Nein, Du musst keine Partei ergreifen. Du könntest auch sachlich Deine Meinung äußern. Man kann hier förmlich den Schaum vor dem Mund sehen. Warum?
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10.06.2016, 10:01
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
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10.06.2016, 10:02Inaktiver User
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10.06.2016, 10:07
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
@VanDyck, danke für die Zusammenfassung.
Gerade vor diesem Hintergrund wundert mich doch erheblich, wieso es für viele User hier eine völlig normale Rechtsprechung beinhaltet und darüber keine Verwunderung entsteht.
Dieses Urteil wirft die Rechtsprechung gegenüber Frauen um einige Jahre zurück. Die Tatsache, dass einvernehmlicher Sex vorher faktisch nun ein Ausschlusskriterium für eine Vergewaltigung ist, die Tatsache, dass ein "Hör auf" nun nicht mehr als "Nein" verstanden werden kann,....
Dass das hier weibliche User so gar nicht stört, zeigt eigentlich nur eine elitäre und sehr ferne Wahrnehmung eine großen Problemes. Was auch die Betrachtung einer Lebensweise von oben herab zeigt.
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10.06.2016, 10:10
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Und wie widerlich ist es eigentlich, dass eine Frau praktisch den Vorwurf des "selber schuld an deiner Vergewaltigung" bedient. Und jetzt sagt nicht, das ist nicht wahr - Lonamisa hat sogar zwei bildliche Beispiele für diese Aussage gewählt. Es springt praktisch aus jeder Zeile "du hast das verdient".
Das kann nur von ein unfassbarer Weltfremdheit, Abscheu vor anderen Menschen und völligem Fehlen von Empathie zeugen.
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10.06.2016, 10:12Inaktiver User
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10.06.2016, 10:13Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
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10.06.2016, 10:18
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Von Gina-Lisa Lohfink "frauenverachtende Botschaften?
Wann und wo?
Ja, irre!
Denn natürlich gibt es eine beträchtliche Anzahl von Vergewaltigungen, wo es 'zuvor' einvernehmlichen Sex gegeben hatte -- z.B. in einer Ehe ... na klar gab es da 'zuvor' (auch über einen längeren Zeitraum) einvernehmlichen Sex.
Doch wenn das nun als Begründung herhalten soll - also vorheriger einvernehmlicher Sex - um nicht mehr wegen Vergewaltigung zu verurteilen, dann dürfte man auch niemand verurteilen, der dir bspw. Geld geklaut hat, mit der Begründung, du hättest demjenigen zuvor ja schon mal Geld geliehen oder geschenkt ...
VanDyckEs gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
American Beauty
Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
Daniel Kahneman
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10.06.2016, 10:21Inaktiver User
AW: Vergewaltigung gefilmt, Täter frei, Opfer wird angeklagt: Der Fall "Gina-Lisa"
Und ich möchte ergänzen: Die eine erwachsene Frau ist, die für die Art, wie sie sich in der Öffentlichkeit darstellt und wie sie ihre "Karriere" vorantreibt, selbst verantwortlich ist. (Auch wenn ich Hedwig zustimme, dass sie - wie auch einige andere dieser Damen. M. Schäfer z.B. - bei mir auch Zweifel an ihrer psychischen Gesundheit weckt, und ich ein Suchtproblem vermute).
Und damit meine ich NICHT, dass Porno-Sternchen vergewaltigt werden dürfen, wie einige hier gerne unterstellen.
Ich nehme ihr die Geschichte halt nur schlichtweg nicht ab, und das Gericht tat es ja nun mal auch nicht. Im Gegenteil, sie wird für diese Behauptungen sogar zur Rechenschaft gezogen. Was m.W. sehr ungewöhnlich ist. Meistens steht in so Fällen ja ggf. Aussage gegen Aussage und der Mann wird dann eventuell frei gesprochen, weil ihm die Tat nicht nach gewiesen werden kann.
Hier aber geht das Gericht gegen die Frau vor, und verhängte eine Geldstrafe. Dafür wird es Gründe geben, behaupte ich mal.
Und ja: Der Stern-Artikel ist suggestiv und reißerisch (alleine der Titel ....
). Als solchen sollte man ihn aber auch erkennen und werten, meine ich.
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10.06.2016, 10:24
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Was wäre denn eine "normale Frau"? Der Begriff wird ja hier öfter als Erklärung verwendet, da wäre interessant zu wissen wie sich dieser definiert.
Verstehe ich also richtig, dass ein gewisser Lebenswandel einen bezüglich einer Vergewaltigungs-Klage unglaubwürdig macht? Und hier auch keine Bedenken welche Auswirkungen das auf die Rechtsprechung gegenüber Frauen hat?
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10.06.2016, 10:26Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
danke VanDyck, es war mir nicht klar, dass es ausschließlich um die "Anschuldigung KO-Tropfen" gehen soll.
inzwischen habe ich diesen Artikel bei welt-online gefunden... das liest sich für mich nun wiederum so, als ob es um die gesamte Anschuldigung der Vergewaltigung geht.
"Die beiden Männer wurden im Mai 2014 wegen der Verbreitung der Filme zu geringen Geldstrafen verurteilt. Ihre Handys und Computer wurden beschlagnahmt. Den Vorwurf der sexuellen Nötigung aber sah das Gericht nicht als erwiesen an und auch nicht die Sache mit den K.-o.-Tropfen. Praktisch war das auch gar nicht mehr möglich. Die Droge ist nur sechs bis zwölf Stunden im Blut nachweisbar, die Ermittlungen hatten sich aber schon zwei Jahre in die Länge gezogen.
Ein Gutachter aber sah sich das Video an und kam zu dem Schluss, er könne nicht erkennen, dass Lohfink beim Sex unter Drogeneinfluss gestanden habe. Diese Aussage brachte eine unerwartete Wende in das Verfahren. Plötzlich stand das Opfer als Täterin da.
Lohfink habe gelogen, erklärte die Staatsanwältin und verhängte im Dezember 2015 einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 400 Euro - eine ungewöhnlich hohe Geldstrafe, sagen Juristen."
Ich finde diesen Fall reichlich unübersichtlich...


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