Gina Lisa" nämlich verurteilt worden. Die Beurteilung wäre doch gleich geblieben. So ist ja wohl kein neues Gesetz gemeint, hoffe ich doch, daß damit bloße Worte eine Vergewaltigung ausmachen sollen, selbst wenn der Sex einvernehmlich war, wovon das Gericht ja ausgeht, und diese Worte in anderem Zusammenhang fielen (also nicht hinsichtlich einer Vergewaltigung), auf die dann sogar eingegangen wurde.

    Ob das Urteil möglicherweise falsch war, können wir nicht beurteilen. Aber als Beispielfall für ein neues Gesetz zum Schutz von Frauen taugt der Fall einfach nicht.
    Hm, ist vielleicht schwierig, einen eindeutigeren Fall zu nehmen, denn in den eindeutigen Fällen reicht die bestehende Gesetzeslage meist für eine Verurteilung.

    Ich persönlich war zB der Meinung, dass der Fall Kachelmann durchaus für eine Verurteilung hätte reichen können, trotzdem sehe ich nicht, wie eine Änderung der Gesetze eine Verurteilung wahrscheinlicher gemacht hätte.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich bin keine Juristin, aber soweit ich weiß, muß man sich einer Befragung stellen, etwas Schriftliches reicht da nicht. Schließlich können da keine Fragen gestellt werden.

    Das gilt übrigens sogar für Zeugen.
    Spätestens in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung gilt der Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsgrundsatz, auch im Ermittlungsverfahren werden die Zeugen in der Regel persönlich befragt, je gravierender die Straftat ist, umso eher.
    Zeugen sind verpflichtet, Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts Folge zu leisten.
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hier wurden - auch in Schriftform - verschiedene Szenarien skizziert, die die Sache ziemlich eindeutig aussehen lassen würden. Z.B., wenn sie in der Sequenz nach der, die im Internet zu sehen war, johlend auf dem Mann reitet. Oder gelassen Sekt mit ihm trinkt und zärtliche Worte mit ihm wechselt.
    Wir diskutieren in diesem Thread ja sehr heftig, und sind in den meisten Fällen nicht einer Meinung.

    Dennoch einige der obigen Zitate sind nicht richtig, denn sie stellen nicht das gesehen das Material der Videos dar.

    Die von dir genannten Beispiele sind von mir skizzierte Situationen in denen ein Verdachtsmoment der Vergewaltigung nicht in Frage kommen würde. Die johlende Reiterei z.B. ist ein Beispiel von mir, zu dem ich sagte: Wäre dieses in dem Video so zu sehen würde der Verdacht einer Vergewaltigung auch nicht aufkommen.

    Vermutlich ist das im Eifer des Gefechts geschehen, doch ich möchte Dich bitten hier nicht die Tatsachen zu verdrehen. Auch wenn es in dem Moment vielleicht nützlich für Dich ist.

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dennoch einige der obigen Zitate sind nicht richtig, denn sie stellen nicht das gesehen das Material der Videos dar.

    Die von dir genannten Beispiele sind von mir skizzierte Situationen in denen ein Verdachtsmoment der Vergewaltigung nicht in Frage kommen würde. Die johlende Reiterei z.B. ist ein Beispiel von mir, zu dem ich sagte: Wäre dieses in dem Video so zu sehen würde der Verdacht einer Vergewaltigung auch nicht aufkommen.

    Vermutlich ist das im Eifer des Gefechts geschehen, doch ich möchte Dich bitten hier nicht die Tatsachen zu verdrehen. Auch wenn es in dem Moment vielleicht nützlich für Dich ist.
    Ich verdrehe hier garnichts, sondern Du liest nicht richtig.

    Ich schrieb

    Hier (= im Forum) wurden - auch in Schriftform - verschiedene Szenarien skizziert, die die Sache ziemlich eindeutig aussehen lassen würden


    Ich weiß nicht, was daran falsch zu verstehen ist ? Es sagt das gleiche aus, was Du schreibst.

    Dass das auf den Videos zu sehen sei, habe ich nirgends behauptet.

    Und was soll mir das nutzen ? - Die Dame ist mir reichlich egal - ich finde sie nur nicht glaubwürdig.

  9. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Wenn das so ist, wurde es mir wohl falsch verstanden, und dann nehme ich das selbstverständlich zurück.

    Was diese Aussage jedoch mit dem Einwurf zu tun hat, dass Bildmaterial ist falsch interpretiert werden kann, ist mir nach wie vor ein Rätsel. Ich weiß nicht was deine Aussage mit der von VanDyck zu tun hat.

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    VanDyk schrieb, dass man den Sachverhalt ohne Sichtung des Videomaterials nicht beurteilen könne, wenn man nur in die Akte guckt (wie es der Justizsenator getan hat).

    Das sehe ich nicht so, denn wenn in der Akte detailliert beschrieben ist, was in dem Material zu sehen ist, weiß man das auch. Z.B. Sequenzen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass alles einvernehmlich war.

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