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  1. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Siehst du, und das nehme ich eben z. B. nicht so wahr.

    Bei Vergewaltigungen ist häufig die Beweisführung schwierig, weil Aussage gegen Aussage steht. Grundsätzlich finde ich das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung, bis die Schuld zweifelsfrei erwiesen wurde, unverzichtbar - auch bei Vergewaltigungen. Das führt aber leider sehr oft dazu, dass tatsächlich vergewaltigte Frauen erleben müssen, dass ihr Peiniger den Gerichtssaal als freier Mann verlässt, wenn es überhaupt zur Verhandlung kommt. Geschehenes Unrecht muss man erst mal beweisen können und das ist eben oft überhaupt nicht möglich.
    Damit hast Du völlig recht. Ich habe etwas anderes gemeint. Wenn man den Beitrag von vanDyck liest, dann könnte man glauben, dass Opfer von Vergewaltigungen gewissermaßen zwangsläufig wegen Falschbeschuldigung vor Gericht landen, wenn der Täter freigesprochen wird. Und die Berichterstattung erweckt einen ähnlichen Eindruck.

    Und diese Angst ist unbegründet.

    Dass der Täter in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation häufig nicht verurteilt werden kann, ist leider wahr, aber
    Ganz ehrlich, ich habe keine Ahnung, wie dieses Dilemma zu lösen ist.
    eben. Ich auch nicht.

    Ich halte aber eine Veränderung des Strafrechts durch Umsetzung der Nein-heißt-nein-Regel für einen guten ersten Ansatz.
    Die Nein-heißt-nein-Regel erschwert die Beweisführung noch zustätzlich. Wie um Himmels Willen soll man denn beweisen, ob das Wort "nein" gefallen ist oder nicht?

    Und noch konkret zum Fall Lohfink: Sie hat jetzt definitiv die A...karte. Bleibt sie bei ihrer Aussage und zahlt nicht, geht sie letztendlich vermutlich tatsächlich in den Knast. Zahlt sie, kommt unweigerlich die öffentliche Einschätzung, dass ihre Vorwürfe erfunden waren.
    Mal abwarten. Es kann ja durchaus sein, dass das Gericht zu dem Schluss kommt, dass man weder einen Einsatz von KO-Tropfen noch eine Falschbeschuldigung zweifelsfrei nachweisen kann.

    Und wenn es ein Urteil wegen Falschbeschuldigung geben sollte, dann wird das Gericht dieses aufgrund des starken öffentlichen Interesses sicherlich sehr detailiert begründen.

    Wie auch hier im Strang schön ersichtlich wurde, ist es in der öffentlichen Meinung noch lange nicht das Gleiche, wenn zwei (bzw. hier drei) das Gleiche tun: Einander "hemmungslos" (dies nur im Fall, dass es nicht unter Zwang geschah) vögeln. Für den Mann eine Kerbe im Bettpfosten, für die Frau die Verachtung der "anständigen" Frauen.
    Das soll verstehen, wer will. Wenn Frau Lohfink und die beiden Männer einander ohne Zwang hemmungslos gevögelt hätten, dann hätte das hier im Forum vermutlich keine Seele interessiert. Warum auch?

    Niemand hier verachtet Frau Lohfink, weil sie Sex mit wem auch immer gehabt hat.

    Und schon gar nicht sind die beteiligten Männer hier besonders gut weggekommen. Mehrheitlich sind sie als Vergewaltiger und Täter bezeichnet worden, wer nicht von einer Gewalttat überzeugt war, der findet sie zumindest eklig und bescheinigt ihnen alle denkbaren charakterlichen Mängel.

    (Logischerweise. Wer solche Filme ohne Einwilligung ins Netz stellt, der ist kein Sympathieträger.)

  2. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    ich finde die 24 000 euro, die sie zahlen soll, ja heftig! nach was richtet sich denn das? nach den einkuenften? wie hoch sind diese dann wohl?
    I am my own special creation

    XXXI

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Damit hast Du völlig recht. Ich habe etwas anderes gemeint. Wenn man den Beitrag von vanDyck liest, dann könnte man glauben, dass Opfer von Vergewaltigungen gewissermaßen zwangsläufig wegen Falschbeschuldigung vor Gericht landen, wenn der Täter freigesprochen wird. Und die Berichterstattung erweckt einen ähnlichen Eindruck.

    Und diese Angst ist unbegründet.
    Ok. Da bin ich bei dir.

    Wenn Frau Lohfink und die beiden Männer einander ohne Zwang hemmungslos gevögelt hätten, dann hätte das hier im Forum vermutlich keine Seele interessiert.
    Kann sein. Fakt ist aber auch, dass hier (in der Bri) wie dort (in der Öffentlichkeit) viele offenbar der Meinung sind, eine Frau, die sich die Lippen aufspritzt, die Brüste vergrößern lässt und in Sexfilmen mitwirkt, sei zumindest mitverantwortlich, wenn man ihr den Vergewaltigungsvorwurf nicht abnimmt.

    Und zu den KO-Tropfen: Nach allem, was ich seit gestern gelesen habe, hat sie nie behauptet, tatsächlich von wem auch immer KO-Tropfen verabreicht bekommen zu haben; sie hat lediglich gesagt, dass sie sich genauso gefühlt habe wie bei den beiden anderen Malen in der Vergangenheit, bei denen sie unter Einfluss von KO-Tropfen stand. Das ist eine völlig andere Aussage, die für mich keine Falschbehauptung erkennen lässt. (Ich hatte noch nie in meinem Leben einen alkohol- oder drogenbedingten Filmriss, aber ich merke doch, wenn ich betrunken bin, weil ich das mit meinen Vorerfahrungen zum Thema Alkohol vergleich kann.)

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Nein-heißt-nein-Regel erschwert die Beweisführung noch zustätzlich. Wie um Himmels Willen soll man denn beweisen, ob das Wort "nein" gefallen ist oder nicht?
    Das ist genauso schwer oder leicht wie zu beweisen, dass man sich gewehrt habe. Ich sehe da keinen Unterschied.

  5. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von phlomis Beitrag anzeigen
    ich finde die 24 000 euro, die sie zahlen soll, ja heftig! nach was richtet sich denn das? nach den einkuenften? wie hoch sind diese dann wohl?
    Eine Geldstrafe richtet sich nach sog. tagessätzen. Ich meine gelesen zu haben, dass im Strafbefehl 60 Tagessätze verhängt wurden. Dann muss der einzelne Tagessatz bei 400 Euro liegen.Man geht also davon aus, dass frau Lohfink ein Nettoeinkommen von 12.000 Euro monatlich hat.

  6. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    (Logischerweise. Wer solche Filme ohne Einwilligung ins Netz stellt, der ist kein Sympathieträger.)
    Ich finde, das verharmlost du jetzt aber ganz schön. Die Männer haben offensiv versucht, aus diesem Film Kapital zu schlagen, indem sie ihn allen möglichen potenziellen Kunden gegen die Zahlung hoher Summen angeboten haben. Das hat schon eine andere Qualität als ein Filmchen hochzuladen, auf das man vielleicht stolz ist (aus welchen Gründen auch immer).

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich finde, das verharmlost du jetzt aber ganz schön. Die Männer haben offensiv versucht, aus diesem Film Kapital zu schlagen, indem sie ihn allen möglichen potenziellen Kunden gegen die Zahlung hoher Summen angeboten haben. Das hat schon eine andere Qualität als ein Filmchen hochzuladen, auf das man vielleicht stolz ist (aus welchen Gründen auch immer).
    Da kann man geteilter Meinung sein. Ich finde das Hochladen solcher Filme ohne Einwilligung immer hochgradig verwerflich. Ob das nun aus Stolz, Rache oder Habgier passiert, ist mir ziemlich egal.

    Wenn ich mich plötzlich in einem solchen Film im Netz wiederfinden würde, dann wäre es mir ziemlich wurscht, ob der Täter finanziell oder nur ideell profitiert hat. Ich würde ihm immer die Pest an den Hals wünschen.

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    http://http://www.spiegel.de/politik...a-1096892.html

    Befürchtet die CDU bei Nein-heißt-Nein die gleiche "Fülle an Falschanzeigen", die sie schon beim Straftatbestand "Vergewaltigung in der Ehe" befürchtete?

  9. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist genauso schwer oder leicht wie zu beweisen, dass man sich gewehrt habe. Ich sehe da keinen Unterschied.
    Dann verstehe ich erst recht nicht, warum sich viele von der Nein-heißt-nein-Regelung einen großen Durchbruch erhoffen.

    Zumal ich da wirklich eine Grauzone sehe (siehe mein Beitrag 298). Beim Sex ist es ja nicht anders als beim Besuch im Kino, manchmal ist man spontan nicht so ganz begeistert und lässt sich dann schnell umstimmen. Bin ich wirklich schon eine Kriminelle, wenn ich den nörgelnden Partner stürmisch an mich ziehe und niederküsse? Wohl gemerkt, er wehrt sich nicht, er kommt mir dann ziemlich schnell entgegen und erwidert den Druck, ich bedrohe ihn nicht, er wirkt nicht verängstigt ...

  10. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Schluckauf.

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