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11.06.2016, 22:12Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
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11.06.2016, 22:26Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Die Beweisbarkeit war bislang wenig das Problem, sieht man davon ab das in solchen Fällen sehr oft "Aussage gegen Aussage" steht.
Nein, auch in den Fällen, in denen das "Nein" nicht angezweifelt wurde, ging man über dieses "nein" hinweg, da "nein" nicht als Zeichen für "nicht einvernehmlichen Sex" gewertet wird.
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11.06.2016, 23:10Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Es scheint doch aber überhaupt nicht klar zu sein, ob sich das "Nein" auf die Gesamtsituation oder auf eine bestimmte Praktik bezogen hat. Einer der der Typen (so wird es hier geschildert) will Oralverkehr mit ihr durchführen, sie sagt "hör auf" und er lässt es bleiben. Das kann man auch nach einer Reform beim besten Willen nicht für eine Vergewaltigung halten.
Und ganz im Ernst, es gibt nicht so verschwindend wenige Pärchen, die eine etwas ruppige Gangart bevorzugen und es (einvernehmlich) mit dem Wort "nein" nicht so genau nehmen. Das ist doch der Grund, warum in der SM-Szene oft Codewörter vereinbart werden, die ganz deutlich machen, wann es wirklich genug ist. Soll man solche Spielarten grundsätzlich und immer kriminalisieren? Wohl gemerkt, Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Wenn es entsprechendes Videomaterial gibt, dann müsste die Staatsanwaltschaft auch dann ermitteln, wenn die Beteiligten das ausdrücklich nicht wollen.
Und was machen wir, wenn ein Video auftaucht, in dem sowohl die Frau als auch der Mann irgendwann verehmlich "Nein" quietscht, anschließend aber noch zwei Stunden lang enthusiastisch zugange ist? Beide wegen Vergewaltigung mehrere Jahre lang ins Gefängnis stecken?
Wenn Menschen sich beim Sex filmen lassen, dann kann man doch häufig nicht abschließend beurteilen, ob das Nein nicht ganz einfach ein Teil des Plots war.
Aus meiner Sicht ist der ganze Fall denkbar schlecht geeignet, über Justizreformen zu diskutieren.
Wenn es denn wenigstens ein abgeschlossener Fall wäre, in dem alle Fakten klar auf dem Tisch liegen.Anhand eines aktuellen Falles für das eigene Rechtsverständnis zu werben sollte auch PolitikerInnen erlaubt sein - finde ich. Du darfst gerne etwas anderes finden.
Aber auf der Grundlage von Gerüchten und Hörensagen für eine bestimmte Rechtsauffassung zu werben, ist ganz einfach schlechter Stil.
Ich will hier keine Schrumpf-Erdogans, die versuchen, die Justiz im Sinne ihrer Weltanschauung zu beeinflussen.
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12.06.2016, 00:05Inaktiver User
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12.06.2016, 00:08Inaktiver User
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12.06.2016, 00:12Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
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12.06.2016, 00:15Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Geändert von Inaktiver User (12.06.2016 um 01:09 Uhr)
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12.06.2016, 00:24Inaktiver User
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12.06.2016, 02:35Inaktiver User
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12.06.2016, 02:37Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung



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