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    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Van Dyck, ich hab den ersten Artikel zur Hälfte gelesen, da scheint er mir kein Problem mit Frauen zu haben. Er zerpflückt den Artikel von Brigitte.de regelrecht.

  2. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    und diese drei Männer üben sexuelle Handlungen an dieser Frau aus, und sie sagt immer wieder Nein, ich möchte das nicht. Sie weint, aber sie wehrt sich nicht, aus welchem Grund auch immer.

    (...)

    Denn ausgerechnet auf das "Warum auch immer" kommt es leider gerade an – jedenfalls solange wir noch über ein (Straf)Recht sprechen, das den Menschenrechten, der Wahrheit und der Fairness verpflichtet ist.

    Welche "Warum auch immer" fallen uns ein? Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es dazu aus psychischen Gründen oder aus physischen Gründen (Drogen, Alkohol, Geisteskrankheit, psychische Störung) unfähig ist: strafbar.

    Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht. Das ist Unfug. Handelt es sich um eine "offene", ersichtlich nicht von Nötigungshandlungen getragene Situation, wird man selbstverständlich (!) auch weiterhin das "Tatopfer" fragen müssen (!), warum es einerseits "nein" gesagt, andererseits aber widerstandslos getan hat, was der oder die Täter(in) verlangte. Alles andere wäre ein grober Verstoß gegen die gesetzliche Aufklärungspflicht. Denn das Aussprechen des Wortes "Nein" ist ja kein magisches Zauberritual, das die Deutung einer Situation ein für allemal festlegt und entscheidet. Wie jede andere Aussage in jedem anderem Zusammenhang kann das "Nein" oder "Hör' auf" ganz ernst, halb ernst oder gar nicht ernst gemeint sein; es kann überdacht, geändert, beeinflusst, aufgegeben, beschränkt, ausgeweitet, missverstanden werden.

    Was denn sonst? Es gilt doch für das "Nein" (ebenso wie für das "Ja") im Zusammenhang mit sexueller Betätigung nichts anderes als im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung,

    Rechtspolitik: Frauenfilme zu Frauenwahrheiten und Frauenfragen |*ZEIT ONLINE

    Ich finde den Punkt schlüssig, was er dazu sagt. Mehr habe ich noch nicht gelesen.

    Ausgerechnet diesen Fall Lohfink als Beispiel für ein neues Gesetz zu nehmen, oder für feministische Argumentationen heranzuziehen, halt ich für falsch, wie gesagt. Er ist viel zu uneindeutig.

    Ich frage mich, ob das so werden soll, wie im Zitat oben gesagt, daß ein Wort genügen soll (das Wort "nein"), völlig losgelöst von den Umständen. Weiß dazu jemand mehr?

  3. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Das Sexualstrafrecht wurde nicht wegen dem Fall von Gina-Lisa Lohfink geändert! Wie oft muss man das noch wiederholen?

  4. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das Sexualstrafrecht wurde nicht wegen dem Fall von Gina-Lisa Lohfink geändert! Wie oft muss man das noch wiederholen?
    Der Fall wird halt ständig als Beispiel hochgehalten, sogar Politiker sollen sich bereits damit befaßt haben. Und das wird belästigten und vergewaltigten Frauen nicht gerecht, finde ich, weil dieser Fall hier doch ziemlich unklar ist, möglicherweise handelt es sich ja um eine falsche Anschuldigung. Wenn ich es richtig verstanden habe, gab es dazu bereits ein Urteil (und ist jetzt möglicherweise in zweiter Instanz, ich habe es nicht so genau verfolgt).

  5. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Frau L. hat einvernehmlichen Sex mit Herr F. Da ist für Herr F. natürlich klar, dass Frau L. am nächsten Tag wieder Sex haben möchte. Und weil der Dex so gut war, sogar gleich einen Dreier mit seinem Kumpel Herr C. Wo ist da auch schon der Unterschied.
    Frau L. hat sich vorher schon beim Sex filmen lassen. Da wird sie schon nichts dagegen haben, wenn der Dreier nicht nur gefilmt, sondern dann auch noch an die Medien verkauft wird.

    Vielleicht hätte Herr F. auch einfach warten sollen, bis Frau L. wieder nüchtern war, aber dann wäre vielleicht der Dreier ausgefallen, da Frau L. anscheinend so gar keine Sex mit Herr C. hatte.

    Das Motiv für eine Vergewaltigung ist vielleicht nicht mal Sadismus oder eine Frage von Macht, sondern weil man(n) es einfach kann und es die Gelegenheit gibt.

  6. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Fall wird halt ständig als Beispiel hochgehalten, sogar Politiker sollen sich bereits damit befaßt haben.
    ich glaube nicht, dass sich ein politiker in diesen fall reinziehen lässt.
    das wäre ja der oberhammer.
    ich kann mich nicht erinnern, dass sich je ein politiker/in zu dem fall ausschließlich geäussert hat.
    die anwälte von gina-lisa haben herrn maas angeschrieben, soweit ich das in erinnerung habe.
    eine antwort haben sie sicher nicht bekommen, sonst wäre das längst in der presse.
    die anwälte sind ja auch mediengeil. so zumindest mein eindruck.

  7. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ich glaube nicht, dass sich ein politiker in diesen fall reinziehen lässt.
    das wäre ja der oberhammer.
    Habe mal gegooglet:

    Die Grünen zeigten sich empört und verkündeten via Facebook: "In Deutschland reicht ein "Nein" nicht aus, um eine Vergewaltigung strafbar zu machen. Der Fall von Gina-Lisa Lohfink zeigt, dass dringend das Sexualstrafrecht reformiert werden muss. Dass die Vergewaltiger von Gina-Lisa nicht zur Verantwortung gezogen werden und sie selbst stattdessen wegen Falschaussage verurteilt werden soll, sendet ein verheerendes Signal." Dazu postete die Partei ein Foto Lohfinks aus dem Gericht, das mit dem Hashtag #TeamGinaLisa und dem Satz "Nein heisst nein"versehen ist.
    Gina-Lisa Lohfink: Politiker setzen sich für sie ein | GALA.DE

    Und dieser Fall "zeigt" das eben ganz und gar nicht. Er ist mindestens uneindeutig.

    Also jetzt muß ich doch nochmal fragen: Gab es Freisprüche bezüglich einer angezeigten Vergewaltigung?
    Denn die Grünen sprechen laut Gala von "Vergewaltigern".
    Falls das beides so zutrifft, das wird dann einer so ernsten Sache wie dem Strafrecht nicht gerecht. Das würde auch dem Rechtsstaat nicht gerecht. Was wollten sie denn dann, daß jeder Angezeigte auch verurteilt wird, egal ob das Gericht die Schuld erkennt oder nicht?

    Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) setzt sich für Gina-Lisa Lohfink ein: ""Nein heißt nein" muss gelten. Ein "Hör auf" ist deutlich", erklärte sie gegenüber "Spiegel Online".

    Von Maas habe ich nicht gehört, daß er sich speziell zu dem Fall geäußert hätte. außer, glaube ich, daß es keine Verfahrensfehler gab oder sowas, aber nicht inhaltlich.
    Geändert von Inaktiver User (29.06.2016 um 14:41 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Also jetzt muß ich doch nochmal fragen: Gab es Freisprüche bezüglich einer angezeigten Vergewaltigung?
    das wurde auf seite 23, nein 55, nein 75, usw usf bereits beanwortet.
    nein, sie sind keine vergewaltiger.
    und die grünen bewegen sich auf sehr dünnem eis, wenn sie das behaupten.

    da würde ich gerichtlich gegen vorgehen. aber der eine mann ist ja untergetaucht. der andere hat ja wenigstens den arsch in der hose vor gericht zu erscheinen.....

    Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) setzt sich für Gina-Lisa Lohfink ein: ""Nein heißt nein" muss gelten. Ein "Hör auf" ist deutlich", erklärte sie gegenüber "Spiegel Online".
    na ja, das ist ja sehr schwammig. sie setzt sich nicht für gina-lisa ein sondern fordert, dass ein "hör auf" deutlich ist. sie sagt ja mit keinem wort, ob es in dem fall eine vergewaltigung war. ich glaube mittlerweile, dass aus dem lager ruhe eingekehrt ist, weil mittlerweile klar ist, dass der fall eben nicht so klar ist.

    zudem es in dem jetzigen verfahren gar nicht um die vergewaltigung geht. es geht um die falschbeschuldigung. die anwälte rühren gewaltig. da fragt man sich doch, warum sie das nicht 2012 schon gemacht haben.
    aber gott sei dank gibt es noch menschen, die sich davon nicht beeindrucken lassen.

  9. Inaktiver User

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Die Grünen zeigten sich empört und verkündeten via Facebook: "In Deutschland reicht ein "Nein" nicht aus, um eine Vergewaltigung strafbar zu machen. Der Fall von Gina-Lisa Lohfink zeigt, dass dringend das Sexualstrafrecht reformiert werden muss. Dass die Vergewaltiger von Gina-Lisa nicht zur Verantwortung gezogen werden und sie selbst stattdessen wegen Falschaussage verurteilt werden soll, sendet ein verheerendes Signal."
    Verheerend finde ich, dass die Grünen schlicht und einfach ignorieren, dass die "Vergewaltiger" entweder (so genau konnte ich das nicht herausfinden) vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurden oder diesbezüglich noch nicht einmal Anklage erhoben wurde. Ob Lohfink stattdessen wegen falscher Verdächtigung (nicht: Falschaussage) zu verurteilten ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Die Empörung der Grünen bedeutet im Ergebnis ein Abkehr von der Unschuldsvermutung - die für jede Seite zu gelten hat, ob Mann oder Frau - und ein Postulat, den Angaben der Frau unbesehen zu glauben, um sie nicht durch die Befragung in der Justiz zu retraumatisieren.

    So sehr ich weiß, wie schwierig die Wahrheitsfindung in Strafprozessen ist, in denen es um Missbrauch und Vergewaltigung geht und wie sehr die Opfer, vor allem kindliche, aber auch erwachsene, nochmals alles durchleiden müssen, wir können nicht vom Amtsermittlungsgrundsatz abrücken.

  10. User Info Menu

    AW: Der Fall Lohfink: Nach Vergewaltigungsvorwurf Anklage wegen Falschbehauptung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    zudem es in dem jetzigen verfahren gar nicht um die vergewaltigung geht. es geht um die falschbeschuldigung. die anwälte rühren gewaltig. da fragt man sich doch, warum sie das nicht 2012 schon gemacht haben.
    1. 2012 wurde das Verfahren eingestellt, bzw. die Hauptverhandlung wurde nicht eröffnet, weil nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweismittel vorlagen, die darauf schließen lassen, dass die Beschuldigten verurteilt werden - da konnten die Anwälte von Gina-Lisa Lohfink auch nichts mehr machen, außer sie hätten zu dem Zeitpunkt weitere Beweise vorgelegt, konnten sie aber nicht - wurde alles schon erläutert hier.
    2. Der Strafbefehl gegen Gina-Lisa Lohfink wurde erst vor kurzem zugestellt, daher konnten die Anwälte von Gina-Lisa Lohfink natürlich erst jetzt tätig werden in dieser Sache.

    aber gott sei dank gibt es noch menschen, die sich davon nicht beeindrucken lassen.
    Du lässt dich lieber von den Lippen Gina-Lisa Lohfinks beeindrucken - is schon klar ...

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

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