Seit wann ist ein Politiker den Bürgern gleichgestellt?
Seit wann ist es erlaubt, über "normale" Bürger dermaßen herzuziehen, ihre Persönlichkeitsrechte derartig zu verletzen, wie das bei "in der Öffentlichkeit stehenden Personen" erlaubt ist?
Und seit wann ist ein ausländischer Regierungschef ein Bürger [unseres] Landes?
Natürlich ist die bewusste Beleidigung eines Staatschefs ein Politikum, oder geht es da etwa um Privates? Das macht es noch nicht verwerflich, aber es ist selbstverständlich ein Politikum.
[gelöscht]
Was den §103 StGB betrifft:
ja, er ist verzichtbar. Aber er ist nicht verzichtbar, weil wir die Freiheit der unbeschränkten Beleidigung zelebrieren und keinen Bedarf mehr für gedeihliches Zusammenwirken mit anderen Staaten und für diplomatische Rücksichtnahme hätten. Das wäre eine äußerst naive Vorstellung.
Sondern er ist verzichtbar, weil die Zensur intern, im Hintergrund meist wie am Schnürchen läuft und schon durch die Wahl der geeignetsten Opportunisten für die Schlüsselpositionen in den Medien die richtigen Weichen gestellt werden.
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18.04.2016, 11:50Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Geändert von Inaktiver User (18.04.2016 um 18:23 Uhr) Grund: Sachfehler korrigiert
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18.04.2016, 12:03
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18.04.2016, 12:25Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Das war ja - wie uns gezeigt wurde - bisher nicht der Fall, da wir diese beiden Paragraphen in unseren Gesetzbüchern stehen hatten.
Ab 2018 wenn die beiden Paragraphen ersatzlos gestrichen werden, wird ein Politiker einem Bürger gleichgestellt werden. Und beide haben die Möglichkeit über ein Zivilgericht gegen eine ganz normale Beleidigung zu klagen.
Kein Gesetz - unseres Landes
- wird jemals mehr einen Politiker dazu zwingen, zu solchen Lappalien und schwer gekränkten Gefühlen eines Politikers eines anderen Landes Stellung beziehen zu müssen.
Mehr Affront hätte sich Merkel eigentlich nicht ausdenken können: in Zukunft sind alle, die sich für Majestäten halten auf der selben Ebene wie jeder andere Bürger.
Ich muss da schmunzeln.
Ist es nicht, jeder kann und soll wg. Beleidigung klagen können. Aber bitte nicht wg. Majestätsbeleidigung.Seit wann ist es erlaubt, über "normale" Bürger dermaßen herzuziehen, ihre Persönlichkeitsrechte derartig zu verletzen
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18.04.2016, 12:29Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Exakt !
@ Koi-Nobori
Ich finde ,es reicht jetzt auch wirklich ,du kritisierst etwas in einem Stil ,was Du selbst (so wie Du es verstanden hast und ja nicht mal das Thema der Satire war ,was Du bis Tage danach immer noch nicht verstanden hast )keinen Deut besser machst.
Wir haben es jetzt alle 10 x gelesen ,was Du von Böhmermann hältst.
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18.04.2016, 12:34Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Es geht nicht um Artikel 1, sondern um Paragraph 103 & 104, die nur für "Majestäten" vorbehalten ist, laut denen Merkel entscheiden musste, ob überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet wird (Exekutive steht also über Judikative). Und 103 ist sowieso nur für Staatsoberhäupter/Vertreter gemacht.
Diese beiden Punkte sollen nun abgeschafft werden 2018, wenn ich das richtig verstanden habe.
Normale Beleidigung ist Paragraph 185b.
Dazu muss Merkel sich nicht qua Gesetz zu äußern. Da kann auch jeder ob er nun Dalailama, Putin, Obama, Erdogan, Hans Mustermann oder Prinz von Persien heißt klagen gehen. Das ist auch völlig korrekt so.
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18.04.2016, 12:37Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Hier eine juristische Stellungnahme:
Der Schutzzweck von § 103 StGB
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18.04.2016, 12:40Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Ich fordere keine Entkriminalisierung Böhmermanns. Das 103 Gesetz steht da leider, keinen hat dieses Urzeitliche Ungetüm interessiert, bis Erdogan davon Gebrauch machte. Mich interessiert viel mehr 104, was eine gezielte Unterwanderung unserer Gewaltenteilung bedeutet (was wir ja so gern an anderen kritisieren steht bei uns selbst im Gesetzbuch (peinlich)).
Böhmermann muss nach geltenden (leider) Gesetz gerichtet werden.
Und es ist gut, dass er der letzte sein wird.
Merkel hat völlig richtig im Sinne der Gewaltenteilung entschieden.Geändert von Inaktiver User (18.04.2016 um 12:48 Uhr)
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18.04.2016, 12:54Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Mädels ihr diskutiert hier dauernd übern § 103 ,
seht euch mal die geschtl. Grundlage an , er war Innenpolitisch, der § 185 kam erst später ( sieht man an der Nr )
die Ausländer wurden nur dazu genommen aus Diplomatischen Gründen,( zu dieser Zeit völlig gerechtfertigt mMn)
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18.04.2016, 12:56
AW: Erdogan und die türkische Politik
Warum?
Vielleicht hat er auch besseres zu tun und hält weitere Erläuterungen für unnötig.
Davon abgesehen, dass er offenbar unter Polizeischutz gestellt werden musste - also wahrscheinlich andere Sorgen als die Meinung seines Publikums hat.
Ich finde, die Erklärung zu Beginn des Beitrags und zwischen den Gedichtzeilen war völlig ausreichend.
Nun dürfen die Gerichte arbeiten, was wie ich hoffe, mit einem Freispruch endet.
Denn obwohl ich das Gedicht ebenfalls geschmacklos finde, finde ich es durch die Einbettung in den Gesamtkontext durchaus satirisch überspitzt.
Willst du alle Satiriker, die Merkel als Hitler (Massenmörder vs. Ziegen******, was ist eigentlich die schlimmere Beleidigung?) darstellen, ebenfalls vor den Bug schießen?
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18.04.2016, 13:02Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Das ist genau der Punkt. Wie will man in einer Welt, in der einerseits Abstumpfung und andererseits das Bemühen um Steigerung zu beobachten ist, mit diesem Wahn, das Vorhergehende zu toppen, umgehen?
Bae hat es bereits angedeutet: Mord als Kunst-Event?
Wo ist Schluss, wo ist die Grenze?
Es gibt für alles definierbare Grenzen. Man kann nicht nach Belieben maximal brutal die Sau rauslassen. Manche kapieren das bereits mit 5 Jahren, andere haben es mit 50 noch nicht begriffen. Manche lernen das in ihrer Kinderstube, anderen muss ein Gericht auf die Sprünge helfen.
Schau dir an, was los ist, wenn ein Gericht hier nicht eine rote Linie zieht:
* klick *
und diese rote Linie gilt dann natürlich auch für Lucke (der aber, davon bin ich überzeugt, damit überhaupt kein Problem hat).Geändert von Inaktiver User (18.04.2016 um 13:25 Uhr)




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