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15.04.2016, 20:18
AW: Erdogan und die türkische Politik
Geändert von Analuisa (16.04.2016 um 10:57 Uhr) Grund: Fremdzitat durch Blaufärbung gekennzeichnet
"Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)
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15.04.2016, 20:22Inaktiver User
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15.04.2016, 20:25Inaktiver User
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15.04.2016, 20:30Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Der deutsche Botschafter musste in der letzten Zeit bereits mehrmals wegen deutscher Beiträge etc. antreten.
Das ist dem Erdogan leider ganz egal, wo es passiert.
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15.04.2016, 20:33Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
na ganz so ist es nicht ,hätte Böhmermann das in der Türkei vorgetragen ,dann wäre er dort angeklagt worden und wahrscheinlich die nächsten 15 Jahre nicht mehr herausgekommen ,denn da geht der Trend zum "Terrorist" und diesbezüglich werden gerade die Gesetze angeglichen und sehr verschärft.
Auch wenn man das weiß...
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15.04.2016, 20:34Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Ich meinte immer noch, woher Erdogan es wusste. Er scheint wirklich alles scannen zu lassen.
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15.04.2016, 20:34
AW: Erdogan und die türkische Politik
Ja,hatte ich in meinen Beitrag 456 (?) geschrieben.
Bei er "normalen " Beleidigungsklage könnte man den Sachverhalt überprüfen.
Hat er und alle beleidigten Türken nun einen grossen, mittleren oder ....
ach lassen wir das jetzt.
Aber warum - darum geht es doch, dass ein Sultan Narrenfreiheit geniess.
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15.04.2016, 20:34Inaktiver User
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15.04.2016, 20:35Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Böhmermanns Anwalt nennt Merkels Entscheidung "höchst bedenklich"
Ja, exakt so sehe ich das auch"Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not", sagt Rechtsanwalt Christian Schertz. Er verweist darauf, dass Erdoğan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt hat und die Staatsanwaltschaft daher die Frage der Beleidigung ohnehin prüfen müsse. Dass die Bundesregierung nun eine Verfolgungsermächtigung erteilt hat, sei "rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich".
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15.04.2016, 20:36
AW: Erdogan und die türkische Politik
Wie sie was formuliert hat ist mE nach im Kernpunkt Nebensache.Sie hat bzw ihre Regierung hat zugelassen, das es tatsächlich möglich ist in D in diesem Fall nach diesem unterdessen berühmten Paragrafen 103 StGB zu klagen.
Das ist eine politische Entscheidung- ob dieser zur Anwendung kommt.
Und das ist die wichtige Aussage.
Es gibt unterdessen ja eine Reihe an Kommentaren dazu, in wesentlichen Punkten schliesse ich mich diesem an:
Fall Böhmermann: Angela Merkels Kotau vor Erdogan - DIE WELT
Diesen elenden Freitag, diesen Kotau vor Recep Tayyip Erdogan hätte Angela Merkel uns wahrlich ersparen können. Der türkische Präsident selber hat der Bundeskanzlerin die goldene Brücke gebaut, die den Kotau überflüssig machte.
Erdogan hat nach Jan Böhmermanns sogenanntem Schmähgedicht vom 31. März ja nicht nur die Bundesregierung bedrängt, Ermittlungen gegen den Satiriker wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch zu genehmigen. Er hat zugleich am 11. April bei der Mainzer Staatsanwaltschaft einen persönlichen Strafantrag wegen Beleidigung, übler Nachrede und so weiter stellen lassen. Damit war die Bundesregierung juristisch und politisch aus dem Schneider.
Angela Merkel hätte die Frage, ob das Bundeskabinett die Strafverfolgung nach Paragraf 103 erlaube, für erledigt erklären können. Denn Merkels Begründung für die hochpolitische Erlaubnis zur Strafverfolgung gegen Böhmermann hätte uneingeschränkt auch für Erdogans persönlichen Strafantrag gegolten: Unabhängige Gerichte und nicht die Politiker entscheiden im Rechtsstaat, ob jemand durch Satire beleidigt wird und was Satire darf.
Nina



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