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29.06.2016, 16:55Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Geändert von Inaktiver User (29.06.2016 um 16:59 Uhr) Grund: sinnlos
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29.06.2016, 17:35
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
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29.06.2016, 18:03Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Das mag so sein. Auch wenn mir sein Tonfall schon seit geraumer Zeit auf die Nerven geht. Aber was hat ihn denn hier gebissen?
2) Grabschen
...rechtspolitisch umstritten. ... Andere sagen: Es bestehe keine Schutzlücke, denn es handle sich um einen Bereich des Bagatell-Unrechts, in dem das Strafrecht mit seinen groben Werkzeugen nichts zu suchen habe
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Strafbarkeit des Grabschens im sozialen Nahraum stößt natürlich nicht auf das Problem der Täteridentifizierung. Die echte Notwendigkeit, einen einzelnen Griff etwa an Geschlechtsteile über der Kleidung zwischen bekannten Personen oder Unverschämtheiten wie "Tätscheln" im Büro, "Die-Hand-aufs-Knie-Legen", den Arm um die Schulter legen beim Betriebsfest … und so weiter, besteht aber nach meiner Ansicht nicht und lässt sich auch strafrechtlich schwer verwirklichen, ohne Grenzen eines rechtsstaatlichen Strafrechts zu gefährden.
Der letzte Satz ist unvollständig, das soll wohl heißen "die echte Notwendigkeit, einen einzelnen Griff ... unter Strafe zu stellen... besteht nach meiner Ansicht nicht..."
Was um Himmels Willen ist ihm beim Verfertigen dieser Zeilen eigentlich durch den Kopf gegangen? Wenn ein Verfassungsrichter den Griff an die Geschlechtsteile anderer Leute für "Bagatell-Unrecht" hält, dann mag ich nicht wissen, wie dieser Mann mit Praktikantinnen, Sekretärinnen oder Referendarinnen umspringt.
In der Sache kam mir bisher vieles plausibel vor, was er schreibt, aber irgendwie empfinde ich seinen Schreibstil als recht aggressiv und den oben zitierten Absatz finde ich schlicht und ergreifend komplett daneben.
Und in wiefern sind die Grenzen eines rechtsstaatlichen Strafrechts hier gefährdet?
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29.06.2016, 18:51
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Die Problemzone ist bei den meisten Menschen nicht der Bauch, die Beine oder der Po...
sondern viel mehr der Kopf
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29.06.2016, 19:29
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
American Beauty
Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
Daniel Kahneman
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29.06.2016, 19:53Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Zunächst einmal: Thomas Fischer ist Vorsitzender des zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, kein Verfassungsrichter.
Und weiter: Ein Griff an die Geschlechtsteile - wohlgemerkt ÜBER der Kleidung, denn davon spricht er, unter Bekannten und ohne jegliche Gewaltanwendung ist zwar je nach Begleitumständen ekelhaft, er mag auch ein Grund für das Beenden der Freundschaft/Bekanntschaft sein. Aber selbstverständlich handelt es sich hier um Bagatellen. Man muss bedenken, als Bundesrichter bekommt er ausschließlich Urteile von Landgerichten auf den Tisch, also wegen Taten, bei denen die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung in der Regel davon ausging, dass die Strafgewalt des Schöffengerichts mit bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe nicht mehr ausreicht (und in der Regel liegen auch die ausgesprochenen Urteile weit jenseits dieser Grenze).
Zu den Grenzen des rechtsstaatlichen Strafrechts: In einem Rechtsstaat ist Strafrecht die Ultima Ratio, d.h. eine Handlung sollte nur dann strafrechtlich geahndet werden, wenn dies zwingend erforderlich zur Wahrung des Rechtsfriedens ist (nicht notwendigerweise im Einzelfall, aber generell betrachtet). Ob dies bei den von Herrn Fischer geschilderten Taten so ist, mag jeder selbst beurteilen (jedenfalls für einen Großteil der von ihm genannten Fallkonstellationen lehne ich dies auch ab).
Weiter sollen Straftatbestände so genau formuliert sein, dass jedem Bürger klar ist, dass er sich mit einer bestimmten Handlung strafbar macht. Mit dem Unter-Strafe-Stellen unsittlicher Berührungen würde sich das Problem ergeben, dass jeder hier die Grenze anders setzt, wo die Handlung die Grenze der bloßen Lästigkeit überschreitet. Zugegebenermaßen gilt das auch z.B. für die Beleidigungsdelikte, weshalb diese Verfahren aber auch von den Staatsanwaltschaften auf den Privatklageweg verwiesen werden können.
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29.06.2016, 19:55Inaktiver User
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29.06.2016, 20:11
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Ich gebe Herrn Fischer durchaus recht - nicht für jede Bagatelle muss ein Strafverfahren her.
Die Diskussion darüber finde ich streckenweise schon ziemlich hysterisch.
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29.06.2016, 20:46
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Tja, Frau Lohfink muss nun sehen wie sie rauskommt aus der Nummer.
Also, ihre "bisherige Karriere" wird sie nicht so einfach weiter verfolgen
können, ob "die Politik" sie nimmt- eher nicht.
Alternativen: Dschungelcamp, RTL2 Moderatorin, singen, Dailysoap etc.
Irgendwas wird sich schon finden- sie ist ja noch jung.
Die Träume sind geheime Tunnel, durch die wir zurück-
kehren, so daß wir einen Moment lang wieder sind, wer
wir waren
Aharon Appelfeld
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29.06.2016, 22:55Inaktiver User
AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung
Mal ganz doof gefragt: Ist "Bagatelle" ein formaljuristischer oder ein umgangssprachlicher Begriff?
Wenn ich den Begriff umgangssprachlich auffasse, dann kann überhaupt keine Rede davon sein, dass das "selbstverständlich eine Bagatelle" ist. Aber möglicherweise ist der juristische Sprachgebrauch ein anderer.
Das erscheint mir wiederum völlig plausibel. Aber nach meiner ganz laienhaften Auffassung kann man beim besten Willen nicht davon sprechen, dass solche Handlungen den Rechtsfrieden nicht empfindlich stören.Zu den Grenzen des rechtsstaatlichen Strafrechts: In einem Rechtsstaat ist Strafrecht die Ultima Ratio, d.h. eine Handlung sollte nur dann strafrechtlich geahndet werden, wenn dies zwingend erforderlich zur Wahrung des Rechtsfriedens ist (nicht notwendigerweise im Einzelfall, aber generell betrachtet).
Wenn ich bekannte Personen ohrfeige oder anspucke, dann kann diese Handlung strafrechtlich verfolgt werden. Wer würde sich zu der Behauptung versteigen, dadurch würden die Grenzen des rechtsstaatlichen Strafrechts gefährdet?
Na eben. Man kann auch Bedrohung und Stalking als Beispiel anführen. Bei politischen Kundgebungen oder im Stadion gehört es leider zum guten (oder schlechten) Ton, Drohungen und Verwünschungen gegen Schiedsrichter und Politiker auszustoßen. Ich glaube nicht, dass den Fans oder Demonstranten immer vollumfänglich klar ist, wo die Grenze zur Strafbarkeit verläuft. Und beim beharrlichen Nachstellen ist die Grenze zur bloßen Lästigkeit vermutlich auch nicht immer ganz leicht zu ziehen.Weiter sollen Straftatbestände so genau formuliert sein, dass jedem Bürger klar ist, dass er sich mit einer bestimmten Handlung strafbar macht. Mit dem Unter-Strafe-Stellen unsittlicher Berührungen würde sich das Problem ergeben, dass jeder hier die Grenze anders setzt, wo die Handlung die Grenze der bloßen Lästigkeit überschreitet. Zugegebenermaßen gilt das auch z.B. für die Beleidigungsdelikte, weshalb diese Verfahren aber auch von den Staatsanwaltschaften auf den Privatklageweg verwiesen werden können.
Im Zweifelsfall ist man eben immer gut beraten, einem Menschen, mit dem man keine intime Beziehung pflegt, nicht zwischen die Beine zu fassen. Das sagt einem doch eigentlich der gesunde Menschenverstand. Ein Mensch, der von mir weder umarmt noch geküsst werden möchte, will vermutlich auch keine Griffe in den Intimbereich.


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