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  1. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    die sache ist die:
    der scheidende bp kann nicht nochmal "verlängert" werden (eine vorsichtsmaßnahme gegen etwaigen amtsmissbrauch, wie wir gelernt haben, hat der bp ja einiges an theoretischen rechten....).
    also werden die drei nationalratspräsidenten gemeinsam seine geschäfte übernehmen, so ist es verfassungsmäßig geregelt (eigentlich mehr für den fall, dass ein bp im amt verstirbt, urspünglich. mit der aufhebung einer wahl durch den verfassungsgerichtshof hat in fast 100 jahren niemand gerechnet)

    und wer ist dritter nationalratspräsident? -na eben.

  2. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    also werden die drei nationalratspräsidenten gemeinsam seine geschäfte übernehmen,
    Ist van der Bellen auch ein Nationalratspräsident? (Ich kenne mich mit den österreichischen Bezeichnungen und Ämtern nicht aus, also ich habe keine Ahnung, was das für ein Amt ist). Falls ja, und wenn sie es zu dritt machen, dann hätte ja keiner einen irgendwie gearteten Vorteil, oder?

  3. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    nein. vdb war universitätsprofessor, mal chef der grünen und ist pensionist.


    nationalratspäsident hingegen ist eines der höchten ämter im staat.
    es bedeutet vorsitzender des parlaments zu sein.
    es ist kein gewähltes, sondern von einer partei - genauer gesagt der drei stärksten parteien im parlament bestimmtes - amt.

  4. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    und ja, wie "fair" der wahlkampf sich anlässt.....
    kann man verfolgen, und wird auf die jungen abgestimmt,

    Nur ein einziges TV-Duell: Hofer und Van der Bellen ziehen 6 Wochen in Big-Brother-Container

    man beachte die Challenges.

    Ps: NP sind in ihrer Tätigkeit überparteilich, dh in Ö gerne als BP vorgeschlagen. Pfarer u dgl sind Chancenlos.

    Die wichtigste Tätigkeit IST das prüfen der Gesetze, nach Verfassungsrecht und Bestätigung mit seiner Unterschrift, erst danach und Bekanntmachung sind sie Gültig,

    Diese Tätigkeit führen sie aus, öffentliches nicht.

    irgendwo wurde angesprochen, wer verabschiedet und legitimiert Ö Olympioniken, Ö zu vertreten. Traditionell der BP.

    Immer diese Probleme.

  5. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    kann man verfolgen, und wird auf die jungen abgestimmt,

    Nur ein einziges TV-Duell: Hofer und Van der Bellen ziehen 6 Wochen in Big-Brother-Container

    man beachte die Challenges.



    nationalratspräsidenten sind NICHT überparteilich.
    sie sind von einer partei entsandt und leiten das parlament (also den nationalrat, der in d dem bundesrat entspricht).



    interessant, dass hundsdorfer, der im ersten wahlgang unterlegen war, selbstverständlich auch seinen posten als minister räumte (und jetzt privatier oder wasweißichwas ist), hofer das nicht mal angedacht hatte, als er vdb zum wahlsieg gratulierte.

  6. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen


    nationalratspräsidenten sind NICHT überparteilich.
    sie sind von einer partei entsandt und leiten das parlament (also den nationalrat, der in d dem bundesrat entspricht).
    leiten das Parlament überparteilich, regeln den Ablauf, ohne einen von den NP gibt es keine Sitzung, deswegen auch Drei. Sie werden von den Parteien vorgeschlagen und vom Parlament gewählt und diesem allein Verantwortlich.

    NP ist da 2. höchste Amt im Staat, nach dem BP. (er kann das Parlament auflösen, der BK nicht, nach meinem Wissen)

    https://de.wikipedia.org/wiki/Nation...3%96sterreich)

    internationale Rangordnung,

    https:///wiki/Protokollarische_Rangordnung

    Es ist schon vorgekommen das ein "roter" NP, eine rote Gesetzesvorlage abgewiesen hat, rechtlich begründet.

    is aber genug Ot mMn.

    Ps: du weist schon das Bundesrat ein Ö Begriff ist, in D heißt es Bundestag.

  7. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Die wichtigste Tätigkeit IST das prüfen der Gesetze, nach Verfassungsrecht und Bestätigung mit seiner Unterschrift, erst danach und Bekanntmachung sind sie Gültig,

    Diese Tätigkeit führen sie aus, öffentliches nicht.
    Aber wenn das die Nationalpräsidenten ausführen, und Hofer eh Nationalpräsident ist, warum dann diese Aussage, daß er das jetzt als Vertreter des Bundespräsidenten dann tun würde?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    und Bures im Mittagsjournal über die Tätigkeiten der NP (Hofer) als Vertretung des BP

    oe1.ORF.at Journale

    nix Öffentliches, nur Gestze Unterschreiben mal kurz gesagt.
    Naja, ist ja nicht so wichtig vielleicht. Wenn man sich damit auskennt, gibt das ja vielleicht Sinn. Danke für die Antworten jedenfalls.

    Wie ist denn die Stimmung in Österreich wegen und vor der neuen Wahl?

  8. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aber wenn das die Nationalpräsidenten ausführen, und Hofer eh Nationalpräsident ist, warum dann diese Aussage, daß er das jetzt als Vertreter des Bundespräsidenten dann tun würde?

    Wie ist denn die Stimmung in Österreich wegen und vor der neuen Wahl?
    was meinst du genauer damit ?

    die meisten sind uninterressiert und leben ihren Alltag, Wahlkampfmüde sozusagen und entspannt,es wird aber kaum diskutiert oder kritisiert von der Allgemeinheit, mal kurz aktuelles angeschnitten. in meiner Umgebung.

    im Sept. gehts wahrscheinlich wieder los.

  9. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    tschuldigung, pragmatix, ich hatte mich vertippt: bundestag meinte ich...

    zur stimmung in meinem umkreis, der eben sehr fpö- kritisch ist:
    frustriert, weil es der fpö immer und immer besser gelingt, stimmung zu machen.
    weil das vfgh-urteil ganz schnell von "keine manipulation sichtbar" zu "was für eine bananenrepublik, da muss endlich ein starker mann aufräumen" (in der betrachtungsweise) geführt hat.
    viele haben angst, dass der populismus gewinnt.

    andererseits: klares bekenntnis dazu, dann eben nochmal vdb zu wählen.


    verfassungsjuristen üben mittlerweile kritik am urteil des vfghs.
    es habe sich nicht direkt auf das gesetz bezogen, sondern auf dessen auslegung. (um es kurz zu machen, es ist eine komplizierte juristische sache)

    alfred noll im kurier: Anwalt Noll: Wahlaufhebung als "erziehungsdiktatorische Vorgabe" - KURIER.at


    und heribert köck in der presse:
    Höchstgericht hätte Wählerwillen achten müssen « DiePresse.com

  10. Inaktiver User

    AW: Bundespräsidentenwahl in Österreich

    Die Entscheidung des VGH ist nicht unumstritten

    Anwalt Noll: Wahlaufhebung als "erziehungsdiktatorische Vorgabe" - KURIER.at

    Alfred J. Noll: Der VfGH hat sein Urteil damit begründet, dass die Rechtswidrigkeiten, die durch die Anfechtung zu Tage gekommen sind, auf das Wahlergebnis einen Einfluss haben konnten. Das begründet eine Rechtsprechung des Konjunktiv, die nicht mehr einschränkbar und abgrenzbar ist. Dazu kommt: Diese Entscheidung widerspricht dem Wortlaut der Verfassung. Der Verfassungsgerichtshof ist nicht dazu da, seine Vorstellungen von gut und böse, von richtig und falsch, verbindlich vorzugeben, sondern er hat unsere Verfassung zu schützen. Und dort, wo der Wortlaut der Verfassung im Artikel 141 ganz klar und eindeutig ist, braucht er nicht auszulegen und herumzudeuteln und braucht auch keine hermeneutische Gerätschaft auszupacken – er muss nur lesen.

    Da muss man jetzt ein bisschen genauer hinschauen. Adolf Merkl, einer der großen Kommentatoren der Verfassungsentwicklung der ersten Republik und ein Schüler von Hans Kelsen, dem Vater der Verfassung, hat genau das kommentiert, nämlich dass der Anfechtung nur stattzugeben ist, wenn sie "auf das Wahlergebnis von Einfluss war": Der VfGH hat sich "mit dieser rationellen Einschränkung der Nichtigkeitserklärung von Wahlen" zu beschäftigen, schreibt er. Also war von Anfang an klar, dass beide Kriterien erforderlich sind: Wenn etwas rechtswidrig war, dann muss man prüfen, ob diese Rechtswidrigkeit von Einfluss war. Aber doch nicht im hypothetischen Sinn, ob sie es sein konnte!

    Es gibt auch noch andere kritische Stimmen.

    Es wird befürchtet, dass nun JEDE Wahl in Zukunft wegen des KONJUKTIVES in der Begründung erfolgreich angefochten werden kann.

    Magdalena

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