Im Grunde bin ich Deiner Meinung. Aber nachdem ich jetzt erst im Nachhinein den „Konsens“ mitbekommen habe, dass Erdogan schon an dem Song Erdowie, Erdowo, Erdowahn Anstoß genommen (über den ich übrigens herzlich lachen musste) und den deutschen Botschafter einbestellt hatte, weil er sich diffamiert fühlte, sehe ich die Schmähschrift doch jetzt in einem etwas anderen Licht.
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12.04.2016, 18:24Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
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12.04.2016, 18:38
AW: Erdogan und die türkische Politik
Ah, alles klar, der Link zu Fokus geht jetzt und diesen Link auf das Tube habe ich jetzt angeklickt und bin sehr überrascht, dass das immer noch im Netz steht.
Die ganzen Erklärungen von Böhmermann sind lustig und verständlich und wenn man sich das so anhört, dann war ihm klar, dass es Konsequenzen haben könnte.
Aber aus seinen Worten wird für mich klar, dass er nicht mit diesen Dimensionen gerechnet hat.
Ich bleibe dabei, dass ich das Pamphlet immer noch geschmacklos finde und schlicht nicht weiss, warum es eines so langen Gedichts mit so unendlich vielen Beleidigungen bedarf, um das zu beweisen, was ursprünglich bewiesen werden sollte: dass die Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, und dass andere Staatslenker unserer Regierung nicht befehlen können, was sie für opportun halten oder nicht.
Tatsächlich wird das Ganze, wenn man es von oben und objektiv betrachtet, zum Bumerang: mit dem selben Recht kann sich auch Erdogan verbitten, dass wir uns in seine Angelegenheiten einmischen.
Bei uns gilt die Meinungsfreiheit, bei ihm nicht.Körperlich Distanz
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12.04.2016, 18:42Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Ah, danke, dann lese ich mal rückwärts. Habe schon mal gegoogelt, ist vielleicht wegen Absatz 2 dieses Paragraphen:
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen."](2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
§ 103 StGB Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer... - dejure.org
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12.04.2016, 18:43
AW: Erdogan und die türkische Politik
Ja. Man kann es drehen und wenden, es steht wörtlich im §:
Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt,
ergo kann dieser § schon mal nicht zur Abwendung kommen.
Dann geht es um Beleidigung. Natürlich kann Erdogan (als Privatperson) eine Anzeige stellen.
Dann gibt es aber noch die Beziehung der Staaten untereinander. Inwiefern da die deutsche Regierung zuständig wäre, ist die Frage.
Prantl meint ja, es wäre eine rein juristische Angelegenheit.Körperlich Distanz
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12.04.2016, 18:44Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
wie die Entscheidung in Berlin ausfällt ist mittlerweile Unwichtig, der § 103 hat nur bei der Höchststrafe Auswirkungen, nach meinen Infos.
Erdogan hat mittlerweile Privat geklagt , zuständig ist die Staatsanwaltschaft Mainz.
es geht darum ob jemand die Erlaubnis hat , kritische Aussagen in D zu verbieten ( solange sie sich an Gesetze halten ) also
EXTRA 3
Merkel hat zu Sagen , es ist gesetzlich in D erlaubt ( Extra 3 ) , nicht Eiern , einen Azubi noch dazu , wenn er will kann er Privat Klagen .
Böhmermann hat gezeigt was nicht erlaubt ist , wegen fehlender Erklärung , es ist erlaubt .
diese Aussage am Telefon sie findet es beleidigent , ist ihre pers. Meinung u hat bei einem Dienstgespräch nicht stattzufinden.
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12.04.2016, 18:45
AW: Erdogan und die türkische Politik
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12.04.2016, 18:57Inaktiver User
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12.04.2016, 18:58Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
nun ja. das hier *klick* ist für mein empfinden ebenfalls total geschmacklos. aber dafür ist merkel auf die straße gegangen.
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12.04.2016, 19:00Inaktiver User
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12.04.2016, 19:04Inaktiver User
AW: Erdogan und die türkische Politik
Erdogan , hat wiederholt gefordert , sich "herauszuhalten" zb bei der Prozeßeröffnung geggen Journalisten ,
deswegen MEHRER Botschafter einbestellt (nicht nur den D , jeden anwesenden ) u sich darüber beschwert , warum u mit welchem Recht sie überhaupt im Gerichtssaal sitzen ,
über den brit. Botschafter der sich kritisch über Twitter äusserte sogar eine Eigene Rede gewidmet.
und interverniert wegen Extra 3 bei der D Regierung u NICHT beim Sender.Geändert von Analuisa (13.04.2016 um 19:30 Uhr) Grund: Zitat repariert



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) garantiert , kontrolliert u Originasendung komplett,
Ich versteh aber nur Bahnhof. Aber egal, dafür gibt's ja die Juristen. :-)