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  1. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Linie ist doch ganz grob gesagt folgende: Man legt sich axiomatisch darauf fest, dass Frauen in jedem Fall Opfer und Männer in jedem Fall Täter sind. Kann die Täterschaft eines Mannes nicht nachgewiesen werden, dann muss die Gesetzeslage so angepasst werden, dass er eben doch Täter ist.
    Zweifel am Opferstatus einer Frau dürfen nicht formuliert werden, sonst ist es "Victim-Blaming" (Mein Verständnis von Logik sagt mir, dass von "Victim-Blaming" eigentlich nur dann die Rede sein kann, wenn der oder die Betroffene tatsächlich Opfer (Victim) einer Straftat geworden ist. Der bloße Hinweis, dass möglicherweise gar keine Straftat vorgelegen hat, kann für sich genommen kein "Victim-Blaming" sein.) Gibt es aber sachliche Hinweise für die Täterschaft einer Frau, dann müssen weitere Ermittlungen verhindert werden.
    Das ist einfach nicht wahr.

  2. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Es ist natürlich vorstellbar, dass sich der tatsächliche Sachverhalt anders zugetragen hat vor vier Jahren, als es sich aus der Akte ergibt.

    Vielleicht könnten wir uns ja vorerst auf diesen Satz vom Justizsenator einigen?
    Dieser Satz ist doch wohl an Banalität nicht zu toppen. "Vorstellbar" ist alles ..... Vielleicht gar, dass die kleinen grünen Männchen im Spiel waren .....

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was mich aber regelrecht abstößt, ist diese "Hängt-sie-höher"-Mentalität gegen Frau Lohfink hier in der BriCom.
    Ich frage mich ja, welchen Strang Du liest ? Offenbar einen anderen, als ich.

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was stellst du dir vor? Dass die Staatsanwaltschaft jemanden anklagt, bei dem sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass er keine Straftat begangen hat?

    Wird langsam immer verrückter hier.



    Wahrscheinlich würden die gleichen Leute sich dann über Justiz-Willkür echauffieren....

  5. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Weil auch der Anwalt von Frau Lohfink bereits 2012 einräumte, dass hier keine Vergewaltigung vorlag. Das war hier ebenfalls schon verlinkt.
    Ich weiß, worauf du dich beziehst - in der SZ kann man tatsächlich das hier lesen:

    Selbst Lohfinks Anwalt, der 2012 gegen die Verbreitung des Videos vorging, sprach in der Anzeige, die der SZ vorliegt, von "einvernehmlichen sexuellen Handlungen".

    Dazu folgende Fragen/Anmerkungen von mir:

    1. Wenn denn der SZ die Anzeige vorliegt, warum wird nicht wenigstens ein ganzer zusammenhängender Satz zitiert?
    2. Es ist mit dieser aus einem ganzen Satz herausgerissenen Bemerkung völlig unklar, was und wann und mit wem hier etwas gemeint ist.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  6. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich frage mich ja, welchen Strang Du liest ? Offenbar einen anderen, als ich.
    Dass du das nicht so siehst, ist mir schon klar. Ich meine nämlich vor allem deine Beiträge. Irgendetwas scheint dich an der Person von Frau Lohfink auf die allerhöchste Palme zu treiben.

    PS: Von meiner Seite aus ist sowohl zum konkreten Fall Lohfink als auch zur jetzigen und zukünftigen Gesetzeslage jetzt alles "gesagt", was ich zu "sagen" hatte. Ich warte jetzt erst mal ab, wie es weitergeht mit Frau Lohfink und der Gesetzesänderung.

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dass du das nicht so siehst, ist mir schon klar. Ich meine nämlich vor allem deine Beiträge. Irgendetwas scheint dich an der Person von Frau Lohfink auf die allerhöchste Palme zu treiben.
    seltsam was du liest.
    ich glaube, dass lorelei gina-lisa gar nicht kennt. und ich sehe auch niemanden auf der palme.

    mir zumindest ist diese person so ziemlich egal. sie kann machen was sie will.

  8. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was stellst du dir vor? Dass die Staatsanwaltschaft jemanden anklagt, bei dem sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass er keine Straftat begangen hat?
    Och Leute - euer Glaube an die Unfehlbarkeit der deutschen Justiz scheint ja wirklich ins Unermessliche zu gehen.
    Was heißt genau "hinreichende Wahrscheinlichkeit"?
    Da kann doch jeder was anderes drunter verstehen.
    Ich geb dir Brief und Siegel drauf:
    du findest in Deutschland mindestens 10 Staatsanwaltschaften, die eben sehr wohl im Jahr 2012 eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" für eine Verurteilung festgestellt hätten und das Verfahren eben NICHT eingestellt hätten.
    Staatsanwälte sind keine Maschinen, sondern Menschen und können Fakten durchaus unterschiedlich bewerten.

    VanDyck
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  9. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    @VanDYck: Ich frage dich nochmals: Nach welchen Grundsätzen soll deiner Auffassung nach eine Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder nicht.

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    du findest in Deutschland mindestens 10 Staatsanwaltschaften, die eben sehr wohl im Jahr 2012 eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" für eine Verurteilung festgestellt hätten und das Verfahren eben NICHT eingestellt hätten.
    Alleine auf der Basis einer Anzeige durch eine Person, die zu einer Aussage leider wegen Erkältung und Makeup-Terminen nicht in der Lage ist. Sicher.

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