Antworten
Seite 112 von 136 ErsteErste ... 1262102110111112113114122 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1.111 bis 1.120 von 1358
  1. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Die derzeitige Rechtslage ist so- sexuelle Handlungen mit unter 14jährigen gelten als Missbrauch, sobald der andere über 14 ist. Dazu gehören auch Zungenküsse mit einem 15jährigen, da dieser bereits Jugendlicher ist.
    Derzeit würde die 13jährige angehört, erklärt sie, alles wäre freiwillig passiert, es hätte keine Drohungen etc gegeben und es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis, dann wird kein Verfahren eröffnet.
    Bei einer Verschärfung wäre das anders- sie gilt als Kind, da muss ein Verfahren eröffnet werden.
    Das habe ich schon verstanden, aber strebt denn überhaupt jemand eine Verschärfung in diesem Punkt an?

    Ich habe in den Diskussionen der letzten Monate nie die Forderung gehört, sexuelle Handlungen zwischen Teenagern anders zu behandeln als bisher. Oder ist mir da etwas durch die Lappen gegangen?

  2. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Also, so ziemlich das Letzte was ich will ist Herrn Fischers Stil zu verteidigen. Und gerade die "Griff an die Geschlechtsteile"-Geschichte kann man auch anders sehen als er. Häufig wird heute hier eine Verurteilung wegen Beleidigung erfolgen, was dann wieder keine Strafbarkeitslücke bedeuten würde...

    Aber was sich für Rechtsanwender wirklich seit gut 15 bis 20 Jahren als Problem darstellt, benennt er richtig: Am Sexualstrafrecht wird quasi jährlich rumgedoktert, ständig etwas geändert, ehe sich überhaupt aufgrund der neuen Regelung eine gefestigte Rechtsprechung bilden konnte, Verjährungsfristen verschärft, Straftatbestände neu gefasst... Zumeist mit dem (gut gemeinten) Ziel einer Verschärfung. Teilweise verständlich, nämlich z.B. indem man die Vergewaltigung in der Ehe als solche unter Strafe gestellt hat (strafbar war sie entgegen anders lautender Behauptungen auch vorher schon, nur nicht als Vergewaltigung und mit geringerem Strafrahmen) oder auch die Vergewaltigung von Männern der von Frauen gleichgestellt hat (nicht nur Ehefrauen, auch Männer konnten früher von Gesetzes wegen nicht vergewaltigt werden). Anderes ist misslungen oder überflüssig. Auch diese Zungenkussgeschichte von Herrn Fischer: Ja, es gibt wegen so etwas tatsächlich Strafanzeigen, und erst recht wenn es noch zum Geschlechtsverkehr kommt. Lustigerweise sind es gerade in den Konstellationen zwischen Jugendlichen fast immer die Mädchen, die ihre häufig eher unreifen Freunde zum Sex drängen.

    Das eigentlich Schlimme an diesen ständigen Änderungen - neben dem Ärgernis, dass fehlerhafte Urteile und damit Aufhebungen wegen Anwendung der falschen Fassung des jeweiligen Paragrafen produziert werden - ist aber, dass der Öffentlichkeit vorgegaukelt wird, hier würden Strafbarkeitslücken geschlossen und endlich sei gesichert, dass jeder Vergewaltiger/Sexualstraftäter verurteilt werden kann - und natürlich auch entsprechend lange sitzen muss. Tatsächlich finden Verfahrenseinstellungen und Freisprüche in der Mehrheit wegen der fehlenden Nachweisbarkeit der Tat statt (im Zweifel für den Angeklagten), und daran ändert auch keine Gesetzesneufassung etwas. Und dieselbe Problematik führt auch häufig zu als milde empfundenen Urteilen, selbst wenn es dann für die Verurteilung noch langt: Dass nämlich viele Opfer tatsächlich eher halbherzig ihren Unwillen zum Geschlechtsverkehr ausdrücken, Täter und Opfer bei Tatbegehung schwer betrunken sind, dem Ganzen ein stundenlanges, einvernehmliches Gefummele vorneweg ging und im schlimmsten Fall die Frau auch nach der Tat noch mehrfach einvernehmlich Sex mit dem Täter hat. Teilweise haben sich Täter und Opfer, die eine On-Off-Beziehung führen, schon lange wieder versöhnt. Es gibt viele Fälle, die so oder so ähnlich ablaufen und bei denen es Gerichten m.E. nachvollziehbarerweise schwer fällt, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und mehr auszusprechen (Regelstrafrahmen bei der Vergewaltigung).

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Die Konnotation dieses Mannes ist unerträglich.

    nur 2 Beispiele:

    Ein frühreifes Mädchen im Alter von 13 Jahren, 11 Monaten und drei Wochen darf einem Zungenkuss oder einem Griff an ihre Brust nicht zustimmen – sie ist "Kind" und muss daher auch gegen ihren Willen geschützt werden.

    [...]
    Dann schreien genau dieselben Lobbyistinnen, die zuvor die uferlosen und kaum noch abgrenzbaren Tatbestände konzipiert haben, "die Rechtsprechung" mache Fehler bei der Anwendung (was im Zweifel dann wieder die nächste angebliche "Lücke" begründet)! Und das sei garantiert nichts anderes als das Resultat eines tief sitzenden männlichen Sexismus ... .
    Finde ich eigentlich nicht. Er macht nur deutlich, daß so ein neues Gesetz wohlüberlegt sein möchte. Wegen "Köln" hätte ich es eigentlich ausreichend gefunden, wenn das Umjohlen und oder Festhalten durch Einzelne oder zu mehreren, Strumpfhose zerreißen, dabei gezieltes Anfassen an Busen, Po usw., vor allem bei gleichzeitigem sexualisiertem oder hämischem Grinsen oder anderer in der Richtung irgendwie deutlicher Grimassen, strafbar geworden wäre. Irgendwie so.
    So wie kürzlich dieser Artikel verlinkt war, wo eine Frau von drei Männern in der Bahn festgehalten und begrapscht wurde. Sowas muß wirklich strafbar sein. Was kann man da im Moment machen? Nötigung? Beleidigung?

    Ich gehe übrigens davon aus, die Richter werden, selbst wenn ein neues Gesetz unklar sein sollte, eine sinnvolle Rechtspraxis herausarbeiten.
    Geändert von Inaktiver User (30.06.2016 um 22:24 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Denn die vorsichtigte Frau, die mit der Menschenkenntnis, die macht nämlich alles richtig. Der passiert "so etwas" nämlich erst gar nicht - weil sie so perfekt und umsichtig ist.
    Nun ja, einer, der dich immer respektvoll behandelt hat, wird sicher nicht plötzlich über dich herfallen. Im Übrigen sprach ich nicht von Vergewaltigung oder Nötigung, sondern von Belästigung durch Grabschen.

  5. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Es kann aber nicht Aufgabe der Gerichte sein, handwerklich schlecht gemachte Gesetze nachzubessern.
    Guckt euch die ALG II Gesetzgebung an, die ist dafür ein Paradebeispiel.

  6. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Wenn Grabschen eine Belästigung darstellt, warum muss man dann eine Straftat daraus machen?

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Tatsächlich finden Verfahrenseinstellungen und Freisprüche in der Mehrheit wegen der fehlenden Nachweisbarkeit der Tat statt (im Zweifel für den Angeklagten), und daran ändert auch keine Gesetzesneufassung etwas.
    Zum 100. Mal: Das wissen (fast) alle Nein-ist-Nein-Aktivistinnen! Wir sind doch nicht blöd.

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Es kann aber nicht Aufgabe der Gerichte sein, handwerklich schlecht gemachte Gesetze nachzubessern.
    Das stimmt. Die Politiker haben die Möglichkeit zu vielen fachkundigen Beratern etc., es sollte doch möglich sein, Gesetze gut zu machen, sollte man meinen.

  9. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Wenn Grabschen eine Belästigung darstellt, warum muss man dann eine Straftat daraus machen?
    Erlaubt ist das auch heute schon nicht. Es hat nur keinen eigenen Paragraphen, - glaube ich- man behilft sich mit irgendeinem anderen Paragraphen, weiß gerade nicht welcher, Beleidigung?

    Wenn einer Frau die Strumpfhose zerrissen wird, von z.B. drei Männern, zwei halten sie fest und einer faßt ihr an Busen, Po und zwischen die Beine. Was willst Du da im Moment draus machen? Die zerrissene Strumpfhose: Sachbeschädigung? Und der Rest?

    Und das dürfte schon sogar für manche traumatisierend, mindestens wirklich bedrohlich sein - für die meisten. Könnte ich mir vorstellen, daß die meisten das nicht den normalen sozialen Kontakt finden.
    Geändert von Inaktiver User (30.06.2016 um 22:28 Uhr)

  10. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Und warum dann das "Geschrei", platt ausgedrückt?
    Weil man es dann "schriftlich" hat?

    Männer, die generell keinen Respekt vor Frauen haben, durchaus zu sexueller Gewalt bereit wären- denen wäre ein Gesetz wurscht.
    Alle anderen wären mit einer Ohrfeige, einem gebrüllten "Verp...dich" durchaus in den Griff zu kriegen.
    Und gegen Vorfälle wie in der Silvesternacht würde eine Verschärfung auch nicht helfen....

Antworten
Seite 112 von 136 ErsteErste ... 1262102110111112113114122 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •