Hier könnt ihr nachlesen, was geplant ist.
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30.06.2016, 22:26Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
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30.06.2016, 22:29Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Gerade deshalb ist mir unbegreiflich, warum er unbedingt diesen polemischen Stil pflegen muss.
Wenn ein Rechtsanwender ganz nüchtern erklärt, welche Fallstricke die geplanten Gesetzesänderungen mit sich bringen können, dann hilft einem das, sich ein differenzierteres Urteil zu bilden. Du schaffst das sehr gut und die anderen Strang-Juristinnen ebenfalls.
Aber nach der Lektüre der Fischer-Kolumnen könnte man immer glauben, der Mann sei irgendwie persönlich beleidigt und auf einem privaten Feldzug gegen die Feministinnen dieser Welt unterwegs. Mal ganz praktisch gedacht, wen will er damit überzeugen? Ich ärgere mich über sein Geschreibsel, obwohl ich ihm inhaltlich im Prinzip in vielen Punkten folgen könnte. Diejenigen, die sich für eine Verschärfung der Gesetzeslage stark machen, wird er also erst recht nicht erreichen. Für wen schreibt er also? So richtig konstruktiv finde ich das nicht.
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30.06.2016, 22:34Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Zumindest bei der "Köln"-Grapscherei ging es und geht es um wildfremde Personen, die umzingeln, festhalten, grapschen. Da hat eine Frau gar keine Möglichkeit, sich durch Menschenkenntnis zu schützen, selbst wenn sie da perfekt wäre (oder auch umsichtig eine Armlänge Abstand zu halten übrigens). Auch deshalb finde ich den Lohfink-Fall in dem Zusammenhang nicht passend. Sie kannte diese Leute ja. Diese "neue Dimension" betrifft ja die wildfremden Personen, die überraschend über eine Frau herfallen, eben jenen Fall, den die Polizei jahrelang mit "der Fremde hinterm Busch kommt so gut wie nicht vor, Sexualstraftaten sind Beziehungstaten" erläuterte.
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30.06.2016, 22:40Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Aber ja.
Aus meiner Sicht ist das ein ganz berechtigtes Anliegen. Der überraschende Griff an Brust oder Geschlechtsteile ist ein sexueller Übergriff und sollte auch so benannt werden.
Das ist kein gutes Argument. Einem Totschläger oder Bankräuber ist das Gesetz auch wurscht.Männer, die generell keinen Respekt vor Frauen haben, durchaus zu sexueller Gewalt bereit wären- denen wäre ein Gesetz wurscht.
Das ist eine einwandfreie sexuelle Nötigung. Daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln, das war auch nach der bisherigen Gesetzeslage völlig klar.
Zitat von Inaktiver User
Zur Diskussion steht lediglich das überraschende Begrabschen. Und ja, ich bin absolut dafür, das als das zu werten, was es ist. Nämlich als eine Sexualstraftat.
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30.06.2016, 22:43Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Ja, durchaus u.a. auch "weil man es dann schriftlich hat". Denn Gesetze und gesellschaftliche Entwicklungen gehen in der Regel auch miteinander einher, mal so rum und mal so rum.
Und weil es jemanden gibt, dem ein Gesetz eh wurscht ist, beläßt man eine Tat dann gleich in der Legalität? Was ist mit den anderen Straftaten? Werden da alle Täter abgeschreckt, weil es verboten ist, und es gibt diese Straftaten nun nicht mehr? Leider nein. Also alle Gesetze abschaffen, Deiner Meinung nach?Männer, die generell keinen Respekt vor Frauen haben, durchaus zu sexueller Gewalt bereit wären- denen wäre ein Gesetz wurscht.
Wie meinst Du das jetzt? Die einen interessiert eine Strafe eh nicht, die anderen kann man selbst vertreiben, - also besser nicht strafbar machen? Mit welchem Argument? Ich verstehe das Argument irgendwie nicht.Alle anderen wären mit einer Ohrfeige, einem gebrüllten "Verp...dich" durchaus in den Griff zu kriegen.
Sagt Deine Glaskugel? Es gibt Glaskugeln, die sagen, eine Bestrafung wäre ein Zeichen, für diejenigen, die tatsächlich Täter bereits waren, aber auch für potentielle Täter.Und gegen Vorfälle wie in der Silvesternacht würde eine Verschärfung auch nicht helfen....
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30.06.2016, 22:47Inaktiver User
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30.06.2016, 22:48Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
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30.06.2016, 22:51Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Wer sagt das eigentlich?
Ich habe in der jüngsten Vergangenheit von mindestens einem Fall gelesen, wo Jugendliche im Alter von 14 oder 15 [!] junge Frauen auf einem Fest aus der Gruppe heraus begrabscht haben. Klarer Fall von Nachahmungstätern.
Da erscheint es mir durchaus sinnvoll, als Gesellschaft ein sehr klares Signal zu senden und solche Vorgänge ohne wenn und aber als Straftaten einzustufen. Männer kommen ja nicht als Belästiger auf die Welt, da werden sukzessive Hemmschwellen abgebaut. Je eher man gegensteuert, desto besser.
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30.06.2016, 22:52Inaktiver User
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30.06.2016, 22:53Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Doppelt.



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