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    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    - schließlich hat Böhmermann auch viele sogenannte ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt.
    Genau, ein Gericht müsste erst einmal prüfen, in wie weit es etwa nicht den Tatsachen entspricht, was Böhmermann behauptet in seinem Gedicht.
    Geändert von Analuisa (16.04.2016 um 10:57 Uhr) Grund: Fremdzitat durch Blaufärbung gekennzeichnet
    "Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
    Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)

  2. Inaktiver User

    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist m.E. längst beantwortet:
    Ja, Satire ist Kunst. Ja, Satire darf alles.
    Nein, Böhmermanns Beleidigungen waren weder Satire noch Kunst noch politische Kritik.
    Ach ,lass es dir noch mal von Kalköfe bei Illner erklären.
    Man kann es verstehen ,dass es Satire ist !

  3. Inaktiver User

    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Zitat Zitat von teamsheldon Beitrag anzeigen
    Was ich bezüglich §185 nicht verstehe: Erdogan ist doch kein deutscher Staatsbürger, und auch sonst niemand, der in Deutschland lebt? Wieso meint er, das Gesetz auf sich anwenden zu können und dagegen zu klagen?
    Interessant auch ,dass das das auch parat ist ,wo man den bei uns schon hervorbuddeln musste.Das hat er wahrscheinlich schon mal für jedes Land rein prophylaktisch recherchieren lassen.

  4. Inaktiver User

    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Der deutsche Botschafter musste in der letzten Zeit bereits mehrmals wegen deutscher Beiträge etc. antreten.

    Das ist dem Erdogan leider ganz egal, wo es passiert.

  5. Inaktiver User

    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der deutsche Botschafter musste in der letzten Zeit bereits mehrmals wegen deutscher Beiträge etc. antreten.

    Das ist dem Erdogan leider ganz egal, wo es passiert.
    na ganz so ist es nicht ,hätte Böhmermann das in der Türkei vorgetragen ,dann wäre er dort angeklagt worden und wahrscheinlich die nächsten 15 Jahre nicht mehr herausgekommen ,denn da geht der Trend zum "Terrorist" und diesbezüglich werden gerade die Gesetze angeglichen und sehr verschärft.
    Auch wenn man das weiß...

  6. Inaktiver User

    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Ich meinte immer noch, woher Erdogan es wusste. Er scheint wirklich alles scannen zu lassen.

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    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Genau, ein Gericht müsste erst einmal prüfen, in wie weit es etwa nicht den Tatsachen entspricht, was Böhmermann behauptet in seinem Gedicht.
    Ja,hatte ich in meinen Beitrag 456 (?) geschrieben.
    Bei er "normalen " Beleidigungsklage könnte man den Sachverhalt überprüfen.

    Hat er und alle beleidigten Türken nun einen grossen, mittleren oder ....
    ach lassen wir das jetzt.
    Aber warum - darum geht es doch, dass ein Sultan Narrenfreiheit geniess.

  8. Inaktiver User

    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    und diesbezüglich werden gerade die Gesetze angeglichen und sehr verschärft.
    Auch wenn man das weiß...
    Wie meinst Du das? Bei uns werden sie "angeglichen und verschärft"?

  9. Inaktiver User

    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Böhmermanns Anwalt nennt Merkels Entscheidung "höchst bedenklich"

    "Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not", sagt Rechtsanwalt Christian Schertz. Er verweist darauf, dass Erdoğan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt hat und die Staatsanwaltschaft daher die Frage der Beleidigung ohnehin prüfen müsse. Dass die Bundesregierung nun eine Verfolgungsermächtigung erteilt hat, sei "rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich".
    Ja, exakt so sehe ich das auch

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    AW: Erdogan und die türkische Politik

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Das komplette Video der Ansprache der Kanzlerin zu der Ermächtigung gibt es auf Spiegel. Ich finde, sie hat das gut formuliert. Schnörkellos und trotzdem mit offenen Worten bzgl. der nicht vorhandenen Meinungsfreiheit in Türkei.
    Wie sie was formuliert hat ist mE nach im Kernpunkt Nebensache.Sie hat bzw ihre Regierung hat zugelassen, das es tatsächlich möglich ist in D in diesem Fall nach diesem unterdessen berühmten Paragrafen 103 StGB zu klagen.
    Das ist eine politische Entscheidung- ob dieser zur Anwendung kommt.
    Und das ist die wichtige Aussage.


    Es gibt unterdessen ja eine Reihe an Kommentaren dazu, in wesentlichen Punkten schliesse ich mich diesem an:

    Fall Böhmermann: Angela Merkels Kotau vor Erdogan - DIE WELT
    Diesen elenden Freitag, diesen Kotau vor Recep Tayyip Erdogan hätte Angela Merkel uns wahrlich ersparen können. Der türkische Präsident selber hat der Bundeskanzlerin die goldene Brücke gebaut, die den Kotau überflüssig machte.

    Erdogan hat nach Jan Böhmermanns sogenanntem Schmähgedicht vom 31. März ja nicht nur die Bundesregierung bedrängt, Ermittlungen gegen den Satiriker wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch zu genehmigen. Er hat zugleich am 11. April bei der Mainzer Staatsanwaltschaft einen persönlichen Strafantrag wegen Beleidigung, übler Nachrede und so weiter stellen lassen. Damit war die Bundesregierung juristisch und politisch aus dem Schneider.

    Angela Merkel hätte die Frage, ob das Bundeskabinett die Strafverfolgung nach Paragraf 103 erlaube, für erledigt erklären können. Denn Merkels Begründung für die hochpolitische Erlaubnis zur Strafverfolgung gegen Böhmermann hätte uneingeschränkt auch für Erdogans persönlichen Strafantrag gegolten: Unabhängige Gerichte und nicht die Politiker entscheiden im Rechtsstaat, ob jemand durch Satire beleidigt wird und was Satire darf.


    Nina

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