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12.06.2016, 14:25
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
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12.06.2016, 14:30Inaktiver User
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12.06.2016, 14:31Inaktiver User
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12.06.2016, 14:36
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Wissen beginnt mit der Erkenntnis der Unzuverlässigkeit der Wahrnehmungen, mit der Zerstörung von Täuschungen, mit der "Ent-täuschung"
Erich Fromm
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12.06.2016, 14:41Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Natürlich geht es. Ich glaube auch nicht, dass es schlimme Folgen hätte, die Nein-heißt-Nein-Regelung festzuschreiben. Ich gehe einfach davon aus, dass das in der Praxis keine relevanten Auswirkungen hätte und für die Opfer von Sexualgewalt keinen großen Unterschied machen würde.
Wenn Frau Schwesig aber suggeriert, dass dadurch eine riesige Schutzlücke geschlossen würde, dann halte ich das für Augenwischerei.
Ich ärgere mich bei Sexual- und Körperverletzungsdelikten teilweise eher über zu niedrige Haftstrafen.
Eine eindeutige Schutzlücke hat es in Bezug auf das "Grabschen" gegeben. Aber die wird ja nun wohl geschlossen.
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12.06.2016, 14:45Inaktiver User
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12.06.2016, 14:45
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Ja, aber das hat man doch immer. Was wäre denn eurer Meinung nach die richtige Konsequenz, alles straffrei, weil immer eine Frage des Beweises? Dafür haben wir doch Vernehmungen und Prozesse, um den Sachen auf den Grund zu gehen.
Man darf auch keinen schlagen. Ans Bett fesseln auch nicht. Zumindest dann nicht, wenn er was dagegen hat ... Und nun? Ihr geht von der Seite heran "Das kann auch spielerisch sein", andere von der Seite "Es ist nicht okay [das Schlagen, das Fesseln], es ist aber zu akzeptieren, wenn beide es wollen". Und das ist meiner Meinung nach, wie Gesetze zu verstehen sind.
Zwang ist verboten. Privat ist Privatkram.
Lediglich dort, wo die Belange besonders Schutzbedürftiger berührt werden, greifen die Gesetze wieder in das Private ein. Sex ist nicht verboten, Sex mit Abhängigen, Kindern etc. allerdings doch.
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12.06.2016, 15:01Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Genau. Zwang ist verboten. Darauf kann man sich wohl problemlos einigen.
Und jetzt stehen wir vor dem Problem, wie man Zwang definiert. Ich tue mich halt schwer damit, eine Zwangslage zu erkennen, wenn jemand "Nein" sagt, dabei aber nicht wegrückt, sondern sich unverdrossen weiter kraulen lässt.
In dem Moment, wo Beine mit Gewalt auseinandergedrückt, Hände weggeschoben oder jemand festgehalten wird, habe ich dieses Problem nicht.
Fessel- und Vergewaltigungsspiele sind eine Grauzone. So unromantisch das klingen mag, da halte ich Sicherheitsmaßnahmen wie Codewörter und klare Absprachen nicht für verkehrt. Es kann ja gut sein, dass jemand sich freiwillig fesseln lässt und in das Spiel einwilligt, aber irgendwann aussteigen will. Das kann böse ins Auge gehen, wenn der Partner die Signale nicht richtig deutet.
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12.06.2016, 15:13Inaktiver User
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12.06.2016, 15:22
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes



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